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Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an der Landstraße von Grünwalde
nach Ponickel liegt bei dem Postamt in Rummelsburg (Pom.) vom 30. ob vier Wochen aus.
Köslin, den 26. Juni 1914. Kalserliche Oberpostdirektion.
Die von der Genossenschaftsversammlung zu Steitin am 25. November 1913 beschlossene „Satzung
der Haftpflichtversicherungsanstalt der Powmmerschen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft" ist von dem
Bundesrate durch Beschluß vom 25. April 1914 genehmigt worden. Diese Satzung tritt an die
Stelle des bisherigen Statuts vom * we 1908 mit Wirkung vom 1. Janvar 1914 ab.
Die Satzung wird demnächst durch die Amtsblätter der Königl. Regierungen veröffentlicht werden. Die
einzelnen Versicherungsnehmer werden besondere Zusendungen erhalten.
Stettin, den 3 Juni 1914. Der Landeshauptmann, von Elsenhart-Rothe.
Des Kaisers und Königs Mojestät haben aller gnädtast geruht, dem Köntel. Steuersekretär Otto Heinrich
hterselbst aus Anlaß seines Uebertritis in den Ruhestand den Königlichen Kronenorden IV. Klane zu verleihen.
Rummelsburg, den 26. Juni 1914. Der Landrar, von Trebra.
Der Herr Oberpräsident in Stiettin hat dem Kaninchenzüchtvererein „Glückauf'“ in Züllchow die Genehmigung
erteilt, gelegentlich einer am 22. November 1914 in Stettin stattfindenden Kantnchenausstellung eine Verlosung
von Kaninchen und Zuchtgegen ständen zu veranstalten. Geldgewinne sind ausgeschlossen. Es können 2000 Lose
zum Preise von je 50 Pfg. verausgabt werden, deren Vertrieb auf den Berelch der Provinz Pommern beschränkt bleibt.
Rummelsburg, den 29. Juni 1914. Der Lanudrat, von Trebra.
Der Verein der privilegierten Abdeckereibesitzer hat zur Sprache gebrocht, daß vach dem Inkrafttreten
der Ausführungsvorschriften zu dem Abdeckeretgesetze vom 1. Mai 1912 unter den Viehbesitzern vielsach die Annahme
verbreitet sei, daß das Fallen von Tieren, die zwar dem Abdeckereiprtotleg, nicht aber der Anzeigepflicht
nach § 4 der Ausführungsvorschriften unterltegen, dem Abdecker nicht angesagt zu werden brauche. Diese Ansicht
ist nicht zutreffend. Der erwähnte § 4 läßt die Abdeckereiprtvilegten unberührt, und die im § 4 ausgesprochen
Befreiung von der Anzeigepflicht für gewisse Tierkadaver entbindet die Besitzer nicht von der Verpflichtung, solche
Tierkadaver, soweit sie unter das Privileg fallen dem Abdecker anzusagen.
Ich ersuche die Herren Guts= und Gemeindevorsteher, die Viehbesitzer bierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.
Ruunmelsburg, den 25. Juni 1914. Der Landrat, von Trebra.
Die Nachweisung der für die Standesämter des heesigen Kreises festgesetzte Entschädtgung für die Anfertigung
der Zählkarten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle für das Rechnungsjahr 1913 bringe ich
nachsiehend zur Kentnis der Herren Standesbramten mit dem Ersuchen die Beträge gegen vorschriftsmäßige
Quittung von der an dem Amtsssitze befindlichen, Kreis-, Forst-, Steuer-Kasse abzuheben.
Uebersicht
der an die Standesämter des Regierungsbezirk Köslin fär das Rechnungsjahr 1913
zu zahlenden Kopitalien. Entschädigung.
Geldbetr.
Lfd. Bezirk Sitz Postort Anzehl pro Kartes Bemer-Nr.
Strein des Standesamts ostor Korten 3 Pfg. kungen
. M. Pf
9. Kreiss Rummelsburg
1 Barnow Altkolziglow Altkolziglow (Kr. Rummelsburg) 121 363
2Bartin Bartin Bartin » ,, 192 576
3 Beswitz Beßwitz Beßwitz 4 „ 57 1|71
4 Falkenhagen Reinfeld Reinfeld » ,, 71 213
5 Gr. Schwirsen Gr. Schwirsen Kaffzig 119 3.57
6Gr. Volz Gr. Bolz Rummelsburg i. Pom. 48 144
7| Gumenz Gumenz Gumenz 67 2/01
8 Lubben Lubben Lubben (Bez. Köslin) 84 252
9 Porickel Vtartlum Grünwalde (Kr. Rummelsburg) 86 268
10 Prigyig Pritzig Pritzig 73 2s19
118 einwasser Reinwasser Reinwasser (Kr. Rummelsburg) 188 564
12 Rohr Rohr Rohr i. Pom. 58 17
13 Rummelsburg Rummelsburg Rummelsburg i. Pom. 278 884
14 Treblin Treblin Treblin i. Pom. 59 177
15Treten Treten Treten 14 420
16Wussow Varzin Varzin - 168 504
17) Zettin Poberow Neukolziglow (Kr. Rummelsburg) 126 3s|78
Rummelsburg, den 29. Juni 1914.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Trebra.