Full text : Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

VII.  Die  Zeit  der  Fürstenmacht.  81

 

2.  Jedem  Beamten  war  seine  Pflicht  aufs  schärfste  vorgeschrieben,
und  wer  fie  verletzte  oder  einem  Unterthanen  Unrecht  that,  der  wurde
ohne  Gnade  abgesetzt.  Friedrich  Wilhelm  I.  war  ein  Muster  von
Einfachheit  und  Mäßigkeit  und  seinem  Volke  ein  Vorbild  der  Frömmigkeit.
  Seine  Regierung  hat  dem  Lande  viel  Segen  gebracht  und  ist
auch  andern  Fürsten  zum  Vorbilde  geworden.  Die  strenge  Zucht  und
Zuverlässigkeit  der  preußischen  Beamten  steht  seit  Friedrich  Wilhelms  I.
Zeit  überall  in  hohem  Ansehen.

82.  Die  Aufänge  der  weltlichen  Volksschule.

1.  Seit  gedruckte  Bücher,  Schriften  und  Zeitungen,  aus  denen
allerlei  Rützliches  und  Neues  bequem  und  billig  zu  erfahren  war,  unter
das  Volk  kamen,  mehrte  sich  auch  die  Zahl  derer,  die  gedruckte  Schrift
zu  lefen  wünschten.  Daneben  machte  sich  das  Bedürfnis  geltend,  geschriebene
  Schrift  zu  verstehen;  denn  jeder,  der  in  der  Ferne  Ver—-wandte
  und  Bekannte  hatte,  mochte  gern  Briefe  lesen  und  auch  welche
schreiben  können.  Nicht  minder  wuchs  das  Verlangen,  rechnen  zu
können,  seitdem  bei  Handelsgeschäften  das  bare  Geld  eine  größere
Rolle  spielte.  Die  Kirchdörfer  suchten  deshalb  Küster  zu  bekommen,
die  dieser  Künste  mächtig  waren;  abgedankte  Unteroffiziere,  verdorbene
Studenten  und  zurückgekommene  Handwerker,  die  etwas  lesen,  schreiben
und  rechnen  konnten,  wurden  gerne  dazu  genommen:  denn  viel  kosten
sollte  diese  Sache  nicht.  Nach  Handwerks  Weise  wurden  diese  Lehrer
als  Meister  bezeichnet.  —  In  den  Dörfern,  die  keine  Kirche  hatten,
wurde  die  Schule  zu  Ostern  geschlossen.  Nach  Michaelis  konnte  der
Unterricht  wieder  beginnen;  aber  genau  wurde  es  damit  nicht  genommen.
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2.  Das  Schulhaus  war  meistens  eine  elende  Hütte.  Manche
Dörfer  besaßen  gar  kein  Schulhaus;  da  mußte  der  Unterricht  abwechselnd
  auf  den  Bauernhöfen  erteilt  werden.  Noch  ordnete  kein
Gesetz  den  Schulbesuch;  jeder  Schüler  konnte  nach  Belieben  kommen
oder  fortbleiben.  War  der  Meister  durch  andere  Arbeit  verhindert,
so  setzte  er  den  Unterricht  ohne  weiteres  aus  oder  ließ  seine  Frau
unterrichten.  In  der  Schule  wurde  gedankenlos  auswendig  gelernt
und  nachgemacht,  was  der  Lehrer  vorgemacht  hatte.  Harte,  oft  rausame
Strafen  waren  etwas  Alltägliches  und  Selbstverständliches  bem  die
Leute  meinten,  ohne  Schläge  sei  kein  Lernen  möglich.

3.  In  Bayern  erschien  im  Jahre  1548  die  erste  Schulordnung;
nicht  nur  in  den  Städten  und  Märkten,  sondern  auch  auf  dem  Lande
beftanden  allenthalben  Volksschulen.  Der  Lehrer  war  oft  auch  Meßner.
In  Preußen  widmete  Friedrich  Wilhelm  I.  der  Schule  seine  besondere
  Fürsorge.  Er  verordnete:  „Wo  Schulen  sind,  sollen  die
Eltern  künftig  bei  nachdrücklicher  Strafe  gehalten  sein,  ihre  Kinder
gegen  zwei  Dreier  wöchentliches  Schulgeld  im  Winter  täglich  und  im

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