Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

218 Großbritannien. (Januar 30. 31.) 
Vereinigten Staaten im Jahre 1898 im Gegensatz zu England feindlich 
gewesen sei. Die „Times"“ behaupten, die Absicht des Prinzen sei, den 
Präsidenten Roosevelt über die Monroedoktrin zu sondieren. 
Nach der Veröffentlichung des „Deutschen Reichsanzeigers“ (S. 38) 
verlangt Abg. Normann im Unterhause (14. Februar) Informationen be- 
treffs der Versammlung der Botschafter der europäischen Großmächte in 
der englischen Botschaft zu Washington im April 1898. Parlamentssekretär 
des Auswärtigen Amtes Lord Cranborne: Diese Versammlung fand am 
14. April 1898 statt und war zusammenberufen vom englischen Botschafter 
Pauncefote als Doyen auf die mündlich vorgebrachten Anregungen einiger 
Kollegen. Welche Anregungen auch immer Pauncefote bei dieser Bespre- 
chung, die einen nicht formellen Charakter trug, zum Ausdruck gebracht 
haben mag, sie waren nur seine persönliche Meinung und nicht infolge 
irgend welcher Instruktionen der englischen Regierung ausgesprochen. Die 
Besprechung endete mit der Vereinbarung der Botschafter, identische De- 
peschen an ihre Regierungen zu senden, in welchen eine weitere Mitteilung 
an die amerikanische Regierung in Vorschlag gebracht wurde. Nach Em- 
pfang der Depesche Pauncefotes erwiderte die englische Regierung sofort 
und sprach sich gegen die Fassung der vorgeschlagenen Mitteilung an die 
amerikanische Regierung aus, die sie als unüberlegt betrachte. Später 
wurde Pauncefote mitgeteilt, daß die englische Regierung sich entschlossen 
habe, keine Aktion vorzunehmen. Wir hatten zu der Zeit keine Infor- 
mation über die Haltung der deutschen Regierung. 
30. Januar. (London.) Abschluß eines Bündnisses mit 
Japan. 
Das Abkommen, das am 11. Februar veröffentlicht wird, lautet: 
Beide Regierungen sind von dem Wunsche beseelt, den status quo und den 
allgemeinen Frieden in Ostasien, wie auch die Unabhängigkeit und In- 
tegrität von China und Korea aufrecht zu erhalten, und kamen über 
folgendes überein: 1. Maßregeln zu treffen, um ihre Interessen zu wahren, 
wenn diese durch aggrefsives Vorgehen irgend einer anderen Macht oder 
durch Unruhen in China und Korea bedroht sind und sich dadurch für 
einen der beiden vertragschließenden Teile die Notwendigkeit ergibt, zum 
Schutze ihrer Staatsangehörigen zu intervenieren; 2. wenn einer der beiden 
Vertragschließenden in einen Krieg mit irgend einer anderen Macht ver- 
wickelt werden sollte, wird der andere Teil strenge Neutralität bewahren, 
und sich bemühen, zu verhindern, daß andere Mächte sich an den Feind- 
seligkeiten gegen seinen Verbündeten beteiligen; 3. wenn irgend eine Macht 
sich den Feindseligkeiten gegen diesen Verbündeten anschließt, wird die 
andere Partei ihm zu Hilfe eilen, den Krieg mit ihm gemeinsam führen 
und in wechselseitigem Einvernehmen Frieden schließen; 4. die vertrag- 
schließenden Parteien kommen überein, daß keine von beiden, ohne die andere 
zu befragen, sich auf separate Abmachungen mit einer anderen Macht zum 
Schaden der oben bezeichneten Interessen einlassen wird; 5. wenn immer 
die oben erwähnten Interessen gefährdet sind, werden die beiden Regie- 
rungen einander in umfassender und rückhaltloser Weise Mitteilungen 
machen; 6. das Abkommen tritt sofort in Kraft und bleibt fünf Jahre 
lang in Geltung. Ist indessen einer der beiden Verbündeten in einen 
Krieg verwickelt, wenn der Zeitpunkt seines Erlöschens herankommt, so soll 
dasselbe in Geltung bleiben, bis Friede geschlossen ist. 
31. Januar. (Unterhaus.) Brodrick über die Kriegskosten 
und die militärische Lage in Südafrika.
	        
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