Frankreich. (Dezember 15.—30.) 247
Artikel 25. Jede Aufreizung (durch die Presse), die sich an die Mit-
glieder der Land= oder Seemacht richtet zu dem Zweck, sie ihrer militäri-
schen Pflicht und dem Gehorsam, den sie ihren Vorgesetzten schulden, zu
entfremden, wird mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu fünf Jahren
und mit einer Buße von 160 bis 3000 Frcs. bedroht.
Artikel 49. Gleich nach der Requisition kann der Untersuchungs-
richter, falls die Schriften nicht, wie Art. 3 und 10 anordnen, deponiert
worden sind, die Beschlagnahme von vier Exemplaren der inkriminierten
Schrift, Zeichnung oder Zeitung verfügen. Wenn der Angeschuldigte in
Frankreich wohnt, kann er nur in den von Art. 23, 24 und 25 vorgesehenen
Fällen in Untersuchungshaft gezogen werden. Tritt eine Verurteilung ein,
so kann das Urteil in den in Art. 24 und 25 vorgesehenen Fällen die
Konfiszierung der beschlagnahmten Schriften oder Drucksachen und Mauer-
anschläge, in allen Fällen die Beschlagnahme und die Beseitigung oder die
Zerstörung aller Exemplare anordnen, die in den Verkauf gebracht oder
ausgehängt werden. Die Beseitigung oder die Zerstörung kann sich vor-
hes nur auf gewisse Teile der beschlagnahmten Exemplare
eziehen
Dies Gesetz wird in derselben Sitzung mit 413 gegen 63 Stimmen
angenommen.
Das zweite Gesetz bedroht die unrechtmäßige Anfertigung von Mord-
oder Brandmaschinen und die Herstellung von Sprengstoffen mit Gefängnis
von 2 bis 5 Jahren.
Das dritte Gesetz verbietet anarchistische Vereine und Verbindungen
und bedroht sie mit Zwangsarbeit und Ausweisung.
Poli Das vierte Gesetz organisiert durch das ganze Land eine politische
olizei.
15. Dezember. Die Kammer nimmt auch die drei anderen
Gesetze gegen die Anarchisten mit großer Majorität an.
15. Dezember. (Dahome.) General Dodds besiegt den König
Behanzin.
23. Dezember. Zusammenstoß zwischen einem englischen und
einem französischen Expeditionskorps in dem Distrikt Kono vgl. Afrika.
30. Dezember. (Angouleme.) Schluß des Prozesses gegen
die Urheber des Blutbades von Aigues-Mortes. Sämtliche An-
geklagte werden freigesprochen. Vgl. 16. August.
30. Dezember. Abschluß eines französisch-spanischen Handels-
abkommens.
Spanien gewährt für das Jahr 1894 als Modus vivendi mit drei-
monatlicher Kündigungsfrist die Vorteile derjenigen Verträge, welche am
1. Januar 1894 in Kraft treten, sowie derjenigen, welche im Laufe des
Jahres 1894 noch eingegangen werden. Frankreich wird Spanien gegen-
über auch für das Jahr 1894 den Minimaltarif in Anwendung bringen
und das Verbot aufheben, daß nach Algier Früchte und frische Gemüse aus
Spanien nicht eingeführt werden dürfen, mit Ausnahme aller aus Wein-
trauben hergestellter Produkte.