102 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 9.-13.)
Gegen das Gesetz werden von konservativen, nationalliberalen und
freisinnigen Rednern viele Bedenken geltend gemacht.
9. Juni. (Gotha.) Ministerielle Erklärung über die
Thronfolge.
Auf eine Anfrage erwidert der Staatsminister v. Strenge: „Vor-
erst kann ich erklären, daß die Herzogliche Regierung mit dem Beschlusse
des Landtages vom 31. Mai d. J. grundsätzlich einverstanden ist und den
von dem Landtage eingenommenen Standpunkt stets festgehalten hat. Was
die Thronfolge selbst anlangt, so sind dem Staatsminister von seiten Sr.
Kgl. Hoheit des Herzogs von Connaught seither weitere Mitteilungen, als
die dem Landtage bekannte, nicht zugegangen. Auch übt derselbe die haus-
gesetzlichen Rechte des nächsten Agnaten des Herzoglichen Hauses unver-
ändert aus. Wenn Schwierigkeiten entstanden sind, so wird eine definitive
Entscheidung jedenfalls in kürzester Zeit zu erwarten sein. Daß sie ohne
Wissen und Mitwirkung der Staatsregierung und nach Umständen auch
des Landtages erfolgen würde, ist ausgeschlossen.“ — Nach der Geschäfts-
ordnung ist eine Diskussion über diese Erklärung ausgeschlossen.
10. Juni. (Berlin.) Die Berliner Gewerkschaftskommission
spricht den ausgesperrten dänischen Arbeitern ihre Sympathie aus.
— In Berlin und anderen Gewerkschaften wird für die Dänen
gesammelt.
10. Juni. (Bayern.) Feierlicher Schluß des Landtags durch
den Prinzregenten. — Die Thronrede hebt besonders die Genehmi-
gung der Ausführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch und die
Steuerreform auf Annahme der Kapitalrenten-, Einkommen- und
Gewerbe-Steuer hervor.
13. Juni. Die „Kölnische Zeitung“ schreibt zu der in eng-
lischen Blättern verbreiteten Nachricht, die deutsche Regierung ver-
halte sich durch der Haager Konferenz gegenüber den Anträgen
auf Einsetzung eines ständigen Schiedsgerichtshofs unbedingt ab-
lehnend:
„Nach den von uns eingezogenen Erkundigungen ist diese Nachricht
unbegründet und zählt zu denjenigen Ausstreuungen, die es der deutschen
Regierung nahegelegt haben, den Antrag auf alsbaldige regelmäßige Ver-
öffentlichung der amtlichen Sitzungsprotokolle einzubringen, um dadurch
die Verbreitung derartiger falscher Meldungen unmöglich zu machen.
Deutschland steht zunächst durchaus auf dem Boden des Artikels 8 des den
Konferenzberatungen zu Grunde gelegten russischen Arbeitsprogramms,
welches die Einsetzung von Schiedsgerichten von Fall zu Fall regelt. Darüber
hinaus beantragten England, sowie andere Staaten die Einsetzung eines
ständigen Schiedsgerichtshofs in verschiedener Form. Die deutschen Ver-
treter haben diese Anträge entgegengenommen und geprüft, aber allerdings
kein Hehl daraus gemacht, daß diese weitergehenden Anträge an einem
schweren Fehler leiden, dessen Wegräumung erforderlich sei, ehe den An-
trägen zugestimmt werden könne. Dieser Fehler bestehe darin, daß in den
Anträgen keine Bestimmungen vorgesehen sind, welche eine unbedingte Un-
parteilichkeit des Schiedsgerichtshofs den streitenden Staaten gewährleisten.