Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

Rumänien. (Febr. 16.—Mitte Okt.) Serbien. (Mitte Jan. —März 24.) 311 
XVI. 
Rumänien. 
16.—21. Februar. Wahlen. Großer Sieg des Ministeriums 
Caturgiu-Carp. Insgesamt sind 151 Konservative und 32 Oppo- 
sitionelle aller Schattierungen gewählt. 
7. März. Eröffnung des Parlaments durch den König. 
Anf. Juni. Die Verlobung des Thronfolgers mit der Prin- 
zession Marie von Edinburg findet am Berliner Hofe statt. 
Mitte Oktober. Konflikt zwischen Griechenland und Ru- 
mänien. Vgl. Griechenland. 
XVII. 
Serbien. 
Mitte Januar. Der österreichische Gesandte ermahnt die ser- 
bische Regierung, die bulgarischen Flüchtlinge in ihrem Lande gut 
zu beaufsichtigen und keine Störung der Ruhe Bulgariens durch 
dieselben zu dulden. 
24. März. Nach langer, heftiger Debatte wird die Entlassung 
König Milans aus dem Staatsverbands, die ihn von jeder weiteren 
Einwirkung auf Serbien ausschließen soll, mit 80 gegen 13 Stimmen 
von der Skupschtina angenommen. 
Milan hat den Akt durch folgendes Schreiben eingeleitet: 
„An die königlichen Regenten! 
Anknüpfend an meinen Akt vom 30. März d. J., welchen ich an 
Sie gerichtet habe, und nach dessen Mitteilung die Skupschtina an demselben 
Tage die bekannte Resolution gefaßt hat, beehre ich mich, Sie zu benach- 
richtigen, daß ich, geleitet von denselben Gründen und Erwägungen, mich 
entschlossen habe, noch weiteres, und zwar das größte und letzte Opfer diesem 
Ziele zu bringen. Dieses Opfer besteht darin, daß ich Ihnen, königliche 
Regenten, hiermit feierlich erkläre, daß ich mit gegenwärtigem Akte, welcher 
für mich verbindliche Kraft hat, freiwillig und für immer der Mitgliedschaft 
des serbischen Königshauses, sowie allen Rechten und Pflichten entsage, welche 
mit dieser Mitgliedschaft nach der Verfassung und den Landesgesetzen ver- 
knüpft sind. Daraus folgt von selbst, daß die Aufsicht übrr die Erziehung 
Sr. Majestät des Königs Alexander, welche mir dem Art. 72 der Verfassung 
gemäß zustand, nach dem Geiste und Sinne dieses Artikels auf Sie, könig- 
liche Regenten, übergeht, infolge dessen auch die Vormünder der Civilliste 
Sr. Majestät des Königs Alexander fortan von Ihnen ihre Weisungen 
erhalten, Ihnen Rechnungen vorzulegen und von Ihnen Entscheidungen zu 
 
	        
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