204 Die Kerreichiscz-#unge##ische Menarcie. (Oktober 16.)
für deren dienstliche Anforderung; 2. im Verkehr mit Behörden außerhalb
Böhmens und Mährens; 3. die deutsche Sprache ist ferner zu gebrauchen
von allen landesfürstlichen Behörden sowohl im inneren Dienstverkehr, wie
auch in amtlichen Konferenzen in allen Angelegenheiten der bewaffneten
Macht, weiter bei Vorlegung von Berichten, Gutachten und Geschäftsaus-
weisungen an Zentralstellen, bei Informationen, Berichten u. s. w., in
staatspolizeilichen Angelegenheiten und solchen der Sicherheitswache; endlich
bei den Qualifikationstabellen der Staatsbediensteten; außerdem bei allen
landesfürstlichen Kassen und Aemtern, bei Führung der Kassenjournale
u. s. w., welche von der Zentralorganisation benutzt werden, wie in allen
Betriebs-- und Verkehrsangelegenheiten im inneren Dienst, im Geschäfts-
betrieb des Post= und Telegraphendienstes, den der Zentralleitung un-
mittelbar unterstehenden staatlichen Anstalten, sowie für den gegenseitigen
Verkehr der betreffenden Organe und Aemter. Abgesehen hiervon sind
grundsätzlich bei den landesfürstlichen Behörden zu unterscheiden einspra-
chiges böhmisches, einsprachiges deutsches und zweisprachiges Sprachgebiet.
Als einsprachig gelten jene Gerichtsbezirke, worin bei der Volkszählung
von 1900 und bei jeder zweiten jeweiligen Volkszählung weniger als
20 Prozent der ansässigen Bevölkerung eine andere Landessprache als die
Umgangssprache angegeben haben. Alle anderen Gerichtsbezirke sind zwei-
sprachig. Danach richtet sich auch die Einsprachigkeit oder Zweisprachigkeit
der landesfürstlichen Behörden. Mehrere Gerichtssprengel umfassende Be-
hörden sind zweisprachig, wenn ein oder mehrere dieser Sprengel anders-
sprachig sind als die übrigen.
16. Oktober. (Cisleithanien.) Abgeordnetenhaus. Finanz-
exposé; Sprachenfrage; Ausgleich mit Ungarn.
Der Finanzminister v. Bahm--Bawerk führt aus, daß infolge der
Wirkungen der wirtschaftlichen Depression einerseits und anderseits durch
die unaufhörlich wachsenden Staatsausgaben, sowie durch die Erhöhung
des Aufwandes für Staatsschulden und die Fortsetzung der großen In-
vestitionsaktion die Knappheit des Budgets wie bei dem letzten Budget
fortdauere, so daß wie im Vorjahre die Herstellung des Gleichgewichtes
die größten Schwierigkeiten bereitet habe. Da das Erträgnis für die Fahr-
kartensteuer bereits für bestimmte Zwecke gebunden sei, habe auch für 1903
neben der Ausgabe von Tilgungsrenten der Münzgewinn von 13,2 Mil-
lionen Kronen zur Bedeckung herangezogen und der verfügbare Teil der
Gebarungsüberschüsse von 1901 ausgestellt werden müssen .. . Nachdem
man die großen Ueberschüsse der Vorjahre zugesetzt habe, müsse der Frage
der Erhaltung des Gleichgewichtes nunmehr wieder die vollste Aufmerksam-
keit nicht nur von ihm, sondern auch vom Abgeordnetenhause zugewandt
werden, und er wisse sich eins mit dem Hause in der Ueberzeugung, daß
das festeste Bollwerk für den Staat ein wohlgeordneter Staatshaushalt sei.
Ministerpräsident v. Körber: In Einlösung des gegebenen Wortes
unterbreitete die Regierung den Vertretern der zunächst interessierten Par-
teien die Grundzüge, nach welchen sie die Sprache in Böhmen und Mähren
zu regeln beabsichtigt, noch vor dem Zustandekommen der definitiven Ver-
einbarungen über den österreichisch-ungarischen Ausgleich, um darzutun,
daß für die Regierung kein Zusammenhang zwischen den beiden Angelegen-
heiten besteht, sondern daß sie einzig und allein nach Pflicht und Einsicht
handle. Ich erkläre, daß die Regierung diese Frage von der Tagesordnung
nicht absetzt, sondern im gegebenen Zeitpunkt den Gesetzentwurf über die
Regelung der Sprachenverhältnisse Böhmens und Mährens, sowie über die
Schaffung von Kreisbehörden in Böhmen einbringt, dessen Erledigung sie