Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

48  Das  Beensche  Reich  und  seine  einzelnen  Elieder.  (Zanuar  28.)

Schulaufsicht  und  die  Berücksichtigung  der  Muttersprache  in  dem  Volksschulunterricht.


Meine  Herren,  ich  glaube,  ich  habe  in  den  ersten  Tagen  der  Verhandlungen

  über  das  Volkeschulgesetz  keinen  Zweifel  darüber  gelassen,  wie
ich  zu  der  Durchführung  der  Schulaufsicht  stehe.  Ich  kann  mich  darin  dem
anschließen,  was  der  Herr  Abgeordnete  Graf  Limburg-Stirum  heute  gesagt
hat:  Die  Schulaufsicht  ist  ein  staatliches  Amt;  der,  welcher  sie  führt,  führt
sie  im  Auftrage  des  Staates.  Damit  ist  gegeben,  daß  dieselben  Grundsätze,
welche  für  staatliche  Beauftragungen  und  Beamtenstellung  maßgebend  sind,
auch  für  diese  Aufsicht  maßgebend  sein  müssen.  Demgemäß  kann  meines
Erachtens  die  Forderung,  die  Schulaufsicht  in  allen  Beziehungen  und  namentlich
  auch  in  der  Kreisschulinspektion  überall  konfessionell  zu  gestalten,
niemals  gesetzliches  Recht  werden;  sie  ist  auch  thatsächlich  gar  nicht  durchführbar,
  und  ich  würde  jedem  der  Herren  Abgeordneten,  der  mich  mit  seinem
Besuche  beehren  will,  in  dieser  Beziehung  aus  den  einzelnen  Distrikten  sofort
nach  statistischen  Nachrichten  zweifellos  nachweisen  können,  daß  diese  Forderung
  in  Preußen  undurchführbar  ist,  ganz  abgesehen  davon,  daß  sie  prinzipiell
  für  die  Regierung  —  nach  meiner  Auffassung  wenigstens  —  nicht
acceptabel  sein  würde.  Das  schließt  ja  selbstverständlich  nicht  aus,  daß  man
in  vielen  Fällen,  wie  dies  auch  jetzt  schon  immer  geschehen  ist,  die  Schule
so  gruppiert  und  unter  solche  Kreisschulinspektionen  stellt,  wie  dies  auch
den  konfessionellen  Verhältnissen  am  meisten  entspricht.
Dann,  meine  Herren,  der  muttersprachliche  Unterricht.  Es  ist  nach
meiner  Ansicht  ganz  unmöglich,  daß  in  Preußen  eine  Bestimmung  in  ein
Gesetz  aufsgenommen  wird,  welche  ein  Recht  auf  Erteilung  des  Unterrichts
in  der  Muttersprache  gibt  —  schon  um  deswillen  nicht,  weil  es  unvereinbar
wäre  mit  unserem  Hauptgrundsatz,  daß  wir  in  Deutschland  national  ungeteilt
  sind  und  zweitens  deswegen  nicht,  weil  nach  den  Verhältnissen  unserer
neueren  Zeit  die  Vermischung  der  Nationalitäten  und  der  Konfessionen  so
stark  geworden  ist,  daß  eine  muttersprachliche  Erteilung  des  Unterrichts  in
der  Volksschule  immer  zur  Verletzung  einer  anderen  Nationalität  führen
müßte,  —  natürlich  da,  wo  sie  nicht  in  der  deutschen  Sprache  geschieht,  zur
Verletzung  der  deutschen  Nationalität,  und  ich  glaube,  keine  Regierung  kann
das  zugeben.  Aber  auch  hier,  meine  Herren,  sage  ich,  ist  es  sehr  wohl
möglich,  wirkliche  Bedürfnisse  im  einzelnen  zu  prüfen  und  auch  zu  berücksichtigen,
  ganz  besonders  auf  dem  Gebiete  des  Religionsunterrichts.  Ich
scheue  mich  nicht,  es  hier  auszusprechen,  auch  nach  den  Aeußerungen  nicht,
die  der  Herr  Abgeordnete  v.  Eynern  hier  eben  gethan  hat;  mir  ist  es  durchaus
  kein  unfaßbarer  Gedanke,  daß  man  den  Religionsunterricht  in  der
Schule  den  Kindern  in  derjenigen  Sprache  erteilt,  die  die  Kirchensprache
ihrer  Eltern  ist.  Ich  würde  darin  keine  Herabminderung  des  Einflusses  des
Staates  erblicken;  nur  das  kann  nicht  zugegeben  werden,  daß  es  überall
geschieht,  und  daß  es  unter  Verletzung  der  Interessen  der  deutschen  Kinder
irgendwo  geschehen  dürfte.

Nun,  meine  Herren,  muß  ich  mich,  leider,  wieder  direkt  an  einen
Herrn  wenden,  und  das  ist  der  Herr  Abgeordnete  v.  Eynern;  ich  spreche
lieber  allgemein.  Der  Herr  Abgeordnete  v.  Eynern  hat  seine  Rede  begonnen
  mit  der  Ausführung:  „Meine  Art  ist  nicht  die  des  Herrn  Abgeordneten
  Richter“.  Das  erkenne  ich  an;  aber  er  wird  mir  das  Urteil
gestatten,  die  Art  des  Herrn  Abgeordneten  Richter  ist  mir  erheblich  sympathischer.
  (Große  Heiterkeit.)

In  dem  Abgeordneten  Richter  steht  mir  ein  prinzipieller,  offener
und  energischer  Gegner  gegenüber;  mit  einem  solchen  Herrn,  von  dem  ich
die  Ueberzeugung  habe,  daß  er  auch  in  mir  die  selbständige  Auffassung