Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zehnter Jahrgang. 1894. (35)

172  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  27.—30.)

standes  (31.  Okt.)  etwa  folgendermaßen:  Die  Arbeiten  der  Generalsynode
würden  gesegnet  sein,  wenn  sie  in  versöhnlichem  Geiste  arbeite.  Der  Anfang
  habe  dieser  Erwartung  entsprochen.  Die  Generalsynode  müsse  sich
hüten,  ihre  Aufgabe  nach  parlamentarischem  Vorbilde  zu  erledigen,  und
möge  nicht  nach  Parteirücksichten  verhandeln,  denn  sie  stehe  auf  anderer
Grundlage,  als  die  politischen  Körperschaften.  Er  habe  den  Entwurf  einer
neuen  Agende  gebilligt,  doch  solle  kein  Zwang  ausgeübt  werden.  Wer  die
neue  Agende  ablehne,  könne  bei  der  alten  verbleiben.  Der  Kaiser  äußerte
den  Wunsch,  daß  die  Kirchen  auch  außer  der  Zeit  des  Gottesdienstes  geöffnet
  seien.  Dadurch  werde  der  religiöse  Sinn  in  manchen  Schichten  der
Bevölkerung  befördert  und  belebt,  denn  die  Religion  sei  noch  eine  Macht,
und  selbst  die  subversiven  Kräfte  der  Zeit  hätten  mehrfach  davor  Halt
machen  müssen.  („Kr.-Ztg.“)

Die  Hauptpunkte,  in  denen  sich  die  neue  Agende  von  der  alten  unterscheidet,
  sind  folgende.  In  der  Kindertaufe  wird  der  Gedanke  der  „Wiedergeburt“
  beseitigt  und  das  Dogma  der  „Erbsünde“  abgeschwächt.  Das
wichtigste  ist  die  veränderte  Stellung  des  „Apostolikums".  Die  Orthodoxen
  wollten  es  als  buchstäbliches  Bekenntnis  aufnehmen,  die  Liberalen
wollten  diese  Beschränkung  der  Lehr-  und  Glaubensfreiheit  nicht  acceptieren;
die  Oberkirchenbehörde  wollte  es  zwar  aufnehmen,  aber  nicht  als  starres
Lehrgesetz.  Der  Streit  wird  dadurch  geschlichtet,  daß  das  Apostolikum  in
die  Agende  aufgenommen,  aber  die  Einleitung  vor  der  Verlesung  verändert
und  in  folgende  Worte  gekleidet  wird:  „Lasset  uns  in  Einmütigkeit  des
Glaubens  mit  der  gesamten  Christenheit  also  bekennen".  Daneben  ist  „wo
es  üblich  ist“  als  Form  des  Gemeindebekenntnisses  die  Absingung  des  Liedes
„Wir  glauben  all  an  einen  Gott"  gestattet.  Ebenso  wird  dem  Apostolikum
in  der  Taufe  und  der  Konfirmation  der  Charakter  des  starren  Bekenntnisses
  genommen.

Viel  Streit  verursachte  die  Apostolikumsfrage  in  der  Ordination.
  Der  alte  Brauch  schrieb  eine  Verlesung  des  Apostolikums  durch
den  Ordinanden  vor,  wogegen  sich  schon  seit  1846  Opposition  geltend  gemacht
  hatte.  Die  Agendenkommission  schlägt  nun  Streichung  des  Apostolikums
  in  der  Ordination  vor,  die  Orthodoxen  bestehen  auf  der  Beibehaltung
der  Verlesung,  was  die  Liberalen  unbedingt  ablehnen.  Endlich  dringt  ein
Vermittlungsvorschlag  durch:  das  Apostolikum  soll  in  der  Ordination  beibehalten
  werden,  aber  nicht  als  lehrgesetzliches  Bekenntnis  des  Ordinanden,
sondern  als  liturgisches  Bekenntnis  mit  der  feiernden  Gemeinde.  Die  Liberalen
  nehmen  den  Vorschlag  an  unter  ausdrücklicher  Betonung,  daß  der
Ordinand  das  Apostolikum  in  keinem  anderen  Sinne  als  in  jedem  Hauptgottesdienste
  zu  bekennen  habe,  und  dem  Apostolikum  keine  verpflichtende
Kraft  beigelegt  werde.  Hiergegen  wird  kein  Widerspruch  erhoben.  ·

Die  Annahme  der  Agende  wird  dem  Kaiser  telegraphisch  mitgeteilt
(10.  Nov.),  worauf  folgendes  Telegramm  eingeht:

„An  den  Vorstand  der  Generalsynode,  Berlin:  Die  Meldung  der
einmütigen  Annahme  der  Agendenvorlage  seitens  der  Generalsynode  hat
mich  mit  Freude  und  Dank  erfüllt.  Ich  hoffe  zu  Gott  dem  Herrn,  daß
die  neue  Agende  durch  freiwillige  Aneignung  seitens  der  Gemeinden  zur
Festigung  unseres  teuren  evangelischen  Glaubens  und  zu  reicherer  und  tieferer
  Erbauung  der  Gemeinden  dienen  werde.  Das  walte  Gott!

(gez.)  Wilhelm.  R.“

(Vgl.  über  die  Generalsynode  Beyschlag,  „Deutsche  Evangelische
Blätter“  1894,  12.)

30.  Oktober.  Reichstagsersatzwahl  in  Bernburg.