Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

22 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 16.) 
sich für 1895 - 96 die ordentlichen Einnahmen um 14274 916 M die Aus- 
gaben im Ordinarium um 40 887 329 M dagegen erhöhten sich diejenigen 
im Extraordinarium um 4402 413 M Der Fehlbetrag für 1895/96 ist 
um 22 210 000 M geringer als derjenige des laufenden Etats. 
Bei den staatlichen Betriebsverwaltungen ist im Ordinarium ein 
Mehrüberschuß von 905 926 M veranschlagt, indem Mehrüberschüssen von 
41 049 329 M Minderüberschüsse von 40 143 403 M gegenüberstehen. 
Die Mehrüberschüsse entfallen fast ausschließlich, nämlich in Höhe 
von 40 939 859 M auf die Eisenbahnverwaltung. Die Ersparnis, welche 
an Ausgaben für Personal ect. durch die Umgestaltung der Eisenbahn- 
behörden und die Vereinfachung des Bureau-, Kassen= und Rechnungs- 
wesens erzielt werden wird, ist auf etwa 6¼ Millionen Mark zu veran- 
schlagen, wird indessen erst allmählich ihrem ganzen Umfange nach erreicht 
werden, da ihr bis auf weiteres noch die Ausgaben an Dispositionsgehältern 
u. s. w. für die nicht weiter zur Verwendung gelangenden Beamten ect. 
gegenüberstehen; diese Ausgaben sind im vorliegenden Etat mit 3722000 M 
vorgesehen. Bei den Gehältern sind für die Beamten aller Klassen, abge- 
sehen von den durch Personalvermehrung entstehenden Ausgaben, im vor- 
liegenden Etat, und zwar zum weit überwiegenden Teile infolge der Wir- 
kungen des Gehälterregelung nach Dienstaltersstufen, 3 902000 M mehr in 
Ansatz gebracht. 
on den Minderüberschüssen entfallen zunächst auf die Verwaltung 
der direkten Steuern 29313600 M 
   I. An Einnahmen fallen im vorliegenden Etat aus: 1) Die Erträge 
der durch das Gesetz vom 14. Juli 1893 wegen Aufhebung direkter Staats- 
steuern gegenüber der Staatskasse außer Hebung gesetzten Grundstener, Ge- 
bäudesteuer und Gewerbesteuer vom stehenden Gewerbebetriebe, welche im 
laufenden Etat veranschlagt waren, die Grundsteuer zu 39 844 800 M die 
Gebäudesteuer zu 40 044 300 M die Gewerbesteuer zu 22 344700 M 2) der 
Ertrag der nach demselben Gesetze als Staatssteuer in Fortfall kommenden 
Bergwerkssteuer, welche in dem laufenden Etat der Berg-, Hütten= und 
Salinenverwaltung zu rund 6393.000 X veranschlagt war. 3) Infolge 
des Uebergangs der Einzelerhebung der direkten Staatssteuern auf die Ge- 
meinden ect. ist in dem vorliegenden Etat der Verwaltung der direkten 
Steuern eine Mindereinnahme an Gebühren und an sonstigen Einnahmen 
veranschlagt in Höhe von 328 390 M Es ergibt sich mithin insgesamt 
ein Einnahmeausfall von 108 955 190 M 
II. Zur Deckung desselben weist der vorliegende Etat folgende Mehr- 
einnahmen bezw. Minderausgaben nach: 1) Die Einkommensteuer ist mit 
ihrem vollem veranschlagten Betrag von 121 400 000 M in Ansatz gebracht, 
was gegenüber dem gemäß § 49 Abs. 1 des Ergänzungssteuergesetzes vom 
14. Juli 1893 erfolgten Ansatze im laufenden Etat eine Mehreinnahme 
von 34 872000 M ergibt. 2) Die Ergänzungssteuer ist neu eingestellt mit 
einem veranschlagten Ertrag von 35 000 000 M 3) Gemäß § 28 des Ge- 
setzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern tritt das Gesetz vom 14. Mai 
1885, betreffend die Ueberweisung der Erträge aus landwirtschaftlichen Zöllen 
an die Kommunalverbände mit dem 1. April 1895 außer Kraft und kommt 
daher die im laufenden Etat bei der allgemeinen Finanzverwaltung vor- 
gesehene bezügliche Ausgabeposition von 34 000 000 M in Fortfall. 4) Durch 
die Uebertragung der Einzelerhebung der direkten Staatssteuern und Renten 
auf die Gemeinden ect. ergeben sich bei der Verwaltung der direkten Steuern, 
bei der Domänen-Verwaltung und bei den Rentenbanken Ersparnisse an 
Veranlagungs= und Erhebungskosten im Betrage von 3928 850 M während 
den aus der anderweiten Organisation der Kassen bei der Verwaltung der
	        
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