Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juli 16.) 167
private Vereinigungen zu betrachten, welche ihre Angelegenheiten vollkommen
selbständig ordnen. 7) Weltlichkeit der Schule. Obligatorischer Besuch der
öffentlichen Volks= und Fortbildungsschulen. Errichtung ausreichender gewerblicher
und landwirtschaftlicher Fachschulen, Musterwirtschaften und Versuchsstationen;
Abhaltung regelmäßiger landwirtschaftlicher Unterrichtskurse.
Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Verpflegung in
allen öffentlichen Unterrichtsanstalten, auch in den höheren Bildungsanstalten
für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die kraft ihrer Fähigkeiten zur
weiteren Ausbildung geeignet erachtet werden. 8) Unentgeltlichkeit der Rechtspflege
und des Rechtsbeistandes. Rechtssprechung durch vom Volke gewählte
Richter. Berufung in Straffachen. Entschädigung unschuldig Angeklagter,
Verhafteter und Verurteilter. Abschaffung der Todesstrafe. 9) Unentgeltlichkeit
der ärztlichen Hilfeleistung einschließlich der Geburtshilfe und der
Heilmittel. Unentgeltlichkeit der Totenbestattung. 10) Stufenweis steigende
Einkommen= und Vermögenssteuer zur Bestreitung aller öffentlichen Ausgaben,
soweit diese durch Steuern zu decken sind und dementsprechende Beseitigung
aller Ertrags-(Real-) Steuern (Gewerbe-, Haus-, Grundsteuern u. s. w.).
Selbsteinschätzungspflicht. Erbschaftssteuer, stufenweise steigend nach Umfang
des Erbguts und nach dem Grade der Verwandtschaft. Abschaffung aller
indirekten Steuern, Zölle und sonstigen wirtschafts-politischen Maßnahmen,
welche die Interessen der Allgemeinheit den Interessen einer bevorzugten
Minderheit opfern. 11) Abschaffung aller mit dem Grundbesitz verbundenen
behördlichen Funktionen und Privilegien (selbständige Gutsbezirke, Vorrechte
in Vertretungskörperschaften, Patronatsrechte, Fideikommisse, Steuervorrechte
u. s. w.). Entschädigungslose Aufhebung jeglicher Art noch bestehender
Erbunterthänigkeit und der aus derselben herstammenden Lasten und Pflichten.
12) Erhaltung und Vermehrung des öffentlichen Grundeigentums (Staatsund
Gemeindeeigentums jeder Art, Allmend u. s. w.), insbesondere Ueberführung
des Besitzes der toten Hand (Korporations-, Stiftungs= und Kirchengüter),
der Realgemeinden, der Wälder, der Wasserkräfte u. s. w. in öffentliches
Eigentum unter Kontrolle der Volksvertretung. Einführung eines
Vorkaufsrechts der Gemeinden bezüglich der zur Zwangsversteigerung kommenden
Güter. 13) Bewirtschaftung der Staats= und Gemeindeländereien
auf eigene Rechnung, oder Verpachtung an Genossenschaften von Landarbeitern
und von Kleinbauern oder, soweit sich beides nicht als rationell erweist,
Verpachtung an Selbstbewirtschafter unter Aufsicht des Staates oder der
Gemeinde. 14) Staatskredit an Genossenschaften, die alle Beteiligten umfassen,
oder an einzelne Gemeinden für Feldbereinigung. Bodenmeliorationen
aller Art, Entwässerung und Bewässerung. Uebernahme der Kosten für
Bau und Instandhaltung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bahnen, Straßen,
Wege, Wasserläufe), sowie für Deiche und Dämme auf den Staat oder das
Reich. 15) Verstaatlichung der Hypotheken= und Grundschulden unter Herabsetzung
des Zinsfußes auf die Höhe der Selbstkosten. 16) Verstaatlichung
der Mobilien= und Immobilien-Versicherung (Feuer-, Hagel-, Wasserschäden-,
Bieh-Versicherung u. s. w.) und möglichste Ausdehnung der Versicherung auf
alle versicherungsfähigen Betriebszweige. Staatliche Hilfeleistung bei Notständen
infolge verheerender Naturereignisse. 17) Unbeschränkte Aufrechterhaltung
und Erweiterung der bestehenden Waldnutzungs= und Weiderechte
unter Gleichberechtigung aller Gemeindeangehörigen. Freies Jagdrecht auf
eigenem und gepachtetem Boden. Verhütung, gegebenenfalles volle Entschädigung
für Wild= und Jagdschaden. Zum Schutze der Arbeiterklasse fordert
die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst: 1) Eine wirksame
nationale und internationale Arbeiterschutzgesetzgebung auf folgender Grundlage:
a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden Normal-