Pulsarien. (Juli 27.) 309
Dazu schreibt das „Journal de St. Petersbourg“:
„Noch war in der Affaire Beltscheff das Urteil nicht gesprochen, als
verschiedene ausländische Blätter, und unter diesen solche, die als ernsthaft
gelten, sich wie auf ein gegebenes Signal in Schmähungen an die Adresse Ruß-
lands ergingen. Wir antworten gewohnheitsmäßig nicht auf die systematischen
Verleumdungen und beschränken uns darauf, wenn die Gelegenheit dazu sich
darbietet, auf Machenschaften hinzuweisen, denen offenkundiger Betrug anhaftet.
Dieser Fall liegt zur Zeit vor. Es ist wahrscheinlich, daß die erwähnten Blätter,
die ganz offenbar apokryphen Schriftstücke, die in dem in Frage stehenden Pro-
zesse eine Rolle gespielt haben, nicht in ihre Spalten aufgenommen haben
würden, wenn diese Schriftstücke ihnen von den Agenturen mitgeteilt
worden wären, welche eine gewisse Presse über die Dinge im Orient unter-
richten und auf die Leichtgläubigkeit des Publikums spekulieren. Jetzt, wo
dieses Werk von Fälschern in Sofia eine amtliche Stelle gefunden hat,
welche ihm ihre Sanktion erteilt hat, bieten ihm die eben genannten
Blätter, und in ihrer Gefolgschaft andere, in ihren Spalten die ausgedehn-
teste Gastfreundschaft. Ohne mit der Wimper zu zucken, teilen sie ihren
Lesern mit, daß ein Erlaß der russischen Regierung existiert, der die An-
weisung giebt, den Prinzen Ferdinand von Coburg als außerhalb des Ge-
setzes stehend zu betrachten. Diese lächerliche Instruktion soll durch eine
amtliche chiffrierte Depesche erteilt worden sein, welche wörtlich citiert wird
mit anderen Aktenstücken, die nicht minder gefälscht sind, aber von den
Richtern in Sofia als authentisch angenommen wurden. Eine solche Mysti-
fikation würde in den Bereich der Lächerlichkeit gehören, wenn es sich nicht
dabei um Todesstrafen handelte, die ein Gerichtshof auf Grund von solchen
Aktenstücken ausgesprochen hat, und um ein Volk, welches einem solchen
Regime unter Hintansetzung alles Rechtes und aller Verträge unterworfen
ist. Was die Journale betrifft, die hieraus eine Waffe gegen Rußland
schmieden, so verdienen sie, an Treu und Glauben und an die Selbstachtung
erinnert zu werden.“
Hierauf antwortet die „Agence Balcanique“, das „Journal
de St. Petersbourg“ beabsichtige, mit seinen Auslassungen über
den Beltscheff-Prozeß die öffentliche Meinung nur irre zu führen,
indem es behaupte, daß das Kriegsgericht beeinflußt gewesen sei
durch die Veröffentlichung von Schriftstücken, die sich hinterher als
apokryph herausgestellt hätten. Das sei eine böswillige Tendenz.
Der Urteilsspruch der Richter habe in keiner Weise beeinflußt werden
können, da die fraglichen Schriftstücke den Prozeßakten nicht beigefügt und
den Richtern daher gar nicht bekannt gewesen seien. Im Uebrigen seien die
in dem Tagebuch Milarows enthaltenen, von der Anklagebehörde vorgelegten
und durch Milarow und die übrigen Angeklagten in öffentlicher Sitzung
bestätigten Enthüllungen von hinreichender Beweiskraft und wiesen unwider-
leglich nach, daß Agitationen der russischen Regierung stattgefunden hätten,
und daß dieselben durch deren Agenten Hitrowo, Aristow, Kristow erfolgt
seien, welche Geld geliefert und die Ermordungspläne gemacht hätten. Letztere
seien durch den Grafen Ignatiew und Zankow mit Zustimmung der russischen
Regierung gebilligt worden. Was die Schriftstücke selber anbetreffe, so seien
dieselben keineswegs aus Anlaß des Prozesses erfunden, sondern von einem
russischen Beamten, der sich „Rousky“ unterzeichnet habe, mitgeteilt und in
den Zeitungen veröffentlicht worden. Uebrigens bestätigten die vorausge-
gangenen Ereignisse in ihren Einzelheiten durchaus die in diesen Akten-