Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

222 Grof#britannien und Frland. (August 28.— September 12.) 
28. August. Auf die letzten Anerbietungen der Südafrika- 
nischen Republik erwidert Chamberlain: 
Die Vorschläge Transvaals würden nicht als Antwort auf den Vor- 
schlag, eine gemeinsame Kommission zu wählen, angesehen. Das Anerbieten 
einer fünfjährigen Naturalisationsfrist wird anerkannt als Milners Bloem- 
fontein Programm entsprechend. Bezüglich der Suzeränität wird auf die 
letzte Depesche hierüber verwiesen, worin die britische Regierung, unter 
Wiederfeststellung und Aufrechterhaltung ihres Anspruchs erklärt, sie wünsche 
diese Sache mit der Transvaal-Regierung nicht weiter zu besprechen. Be- 
züglich künftiger Uneinigkeiten wird die Hoffnung ausgedrückt, daß dafür 
keine Gelegenheit sich bieten wird, falls die gleichen Rechte befriedigend 
gewährt werden; doch könne Großbritannien seine Rechte unter den beiden 
Conventionen nicht aufgeben. Schließlich wird eine neue Konferenz in 
Kapstadt vorgeschlagen, um die Einsetzung eines vorgeschlagenen Schieds- 
gerichtshofs, zur Beilegung künftiger Differenzen zu arrangieren, sowie um 
alle noch bestehenden Streitangelegenheiten zu erwägen und beizulegen. — Es 
heißt, Transvaal sehe diese Depesche nicht als Antwort auf ihre letzten 
Vorschläge an und werde wahrscheinlich am Ende der Woche eine Antwort- 
depesche schicken. 
12. September. Die englische Regierung richtet folgende Note 
an die Südafrikanische Regierung: 
„Ich habe die Ehre, Ihnen als Antwort auf Ihre Note vom 2. d. M. 
zu erklären, daß J. M. Regierung Ihre Note so versteht, daß der Vorschlag, 
welchen die Republik in ihrer Note vom 19. August machte, zurückgezogen 
ist, weil die Antwort J. M. Regierung, enthalten in meiner Note vom 
30. August, mit Bezug auf eine zukünftige Intervention und die Suzeränität 
IJ. M. Regierung nicht annehmbar ist. J. M. Regierung hat absolut die 
Ansicht über den politischen Status zurückgewiesen, wie sie die Regierung 
der Republik in ihrer Note vom 16. April 1898 an mich und in ihrer 
Note vom 9. Mai 1899 ausgedrückt yat, indem sie den Status eines sou- 
veränen, internationalen Staates beansprucht. J. M. Regierung ist daher 
nicht in der Lage, irgend einen Vorschlag dieser Art in Erwägung zu ziehen. 
Aus diesem Grunde war J. M. Regierung genötigt, den letzten Vorschlag 
der Republik in der Form, wie er gemacht wurde, als unannehmbar an- 
zusehen. J. M. Regierung kann ihre Zustimmung nicht dazu erklären, 
auf die Vorschläge zurückzugehen, welche an Stelle der in der Note der 
Republik vom 19. August erwähnten treten sollen, insbesondere da sie der 
Ansicht ist, daß das Gesetz vom März 1899, in welchem diese Vorschläge 
endgültig formuliert sind, zu ungenügend ist, um eine sofortige substantielle 
Vertretung zu sichern, welche J. M. Regierung stets im Auge hält und 
welche, wie sie aus der Antwort der Regierung der Südafrikanischen Re- 
publik annimmt, letztere für verständig hielt. Ueberdies deutet die Vor- 
legung der Vorschläge in der Note vom 19. August darauf hin, daß sie 
selbst anerkennt, daß ihr früheres Anerbieten erweitert werden kann und 
daß dabei die Unabhängigkeit der Südafrikanischen Republik in keiner 
Weise verletzt werde. J. M. Regierung ist noch bereit, das in den §8 1, 
2 und 3 der Note vom 19. August gemachte Anerbieten, für sich genommen, 
zu acceptieren, vorausgesetzt, daß die von J. M. Regierung vorgeschlagene 
Untersuchung (sei es gemeinsam, wie J. M. Regierung ursprünglich bean- 
tragte, sei es einseitig) zeigt, daß das neue System der Republik sich nicht 
einschränken wird durch Bestimmungen, welche die Absicht, den Nitlanders 
sofort eine wesentliche Vertretung zu geben, zunichte machen. In Ver-
	        
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