Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  16.)  167

private  Vereinigungen  zu  betrachten,  welche  ihre  Angelegenheiten  vollkommen
selbständig  ordnen.  7)  Weltlichkeit  der  Schule.  Obligatorischer  Besuch  der
öffentlichen  Volks=  und  Fortbildungsschulen.  Errichtung  ausreichender  gewerblicher
  und  landwirtschaftlicher  Fachschulen,  Musterwirtschaften  und  Versuchsstationen;
  Abhaltung  regelmäßiger  landwirtschaftlicher  Unterrichtskurse.
Unentgeltlichkeit  des  Unterrichts,  der  Lehrmittel  und  der  Verpflegung  in
allen  öffentlichen  Unterrichtsanstalten,  auch  in  den  höheren  Bildungsanstalten
für  diejenigen  Schüler  und  Schülerinnen,  die  kraft  ihrer  Fähigkeiten  zur
weiteren  Ausbildung  geeignet  erachtet  werden.  8)  Unentgeltlichkeit  der  Rechtspflege
  und  des  Rechtsbeistandes.  Rechtssprechung  durch  vom  Volke  gewählte
Richter.  Berufung  in  Straffachen.  Entschädigung  unschuldig  Angeklagter,
Verhafteter  und  Verurteilter.  Abschaffung  der  Todesstrafe.  9)  Unentgeltlichkeit
  der  ärztlichen  Hilfeleistung  einschließlich  der  Geburtshilfe  und  der
Heilmittel.  Unentgeltlichkeit  der  Totenbestattung.  10)  Stufenweis  steigende
Einkommen=  und  Vermögenssteuer  zur  Bestreitung  aller  öffentlichen  Ausgaben,
  soweit  diese  durch  Steuern  zu  decken  sind  und  dementsprechende  Beseitigung
  aller  Ertrags-(Real-)  Steuern  (Gewerbe-,  Haus-,  Grundsteuern  u.  s.  w.).
Selbsteinschätzungspflicht.  Erbschaftssteuer,  stufenweise  steigend  nach  Umfang
des  Erbguts  und  nach  dem  Grade  der  Verwandtschaft.  Abschaffung  aller
indirekten  Steuern,  Zölle  und  sonstigen  wirtschafts-politischen  Maßnahmen,
welche  die  Interessen  der  Allgemeinheit  den  Interessen  einer  bevorzugten
Minderheit  opfern.  11)  Abschaffung  aller  mit  dem  Grundbesitz  verbundenen
behördlichen  Funktionen  und  Privilegien  (selbständige  Gutsbezirke,  Vorrechte
in  Vertretungskörperschaften,  Patronatsrechte,  Fideikommisse,  Steuervorrechte
  u.  s.  w.).  Entschädigungslose  Aufhebung  jeglicher  Art  noch  bestehender
Erbunterthänigkeit  und  der  aus  derselben  herstammenden  Lasten  und  Pflichten.
12)  Erhaltung  und  Vermehrung  des  öffentlichen  Grundeigentums  (Staatsund
  Gemeindeeigentums  jeder  Art,  Allmend  u.  s.  w.),  insbesondere  Ueberführung
  des  Besitzes  der  toten  Hand  (Korporations-,  Stiftungs=  und  Kirchengüter),
  der  Realgemeinden,  der  Wälder,  der  Wasserkräfte  u.  s.  w.  in  öffentliches
  Eigentum  unter  Kontrolle  der  Volksvertretung.  Einführung  eines
Vorkaufsrechts  der  Gemeinden  bezüglich  der  zur  Zwangsversteigerung  kommenden
  Güter.  13)  Bewirtschaftung  der  Staats=  und  Gemeindeländereien
auf  eigene  Rechnung,  oder  Verpachtung  an  Genossenschaften  von  Landarbeitern
  und  von  Kleinbauern  oder,  soweit  sich  beides  nicht  als  rationell  erweist,
Verpachtung  an  Selbstbewirtschafter  unter  Aufsicht  des  Staates  oder  der
Gemeinde.  14)  Staatskredit  an  Genossenschaften,  die  alle  Beteiligten  umfassen,
  oder  an  einzelne  Gemeinden  für  Feldbereinigung.  Bodenmeliorationen
aller  Art,  Entwässerung  und  Bewässerung.  Uebernahme  der  Kosten  für
Bau  und  Instandhaltung  der  öffentlichen  Verkehrsmittel  (Bahnen,  Straßen,
Wege,  Wasserläufe),  sowie  für  Deiche  und  Dämme  auf  den  Staat  oder  das
Reich.  15)  Verstaatlichung  der  Hypotheken=  und  Grundschulden  unter  Herabsetzung
  des  Zinsfußes  auf  die  Höhe  der  Selbstkosten.  16)  Verstaatlichung
der  Mobilien=  und  Immobilien-Versicherung  (Feuer-,  Hagel-,  Wasserschäden-,
Bieh-Versicherung  u.  s.  w.)  und  möglichste  Ausdehnung  der  Versicherung  auf
alle  versicherungsfähigen  Betriebszweige.  Staatliche  Hilfeleistung  bei  Notständen
  infolge  verheerender  Naturereignisse.  17)  Unbeschränkte  Aufrechterhaltung
  und  Erweiterung  der  bestehenden  Waldnutzungs=  und  Weiderechte
unter  Gleichberechtigung  aller  Gemeindeangehörigen.  Freies  Jagdrecht  auf
eigenem  und  gepachtetem  Boden.  Verhütung,  gegebenenfalles  volle  Entschädigung
  für  Wild=  und  Jagdschaden.  Zum  Schutze  der  Arbeiterklasse  fordert
die  Sozialdemokratische  Partei  Deutschlands  zunächst:  1)  Eine  wirksame
nationale  und  internationale  Arbeiterschutzgesetzgebung  auf  folgender  Grundlage:
  a)  Festsetzung  eines  höchstens  acht  Stunden  betragenden  Normal-