Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 16.) 23
direkten Steuern sich ergebenden Ersparnissen an den Ausgaben für Beamte
von rund 1191000 M aus derselben Veranlassung bezw. sonst infolge der
Steuerreform Mehrausgaben von etwa gleichem Betrage gegenüberstehen.
Die sich hiernach für den vorliegenden Etat ergebende Deckung im Gesamt-
betrage von 107 800 850 M bleibt somit hinter dem oben berechneten Ein-
nahmeausfall von 108 955 190 M um 1154 340 M zurück.
Bei der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung ergibt sich ein
Minderüberschuß von 5 360 563 M
Bei der Verwaltung der indirekten Steuern ist ein Minderüberschuß
von 2903550 M veranschlagt.
Die Forstverwaltung ergibt einen Minderüberschuß von 2394000 M
indem namentlich die Einnahme für Holz um 2000 000 M niedriger, da-
gegen diejenige für Nebennutzungen um 103.000 - höher veranschlagt ist.
Bei der Domänenverwaltung ergibt sich ein Minderüberschuß von
von 71 690 M indem insbesondere die Einnahme an Domänen--Amorti-
sationsrenten um 130 000 M die Einnahme an grundherrlichen Hebungen
um 45 000 M und der Ertrag von Domänen-Vorwerken um 84 107 M
geringer, dagegen der Ertrag von anderen Domänengrundstücken 2c. um
90 000 M höher veranschlagt ist.
Die Dotationen und die allgemeine Finanzverwaltung ergeben einen
Minderbedarf von 30 191792 M Bei der Verwaltung der öffentlichen
Schuld ermäßigt sich der Bedarf um 2481 340 M zur Verzinsung der
Staatsschulden find 645 288 M und zur planmäßigen Tilgung 2685 3774 M
weniger, dagegen zur außerordentlichen Tilgung 975 124 M mehr veran-
schlagt. Bei der allgemeinen Finanzverwaltung ergibt sich ein Minder-
bedarf von 27711 142 M
Bei den dauernden Ausgaben der eigentlichen Staatsverwaltungen
ist eine Erhöhung um insgesamt 10 302 215 M veranschlagt. Der Etat
des Finanzministeriums zeigt eine Erhöhung der Ausgabe um 2 097675 M
darunter insbesondere Mehrausgaben von 1 300 000 M bezw. 1 000 000 M
zur weiteren Verstärkung des Zivil-Pensionsfonds und des Fonds zu ge-
setzlichen Witwen= and Waisengeldern, von 905 900 M zur Verstärkung
des Fonds zu Diäten, Fuhr= und Versetzungskosten bei den Regierungen ect.
von 100 000 M zur Erhöhung der Mittel zur Remunerierung der außeretats-
mäßigen Mitglieder der Regierungen ect. und von 190 678 M zur Vermeh-
rrung des Bureau= und Unterbeamter Personals bei denselben Behörden.
Bei der allgemeinen Bauverwaltung erhöht sich die dauernde Aus-
gabe um 1528 108 & Neben der Mehrausgabe von 125240 M an Kosten
der Erhebung der Verkehrsabgaben sind insbesondere Mehrausgaben vor-
gesehen von 185 800 M bei dem Fonds für Arbeitshilfen und Vorarbeiten
für größere Bauausführungen, von 600 000 M zur Verstärkung des Fonds
zur Unterhaltung der Binnenhäfen ect. und von 75000 M an Kosten der
gesetzlichen Unfall-, Invaliditäts= und Altersverficherung ect.
Bei der Verwaltung für Handel und Gewerbe ergibt sich eine Mehr-
ausgabe von 300 314 M Zur Vermehrung des Personals der Gewerbe-
Inspektion sind 41 700 M vorgesehen; die Ausgaben für sechs zu verstaat-
lichende gewerbliche Fachschulen belaufen sich auf 466 494 M, von welchen
indessen 277569 M den betreffenden Anstalten schon bisher als Staats-
zuschüsse gezahlt wurden; der verbleibenden Mehrausgabe steht eine Schul-
geldeinnahme von 190 900 M gegenüber.
Bei der Justizverwaltung erhöht sich der Ausgabebedarf um 2157 800 M
Von den Mehrausgaben entfallen insgesamt 158 140 M auf die Ober-
Landesgerichte, 1275 502 M auf die Land= und Amtsgerichte, 124 640 M.
auf die besonderen Gefängnisse und 533000 M auf den Fonds zu baren