XV.
Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
1. Türkei.
7. Januar. (Kreta.) Prinz Georg ernennt eine Kommission
von 12 Christen und 4 Muselmanen zur Ausarbeitung eines Ver—
fassungsentwurfes.
Ende Januar. Anf. Februar. (Ipek.) Eine Versammlung
von etwa 500 mohammedanischen Albanesenchefs beschließt die Auf-
hebung der Blutrache und betont die Treue gegen den Sultan.
16. März. (Kreta.) Der Verfassungsentwurf wird von der
Nationalversammlung angenommen. Die Konfessionen find gleich-
berechtigt. Die Verfassung ist nach dem Muster der griechischen
ausgearbeitet, aber dem Regenten sind größere Vorrechte eingeräumt
worden.
23. März. (Konstantinopel.) Die Regierung überträgt
der Verwaltung der Anatolischen Eisenbahnen den Bau eines Hafens
bei Haidar Pascha.
Die Konzession hat die gleiche Dauer wie die Konzession für die
Eisenbahnlinie Angora und umfaßt das Recht des Baues und Betriebes
des Hafens, von Quais, Docks, Zoll-Entrepots, Magazinen, Elevatoren und
sonstigen Hafeneinrichtungen. Den anatolischen Bahnen wird das Recht
beigelegt, den Benutzern der Entrepots Warrants u. s. w. auszuliefern.
Vom Februar 1923 hat die türkische Regierung das Recht, den Hafen
nebst Zubehör zurückzukaufen; doch kann dieses Recht nur ausgeübt werden,
wenn gleichzeitig hiermit das ganze anatolische Bahnnetz in ihren Besitz
übergeht. Ueber die Höhe der Kaufsumme und den Zahlungsmodus sind
besondere die Gesellschaft sichernde Bestimmungen getroffen. Hinsichtlich der