Framtreich. (November.—-November 27.) 261
republikanische Frankreich hat Bündnisse erworben, welche das allgemeine
Gleichgewicht Europas wieder herstellen. Wir werden dem einstimmigen
Wunsche des französischen Volkes entsprechen, indem wir diesen Bündnissen
treu bleiben. Zum Schluß folgt eine Absage an Monarchisten und
Sozialisten.
November. (Carmaux.) Ausstand der Glasarbeiter und
die Regierung.
Der Minister des Innern Bourgeois schlägt dem Leiter der Glas-
werke in Carmaux, Ressegnier, ein Schiedsgericht vor zur Beilegung des
Ausstandes, was dieser ablehnt. Bourgeois beauftragt daher den Direktor
der allgemeinen Sicherheit, sich nach Carmaux zur Prüfung der Lage zu
begeben. Der Ausstand endigt mit einer Niederlage der Ausständigen.
16. November. (London.) Artons Verhaftung.
Arton, der die Liste der an der Panamaaffäre beteiligten Deputierten
besitzen soll, wird auf Antrag der franzöfischen Regierung in London ver-
haftet. Das Ereignis wird in der Presse lebhaft besprochen und man er-
wartet die weitgehendsten Enthüllungen.
24. November. (Paris.) Barthélemy-St.-Hilaire fB
27. November. (Marly.) Alexandre Dumas f.
27. November. (Deputiertenkammer.) Beratung über
Madagaskar. Erklärung Berthelots. Verluste im Feldzuge.
Der Minister des Auswärtigen Berthelot verliest folgende Erklä-
rung: „Meine Herrenk Die Expedition gegen Madagaskar ist glorreich
beendet und die Erhebung der Howas gegen die Schutzherrschaft Frankreichs
ist mit der Einnahme der Hauptstadt und der Unterwerfung der Königin
Ranavalo glorreich beendet. Dank dem Heldenmut, der Mannszucht und
Ausdauer unserer Soldaten, der Umsicht und Energie unserer Offiziere und
der unerschütterlichen Festigkeit des Oberbefehlshabers haben unsere Truppen
in der Bodenbeschaffenheit und dem Klima begründete Schwierigkeiten über-
wunden, die ausnahmsweise groß waren. Die Insel Madagaskar ist heute
eine französische Besitzung. Die Expedition hat schmerzliche und über die
Erwartung große Opfer gefordert, und das gibt uns das Recht, weitgehende
Entschädigung und dauernde Bürgschaften zu fordern. Die Regierung wird
dem Lande und der Kammer die Entscheidungen mitteilen, die bei dieser
Lage der Dinge notwendig erscheinen. Eine auswärtige Schwierigkeit kann
daraus nicht erwachsen. Wir brauchen nicht zu betonen, daß wir die Ver-
pflichtungen, die gewissen fremden Mächten gegenüber eingegangen sind,
achten werden; Frankreich ist stets seinem Worte treu geblieben. Was die
Verpflichtungen angeht, welche die Howas mit Ausländern abgeschlossen
haben, so können wir sie zwar nicht wie für eigene Rechnung verbürgen,
aber wir werden getreulich die Regeln beobachten, die das Völkerrecht für
den Fall, daß ein Gebiet durch Waffenthat in neue Hände übergeht, aufstellt.
Unter diesem doppelten Vorbehalt sind wir entschlossen, besonders auch vom
wirtschaftlichen Standpunkte aus, alle Rechte auszuüben, die sich uns aus
der endgültigen Besitzergreifung von Madagaskar ergeben. Wir sind der
Ansicht, daß die innere Verwaltung und Regierung der Insel unter unserer
Oberhoheit in dem Maße, wie die Sicherung unserer Interessen es erlaubt,
aufrecht erhalten werden. So soll an die Würden und Ehren der Königin
und an die Bande, die sie mit den unterworfenen Völkerschaften verbinden,
nicht gerührt werden. Wir glauben, daß es nicht notwendig oder wünschens-