Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

Niederlande. (August—November 29.) 265 
und Pflichten der neutralen Mächte auf das Programm der nächsten Kon- 
ferenz gesetzt wird. 3. Die Konferenz spricht den Wunsch aus, daß die auf 
die Art und das Kaliber der Gewehre und der Marinegeschosse bezüglichen 
Fragen, soweit sie durch die Konferenz geprüft sind, Gegenstand des Studiums 
der Regierungen bilden mögen, um eventuell zu einer einheitlichen Lösung 
mittelst einer späteren Konferenz zu gelangen. 4. Da die Konferenz in Er- 
wägung zieht, daß seitens der Bundesregierung der Schweiz bereits vor- 
bereitende Schritte zur Revision der Genfer Konvention gethan sind, spricht 
sie den Wunsch aus, daß in einem kurzen Zeitraum zur Zusammenberufung 
einer Spezialkommission geschritten werde, welche die Revision dieser Kon- 
vention zum Zwecke hat. 5. Außerdem hat die Konferenz, abgesehen von 
einigen Delegierten, welche sich der Abstimmung enthielten, einstimmig den 
Wunsch ausgedrückt, den Vorschlag, welcher bezweckt, das Privateigentum 
im Seekriege für unverletzlich zu erklären, und ferner den Vorschlag, die 
Frage des Bombardements von Hafenplätzen, Städten und Dörfern durch 
feindliche Flotten zu regeln, einer Prüfung durch weitere Konferenzen zu 
überweisen. Das Schlußprotokoll wird durch die sämtlichen bevollmäch- 
tigten Delegierten unterzeichnet, die Konventionen dagegen nicht, da mehrere 
Länder ihren Beitritt erst für später vorbehalten. England wird bei der 
Unterzeichnung des Schlußprotokolls gewisse Vorbehalte machen, indem es 
erklärt, daß es die zweite und dritte Erklärung und von den geäußerten 
Wünschen den dritten und fünften nicht annehmen könne. 
August. September. Die Verschärfung der Spannung zwi- 
schen England und der Südafrikanischen Republik beschäftigt die 
öffentliche Meinung lebhaft. Sie sieht in dem Vorgehen Englands 
eine Kriegserklärung an den ganzen niederländischen Stamm. 
September. Oktober. Wie die deutsche Presse beschäftigt sich 
die niederländische viel mit der Möglichkeit eines deutsch-nieder- 
ländischen Zollbündnisses. Die Frage der Annäherung wird be- 
sonders erörtert während des Besuches der Königin in Potsdam 
und infolge des südafrikanischen Krieges. (S. 148.) 
Anf. November. Die Regierung bringt eine Reform des 
Wehrgesetzes ein. 
Der Entwurf hat den Zweck, die in einigen Provinzen versuchte 
Umgehung der Bestimmungen über den persönlichen Heeresdienst zu ver- 
eiteln. Im übrigen enthält der Gesetzentwurf die folgenden wichtigen Be- 
stimmungen: 1. Die Bürgerwehr oder sogenannte „Schuttery" (Schützengarde), 
ein Ueberbleibsel aus der mittelalterlichen Zeit, wird aufgehoben und durch 
die neuorganisierte Landwehr ersetzt; 2. das Jahreskontingent besteht aus 
17.000 Landsoldaten und 500 Matrosen. Die Dienstzeit ist auf acht Jahre 
festgesetzt, so daß die niederländische Armee im Kriegsfall 140 000 Mann 
betragen soll. Auf die aktive Dienstzeit folgt dann noch eine einjährige 
Dienstzeit in der Landwehr; 3. Vermehrung des Heeres um 12 Infanterie- 
und 2 Artillerie-Regimenter. 
29. November. (Vlissingen.) Die Königin und die Königin- 
Mutter treffen mit dem von England zurückkehrenden deutschen 
Kaiserpaar zusammen.
	        
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