Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunter Jahrgang. 1893. (34)

Rerd-Amerika. (August 15. - 28.) 309 
aus dem Unglück anderer erhoffen. Der Kapitalist mag sich schützen, indem 
er sein Kapital ruhen läßt oder selbst seinen Vorteil aus dem Schwanken 
der Werte zieht. Der Lohnarbeiter aber, der am meisten geschädigt wird 
und zuletzt die Wirkungen der Besserung spürt, ist völlig wehrlos. Er hängt 
vom Vertrauen des Kapitals ab, wenn er Arbeit haben soll. Er kann 
nicht vom Unglück anderer leben, noch eine Arbeit brach liegen lassen .. . 
Es ist von der äußersten Wichtigkeit, daß der Kongreß, so weit er kann, 
sofort Abhilfe schafft. Es ist möglich, daß wir ebenso sehr von befürchteten 
Uebeln, als wirklich bestehenden leiden. Es steht zu hoffen, daß weder 
Kapitalisten, noch Lohnarbeiter sich zu unvernünftiger Panik hinreißen lassen 
werden. Dennoch steigert jeder Tag der Säumnis das Unheil und die Ver- 
antwortung der Regierung. Das Volk hat ein Recht, vom Kongreß zu ver- 
langen, daß ein Gesetz baldigst aufgehoben wird, welches die Feuerprobe 
dreier Jahre verdammt hat. Ich wollte ursprünglich den Kongreß anfangs 
September einberufen, um die Zollreform zu beginnen. Während aber die 
Wichtigkeit dieser in nichts geringer wird und in nächster Zukunft die Auf- 
merksamkeit des Kongresses beanspruchen soll, bin ich zu der Ueberzeugung 
gelangt, daß vor allem sofort die Finanzlage des Landes zur Beratun 
kommen muß. Ich empfehle dringend die Aufhebung der Akte vom 14. Juli 
1890 über den Silberankauf und den Erlaß eines neuen Gesetzes, welches 
die Absicht und die Macht der Regierung über allen Zweifel stellt, ihren 
Geldverpflichtungen in solchem Gelde zu genügen, welches von allen gesitteten 
Ländern anerkannt wird.“ 
15. August. Das Schiedsgericht in der Behringsmeer-- 
frage fällt sein Urteil wie folgt: 
1) Rußland hat niemals bis zu diesem Augenblick Alaska oder das 
ausschließliche Recht der Robbenfischerei im Behringsmeere jenseits der ge- 
wöhnlichen Grenzen des Küstengebietes an die Vereinigten Staaten von 
Amerika abgetreten. 2) Großbritannien hat Rußland gegenüber das Recht 
einer ausschließlichen Gerichtsbarkeit über die Fischerei im Behringsmeere 
weder anerkannt noch bewilligt. 3) Das Behringsmeer ist einbezogen in 
den Begriff „Großer Ozean", welcher in dem Vertrage vom Jahre 1825 
zwischen Großbritannien und Rußland festgestellt ist. Nach diesem Vertrage 
hat Rußland weder das ausschließliche Recht der Jurisdiktion im Behrings- 
meer noch das ausschließliche Recht der Robbenfischerei außerhalb der ge- 
wöhnlichen Grenzen des Küstengebietes ausgeübt oder besessen. 4) Alle Rechte 
Rußlands in dem Teile des Behringsmeeres östlich der in dem Vertrage 
zwischen den Vereinigten Staaten und Rußland vom März 1867 festgestellten 
Seegrenze find vollständig an die Vereinigten Staaten übergegangen. 5) Den 
Vereinigten Staaten steht kein Recht des Schutzes oder des Eigentums zu 
auf diejenigen Robben, die sich auf den den Vereinigten Staaten gehörigen 
Inseln im Behringsmeer aufhalten, wenn diese Robben sich außerhalb der 
gewöhnlichen Grenze von drei Meilen befinden. Das Schiedsgericht setzt 
sodann in mehreren Artikeln ein Reglement fest zum Schutz und zur Er- 
haltung der Robben im Behringsmeer außerhalb der Grenzen der Juris= 
diktion der respektiven Regierungen. 
28. August. Das Repräsentantenhaus verwirft mit 225 
gegen 123 Stimmen ein Amendement Bland, welches freie Silber- 
prägung im Wertverhältnisse von 16 zu eins verlangte. Sodann 
wurde mit 230 gegen 100 Stimmen ein zweites Amendement Blands 
abgelehnt, welches ein Wertverhältnis von 17 zu 1 vorschlug. Ein
	        
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