24 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 17.)
Auslagen in Zivil= und Strafsachen. Zur Schaffung neuer Richterstellen
bei den Ober-Landesgerichten und den Land= und Amtsgerichten sind
262 140 M vorgesehen.
Die Verwaltung des Innern erfordert eine Mehrausgabe von
825 051 M insbesondere sind mehr angesetzt für die Polizeiverwaltung in
Berlin und in den Provinzen 84 569 M bezw. 229 508 M für die Land-
gendarmerie 72661 M zu allgemeinen Ausgaben im Interesse der Polizei
103 569 M darunter zur Verstärkung des Fonds zu geheimen Ausgaben
im Interesse der Polizei 80 000 M sowie für die Strafanstalten 288575 M
Bei der landwirtschaftlichen Verwaltung ist eine Mehrausgabe von
331581 M vorgesehen. Davon entfallen insbesondere auf die General-
Kommissionen 143 890 M darunter 90 000 M mehr zu Beihilfen zu Folge-
Einrichtungskosten bei Rentengutsbildungen, ferner auf die landwirtschaft-
lichen Lehranstalten 47 479 M auf die Tierärztlichen Hochschulen und das
Veterinärwesen 45 870 M auf die Ausgaben zu Landesmeliorationen 2c.
41 800 M Außerdem find an einmaligen Zuschüssen zu verschiedenen Dis-
positionsfonds der landwirtschaftlichen Verwaltung 350 000 M im Ertra-
ordinarium des Etats ausgebracht.
Bei der Verwaltung der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-
Angelegenheiten erhöht sich die dauernde Ausgabe um 1857344 M Ins-
besondere sind mehr vorgesehen für die Universitäten 82 304 M für das
Elementarunterrichtswesen 1 330 488 M darunter bei dem Fonds zur all-
gemeinen Erleichterung der Volksschullasten 500 000 M zu Dienstalters-
zulagen für Volksschullehrer und -Lehrerinnen 380 000 M zu Pensionen
für Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen 200 000 M Die
Ausgaben für Kultus und Unterricht gemeinsam sind um 273 047 M erhöht.
17. Januar. (Reichstag.) Jesuitengesetz. Gesetzentwurf,
betr. Anderung und Ergänzung der Gerichtsverfassung.
Der vom Abg. Graf Hompesch (3.) gestellte Antrag auf Aufhebung
des Jeuitengesetzes wird angenommen durch die Stimmen des Zentrums,
der Sozialdemokraten, der Polen, der freisinnigen Volkspartei und eines
Teiles der süddeutschen Volkspartei. (Vgl. dazu: Graf Hoensbroech,
der Jesuitenantrag des Zentrums, Berlin, Walther.)
Zu der Justizvorlage ergreift das Wort Staatssekretär Nieber-
ding: Die Mängel des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung sollten
abgestellt werden. Für die Wiedereinführung der Berufung habe sich die
öffentliche Meinung erklärt. An die Entschädigung unschuldig Verurteilter
sei die Regierung schwer herangegangen; auch bisher sei schon von den
einzelnen Regierungen in Fällen wirklich unschuldig Verurteilter Entschä-
digung geleistet worden, allein die Gründe für die bisher ablehnende Hal-
tung des Bundesrats beruhten darauf, daß es bei der gegenwärtigen Lage
der Gesetzgebung auch Schuldigen gelingen kann, durch Benutzung ver-
änderter Umstände ihre Freisprechung im Wiederaufnahmeverfahren zu er-
reichen und sich so einen Anspruch auf Entschädigung zu verschaffen. Doch
habe der Bundesrat den wiederholten Anträgen des Reichstages Folge ge-
leistet. Abg. Dr. Enneccerus (nl.) ist für die Wiedereinführung der Be-
rufung. Der vorliegende Plan zur Entschädigung unschuldig Verurteilter
genüge ihm nicht; die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungs-
haft müsse anerkannt werden.
17. Januar. (Berlin.) Staatsschuldenverwaltung.
Die Verwaltungsbehörde der preußischen Staatsschulden feiert ihr
75jähriges Jubiläum. (Vgl. v. Hoffmann die preuß. Hauptverwaltung
der Staatsschulden von 1820—95. Berlin, 1895.)