238 Grsfbriteunnien. (März 12.—29.)
für Arbeiterinnen ein. In Fabriken beschäftigte Kinder dürfen keine Arbeit
nach Hause nehmen. Junge männliche Personen und Arbeiterinnen, die
ihre volle Zeit in Fabriken arbeiten, dürfen keine Arbeit nach Hause mit-
nehmen oder nach der Tagesarbeit im Laden beschäftigt werden. Die Bill
dehnt das Fabrikgesetz auf Wäschereien, Docks, Werften, Quays, Gebäude,
in welchen Maschinen verwandt werden, und auf Backhäuser aus. Die
meisten Redner sprechen sich günstig über den Entwurf aus.
12. März. (Unterhaus.) Vorlegung des Marinebudgets.
Die Marinevoranschläge von 1895—1896 beziffern sich auf 18 701.000 L.,
übersteigen also das laufende Budget um 1334,.000 L. und das vorher-
gehende um 4 460 900 L.
15. März. (Unterhaus.) Debatte über Schutzzoll und
Freihandel.
Eine Resolution Howard Vincents auf Einführung von Schutz-
zöllen bekämpft der Präsident des Handelsamtes Bryce entschieden. Er
betont, daß in den 50 Jahren der Herrschaft des Freihandels die Löhne in
England sich fast verdoppelt hätten, während die Preise für alles, ausge-
nommen die Hausmiete, beständig heruntergegangen seien. Die Zahl der
Arbeitslosen sei gegenwärtig geringer als früher und die Not auf dem
schutzzöllnerischen Kontinent sei größer als in England. — Die Resolution
wird abgelehnt.
22. März. (Unterhaus.) Diätenzahlung an die Mit-
glieder.
Das Haus genehmigt einen Antrag den Mitgliedern Diäten zu zahlen
mit 176 gegen 159 Stimmen.
28. März. 1. April. (Unterhaus.) England und der
Kongostaat (vgl. 1894 S. 318, 319). Besitzverhältnisse am obern Nil.
Der Parlamentssekretär des Auswärtigen E. Grey erklärt, durch die
Verpachtung gewisser Gebietsteile von der britischen Regierung an den
Kongostaat habe letzterer anerkannt, daß die betreffenden Gebiete innerhalb
der britischen Einflußsphäre lägen. Durch die Verträge mit Deutschland
und Italien von 1890 und 1891 sei anerkannt worden, daß das obere Nil-
thal in der britischen Einflußsphäre liege. Diese Verträge seien seit fünf
Jahren aller Welt bekannt, und obgleich die englischen Ansprüche durch
andere als die an den Verträgen beteiligten Mächte nicht anerkannt worden
seien, seien sie doch den andern Mächten wohl bekannt gewesen und von
denselben nicht angefochten worden. Uebrigens habe Egypten auf das frag-
liche Gebiet Ansprüche, die von England vertreten und von Frankreich nicht
bestritten würden, und es sei zweifellos, daß die Ansprüche Egyptens und
Englands zusammen sich über das ganze Nilthal erstreckten. Ein Vordringen
Frankreichs ins Nilthal würde England nicht dulden. Am 1. April erklärt
der Sekretär: Die Fragen, betreffend die Zugehörigkeit des Nilthals zwischen
den Seen und der Südgrenze Egyptens sowie die Stellung Englands zu
denselben seien im vergangenen Jahre Gegenstand von Verhandlungen mit
der französischen Regierung gewesen. Die Verhandlungen hatten zu keinem
definitiven Abschluß geführt, seien aber nicht abgebrochen worden. Die west-
liche Grenze der britischen Einflußsphäre sei in dem Uebereinkommen mit
Deutschland vom 1. Juli 1890 festgesetzt worden. Die britische Regierung
könne nicht anerkennen, daß die Regierung des Mahdi oder seines Nach-
folgers die Rechte Egyptens in diesen Territorien aufhebe oder beeinträchtige.