Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

Das Neenische Reich und seine einjelnen Glieder. (Mai 8.) 131 
Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst: Meine 
Herren, gestatten Sie mir, gleich zu Beginn der Diskussion über § 111 
einige allgemeine Bemerkungen zu machen. Ich thue dies, um meine Ansicht 
vom allgemeinen Gesichtspunkt aus gleich zusammenzufassen, um bei den 
einzelnen Paragraphen Wiederholungen zu vermeiden. Meine Herren, 
schon bei der ersten Lesung habe ich Gelegenheit gehabt, darauf hinzu- 
weisen, daß das Gesetz, betreffend die Aenderungen und Zusätze zum Straf- 
gesetzbuch nicht hervorgegangen ist aus allgemeinen theoretischen Erwägungen, 
sondern veranlaßt wurde durch die mehr und mehr sich geltend machende 
Ueberzeugung, daß die Grundlagen des religiösen und sittlichen Lebens, 
daß die Achtung vor den überkommenen Einrichtungen unserer Staatsordnung, 
daß der Gehorsam gegen das Gesetz und das Ansehen der Obrigkeit er- 
schüttert sind. Eine Umkehr schien nöthig und Maßregeln wurden gefordert 
und erwartet, die zur Wiederherstellung und Festigung jener Grundlagen 
führen konnten. Je größer die Besorgnis vor revolutionären und 
anarchistischen Ausschreitungen war, um so stärker trat an die Regierung 
die Forderung heran, die bürgerliche Gesellschaft zu schpen. Als nun die 
verbündeten Regierungen dieser Forderung durch eine Reform des gemeinen 
Rechts zu entsprechen unternahmen, konnten sie sich der Hoffnung hingeben, 
daß sie der Zustimmung wenigstens des Theils der Bevölkerung sicher sein 
würden, der am lautesten nach Schutz und strengeren Strafbestimmungen 
gerufen hatte. (Sehr gut! Große Heiterkeit.) Und als bei der ersten 
Beratung angesehene Mitglieder dieses hohen Hauses sich im gleichen Sinne 
aussprachen, gaben wir uns der Hoffnung hin, daß aus den Beratungen 
der Kommission ein Gesetz hervorgehen werde, das dem Zweck der Vorlage 
entspräche. Diese Hoffnung ist nur zum Theil in Erfüllung gegangen. (Hört, 
hört!) Im Laufe der Kommissionsverhandlungen vermehrten sich zusehends 
die Feinde der Vorlage. Anträge wurden in der Kommission gestellt, die 
die Außenstehenden erschreckten. (Sehr richtig!) Und wenn diese Anträge 
auch nur zum Teil zur Annahme gelangten, so vermehrten sie doch den 
ungünstigen Eindruck. Von vielen Seiten erhoben sich Warnungsrufe, 
vielleicht auch von solchen, die das Gesetz gar nicht einmal gelesen hatten, 
(Sehr richtig!) und es wurde der Reichsregierung und dem Reichstage der 
Vorwurf gemacht, daß fie die Geistesfreiheit des deutschen Volkes beschränken 
wollten, während doch nur beschimpfende und den öffentlichen Frieden ge- 
fährdende Aeußerungen, keineswegs aber wissenschaftliche Kritik unter Strafe 
gestellt werden sollen. Ueberhaupt verstehe ich die Herten nicht, die Ent- 
rüstungsversammlungen abhalten. (Sehr richtig! Heiterkeit.) Ich habe 
eine zu hohe Meinung von dem Volke der Denker, als daß ich es wagen 
möchte anzunehmen, es könne die Geistesarbeit eines deutschen Philosophen, 
es könne der große, weltbewegende Kampf der Geister und der Fortschritt 
der Menschheit gehemmt werden durch gesetzliche Bestimmungen, die öffent- 
liche beschimpfende Aeußerungen unter Strafe stellen. (Bewegung.) Vielleicht 
hat zu den Besorgnissen und Mißverständnissen auch beigetragen, daß die 
Kommission Materien in das Gesetz hineingetragen hat, die demselben 
früher in dem gleichem Maße ferngeblieben waren. Während die Vorlage 
vor allem die Stärkung der Staatsgewalt und den Schutz der öffentlichen 
Ordnung im Auge hatte und deshalb vor Allem die Abschnitte VI und 
VII Teil II des Strafgesetzbuchs in den Kreis ihrer Vorschläge zog, er- 
strecken sich die Aenderungen der Kommission vorzugsweise auf das Gebiet 
der strafbaren Handlungen gegen Religion und Sitte (Abschnitt XI und 
XIII des Strafgesetzbuchs), ja sie wollen dieses Gebiet noch erweitern. Da- 
gegen find gerade diejenigen Bestimmungen, die auf die Festigung der Staats- 
ordnung, der Staatsgewalt bezug haben, ziemlich stiefmütterlich behand- 
                                                                     9* 
	        
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