176 JTie Gestrrrichisch-Angarisete Monarchie. (März 20.— April 26.)
Zum ersten Vizepräsidenten wird Kathrein mit 202 von 243 Stim-
men, zum zweiten Vizepräsidenten Madeyski mit 184 von 207
Stimmen gewählt. Bei der letzteren Wahl enthält sich ein großer
Teil der Polen und ein Teil der Konservativen der Stimmabgabe.
20. März. (Wien: Abgeordnetenhaus.) Der Justizminister
bringt den Entwurf der neuen Civil-Prozeßordnung ein.
Ende März. (Ungarn.) Der Kaiser genehmigt die neue
Verfassung für die Protestanten Augsburgischer Konfession, nach
welcher vor einem Pastor geschlossene Mischehen zwischen Juden
und Protestanten rechtsgültig sind.
8. April. (Triest.) Der Gemeinderat wird aufgelöst.
11. April. (Wien.) Empfang Stambulows beim Kaiser.
Vgl. Bulgarien.
13. April. (Prag.) Im Landtage wird eine Regierungs-
vorlage eingebracht, betreffend die Ausscheidung des Gerichtsbezirkes
Laun aus dem Brüxer Gerichtsbezirk, der Ortschaften Libochowitz
und Raudnitz aus dem Leitmeritzer Gerichtssprengel, sowie die Er-
richtung eines Kreisgerichts in Schlan.
15. April. (Prag: Landtag.) Der Antrag des Abg. Solc,
betreffend die Erlassung eines Gesetzes über den Gebrauch beider
Landessprachen bei den öffentlichen Behörden in Böhmen, wird ein-
hellig einer Spezialkommission zugewiesen.
17. April. (Wien.) Bei den Gemeindewahlen des ersten
Wahlkörpers, bisher fast unbestrittene Domäne der liberalen Partei,
werden 40 Liberale, 6 Antisemiten gewählt. Die Antisemiten be-
sitzen nunmehr 46 Gemeinderatsmandate, ein volles Drittel der
ganzen Körperschaft.
18. April. (Pest.) Das Abgeordnetenhaus beendigt die
Budgetberatung. Dem Ministerpräsidenten Wekerle wird aus diesem
Anlaß eine stürmische Ovation dargebracht. Wekerle legt sodann
das nach dem Ergebnis der Budgetdebatte festgestellte Budgetgesetz
pro 1893 vor, welches mit 486,183,521 fl. in den Ausgaben und
mit 486,653,643 fl. in den Einnahmen abschließt. Der Überschuß
beträgt sonach 470,122 fl.
26. April. (Ungarisches Abgeordnetenhaus.) Die Re-
gierung beginnt mit der parlamentarischen Durchführung ihres
kirchenpolitischen Programms. Es sind zunächst zwei Vorlagen, welche
der Beratung der Volksvertretung unterbreitet werden: Kultus-
minister Graf Csaky hat den Gesetzentwurf über die Rezeption der