172 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 27.—30.)
standes (31. Okt.) etwa folgendermaßen: Die Arbeiten der Generalsynode
würden gesegnet sein, wenn sie in versöhnlichem Geiste arbeite. Der Anfang
habe dieser Erwartung entsprochen. Die Generalsynode müsse sich
hüten, ihre Aufgabe nach parlamentarischem Vorbilde zu erledigen, und
möge nicht nach Parteirücksichten verhandeln, denn sie stehe auf anderer
Grundlage, als die politischen Körperschaften. Er habe den Entwurf einer
neuen Agende gebilligt, doch solle kein Zwang ausgeübt werden. Wer die
neue Agende ablehne, könne bei der alten verbleiben. Der Kaiser äußerte
den Wunsch, daß die Kirchen auch außer der Zeit des Gottesdienstes geöffnet
seien. Dadurch werde der religiöse Sinn in manchen Schichten der
Bevölkerung befördert und belebt, denn die Religion sei noch eine Macht,
und selbst die subversiven Kräfte der Zeit hätten mehrfach davor Halt
machen müssen. („Kr.-Ztg.“)
Die Hauptpunkte, in denen sich die neue Agende von der alten unterscheidet,
sind folgende. In der Kindertaufe wird der Gedanke der „Wiedergeburt“
beseitigt und das Dogma der „Erbsünde“ abgeschwächt. Das
wichtigste ist die veränderte Stellung des „Apostolikums". Die Orthodoxen
wollten es als buchstäbliches Bekenntnis aufnehmen, die Liberalen
wollten diese Beschränkung der Lehr- und Glaubensfreiheit nicht acceptieren;
die Oberkirchenbehörde wollte es zwar aufnehmen, aber nicht als starres
Lehrgesetz. Der Streit wird dadurch geschlichtet, daß das Apostolikum in
die Agende aufgenommen, aber die Einleitung vor der Verlesung verändert
und in folgende Worte gekleidet wird: „Lasset uns in Einmütigkeit des
Glaubens mit der gesamten Christenheit also bekennen". Daneben ist „wo
es üblich ist“ als Form des Gemeindebekenntnisses die Absingung des Liedes
„Wir glauben all an einen Gott" gestattet. Ebenso wird dem Apostolikum
in der Taufe und der Konfirmation der Charakter des starren Bekenntnisses
genommen.
Viel Streit verursachte die Apostolikumsfrage in der Ordination.
Der alte Brauch schrieb eine Verlesung des Apostolikums durch
den Ordinanden vor, wogegen sich schon seit 1846 Opposition geltend gemacht
hatte. Die Agendenkommission schlägt nun Streichung des Apostolikums
in der Ordination vor, die Orthodoxen bestehen auf der Beibehaltung
der Verlesung, was die Liberalen unbedingt ablehnen. Endlich dringt ein
Vermittlungsvorschlag durch: das Apostolikum soll in der Ordination beibehalten
werden, aber nicht als lehrgesetzliches Bekenntnis des Ordinanden,
sondern als liturgisches Bekenntnis mit der feiernden Gemeinde. Die Liberalen
nehmen den Vorschlag an unter ausdrücklicher Betonung, daß der
Ordinand das Apostolikum in keinem anderen Sinne als in jedem Hauptgottesdienste
zu bekennen habe, und dem Apostolikum keine verpflichtende
Kraft beigelegt werde. Hiergegen wird kein Widerspruch erhoben. ·
Die Annahme der Agende wird dem Kaiser telegraphisch mitgeteilt
(10. Nov.), worauf folgendes Telegramm eingeht:
„An den Vorstand der Generalsynode, Berlin: Die Meldung der
einmütigen Annahme der Agendenvorlage seitens der Generalsynode hat
mich mit Freude und Dank erfüllt. Ich hoffe zu Gott dem Herrn, daß
die neue Agende durch freiwillige Aneignung seitens der Gemeinden zur
Festigung unseres teuren evangelischen Glaubens und zu reicherer und tieferer
Erbauung der Gemeinden dienen werde. Das walte Gott!
(gez.) Wilhelm. R.“
(Vgl. über die Generalsynode Beyschlag, „Deutsche Evangelische
Blätter“ 1894, 12.)
30. Oktober. Reichstagsersatzwahl in Bernburg.