Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

52 Das Penisthe Reiqh und seine einjelnen Slieder. (Februar 28.) 
Regierungsbezirk Danzig entfallen 2469,56 ha, auf Marienwerder 3871,59 ha, 
Posen 3469,15 ha und Bromberg 5018,44 ha. Unter Hinzurechnung der 
Erwerbungen aus den Vorjahren umfaßt der Gesamterwerb der Anfiedlungs- 
kommission Ende 1898: 112467,81 ha zu einem Kaufpreise von 71,4 Mil- 
lionen Mark. Aus deutscher Hand stammten davon 32.77 Prozent und 
aus polnischer 67,23 Prozent. Der Flächenerwerb des Jahres 1898 be- 
deutet gegenüber dem des Jahres 1897, in dem 4914,79 ha angekauft 
wurden, eine ganz bedeutende Steigerung. Insgesamt waren Ende 1898 
2947 Stellen begeben. Davon umfaßten 407: 0 bis 5 ha, 571: 5 bis 10 ha, 
633: 10 bis 15 ha, 532: 15 bis 20 ha, 331: 20 bis 25 ha, 371: 25 bis 50 ha, 
84:; 50 bis 120 ha; 18 waren Restgüter. Von den 2947 Ansiedlern waren 
2782 evangelisch und 165 katholisch. 
Ende Februar. (Würzburg.) Konflikt des Prof. Schell 
mit der katholischen Kirche. 
Die Schriften des katholischen Professors Dr. Schell an der Uni- 
versität Würzburg werden auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt. 
Es sind folgende Werke: „Die katholische Dogmatik“, „Die göttliche Wahr- 
heit des Christentums"“, „Der Katholizismus als Prinzip des Fortschritts", 
„Die neue Zeit und der alte Glaube“. Von der „Katholischen Dogmatik"“ 
erschienen die beiden ersten Bände mit bischöflicher Approbation und zwar 
der erste 1889. Beim 3. Band wurde die Approbation nicht mehr erteilt, 
ebenso nicht bei den übrigen. Die Index-Kommission gab Schell gar keinen 
Grund an, beanstandete also aus seinen Werken nicht gewisse Sätze. Pro- 
fessor Schell weigert sich anfangs, das Urteil anzuerkennen, unterwirft sich 
dann aber. — Die Angelegenheit wird in katholischen und protestantischen 
Blättern lebhaft diskutiert. 
28. Februar. (Reichstag.) Budgetkommission. Erklärungen 
des Staatssekretärs v. Bülow über die Lage auf Samoa, Kuba 
und die Delagoabai: 
Die historische Entwicklung, die zu den gegenwärtigen Wirren auf 
Samoa geführt hat, ist der Kommission bekannt. Durch die Generalakte 
von 1889 war auf Samoa eine Dreiherrschaft hergestellt worden zwischen 
Deutschland, England und Amerika. Wenn schon ein Kondominium zu 
Unzuträglichkeiten zu führen pflegt, so ist dies bei einem Tridominium in 
noch höherem Maße der Fall. Seit dem Inkrafttreten der Generalakte hat 
es in Samoa nicht an Reibungen gefehlt zwischen den Vertretern der ver- 
schiedenen Mächte. Dazu kommt der unruhige Charakter der Bevölkerung. 
Schon im Jahre 1891 zeigte sich eine tiefergehende Gärung auf Samoa. 
Im Jahre 1893 kam es zum offenen Bürgerkriege zwischen den Anhängern 
Malietoas und denen Mataafas. Es bedurfte des Eingreifens deutscher 
und englischer Seestreitkräfte, dessen Folge war, daß Mataafa nach den 
Marschall-Inseln übergeführt wurde. Im Jahre 1894 brach ein neuer 
Aufstand aus, der, wiederum nach notwendig gewordenem Eingriff deutscher 
und englischer Schiffe, mit der Unterwerfung des Häuptlings Tamasese 
endigte. Im vergangenen Jahre stellten die Vertreter der drei Mächte den 
gemeinschaftlichen Antrag, es möge Mataafa nach Samoa zurückgeführt 
werden. In derselben Richtung hatte sich Malietoa selbst ausgesprochen. 
Die Mächte gaben hierzu ihre Zustimmung. Nachdem diese Zustimmung 
gegeben war, trat ein ernstes Vorkommnis ein, nämlich der Tod des Königs 
Malietoa. Alle drei Konsuln erklärten jedoch, daß der Tod Malietoas kein 
Hindernis sein solle für die Rückberufung von Mataafa. Mataafa wurde
	        
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