224 Großbritaunien. (Mai 12. —Juni 2.)
12. Mai. (Unterhaus.) Der Schatzsekretär Hicks Beach
läßt die geplante Verdoppelung der Wechselsteuer fallen, weil sie
lebhafte Opposition findet.
21. Mai. Vorschläge über Reform der Offizierausbildung.
Ein Ausschuß, der zur Prüfung der Offizierausbildung eingesetzt
war, verurteilt das bisherige System scharf. Er schlägt vor, in jedem
Jahre 50 Offizierspatente an Studenten aus den englischen Kolonien zu
vergeben. Hundert Patente sollen sofort an Universitätsstudenten gegeben
werden, um sie zur Einschlagung der Offizierslaufbahn zu ermutigen. Es
müsse ferner Kadetten, welche einen Zuschuß von 200 Pfund jährlich haben,
möglich sein, bei der Kavallerie einzutreten. Dann solle ein General-
inspekteur für das militärische Erziehungswesen ernannt werden, dessen erste
Pflicht es sein würde, die militärischen Instruktionsbücher einer Revision
zu unterziehen, soweit sie zu tadeln sind.
28. Mai. (Unterhaus.) Admiral Forster erklärt über den
Ausbau der Marine:
„Seit April 1901 wurden 35 Schiffe fertig gestellt. Gegenwärtig
sind 75 Schiffe in Bau, darunter 14 Schlachtschiffe und 24 Panzerkreuzer.
England verwendet 9 Mill. Pfd. St. (180 Mill. Mark) allein auf Neu-
bauten für die Flotte, während das ganze deutsche Marinebudget sich auf
10 Mill. Pfd. Sterling (200 Mill. Mark), das französische auf 12 Mill.
Pfd. St. (240 Mill. Mark) beläuft. Die Admiralität ist entschlossen, das
Tempo der Schiffsneubauten nicht herabgehen zu lassen und das aufgestellte
Flottenprogramm durchzuführen. In der Ueberwindung der Verzögerung,
die im Schiffsbaubetrieb und in der Beschaffung des Panzermaterials ein-
getreten ist, wurden befriedende Fortschritte gemacht.“
1. Juni. (London.) Der König erläßt folgende Botschaft
an das englische Volk über die Beendigung des südafrikanischen
Krieges:
Der König erhielt die willkommene Nachricht von der Einstellung
der Feindseligkeiten in Südafrika mit unendlicher Genugtuung und hegt
das Vertrauen, daß dem Frieden die Wiederherstellung der Wohlfahrt in
seinen neuen Besitzungen rasch folge und daß die durch den Krieg not-
wendigerweise hervorgerufenen Empfindungen einem aufrichtigen Zusammen-
wirken aller Untertanen des Königs in Südafrika Platz mache, um die
Wohlfahrt ihres gemeinsamen Vaterlandes zu fördern.
2. Juni. Das Abkommen über die Unterwerfung der Buren
wird veröffentlicht. Bemerkungen Balfours. Das Abkommen lautet:
Art. 1: Die Burghers im Felde legen sofort alle Waffen nieder und
übergeben die Kanonen und Waffen, sowie die Kriegsmunition, die in
ihrem Besitze sind oder unter ihrer Kontrolle sich befinden. Sie stehen von
weiterem Widerstande gegen die Autorität König Eduards VII. ab, welchen
sie als ihren gesetzlichen Souverän anerkennen. Art. 2: Alle Burghers
im Felde wie außerhalb der Grenzen Transvaals und der Oranje-Kolonie
und alle Kriegsgefangenen, die jetzt außerhalb Südafrikas sich befinden und
Burghers sind, werden, sobald sie die Annahme ihrer Stellung als Unter-
tanen König Eduards erklärt haben, zurückgebracht, sobald die notwendigen
Beförderungs= und Subsistenzmittel beschafft und gesichert sind. Art. 3: Die
auf diese Weise sich ergebenden und zurückkehrenden Burghers werden ihrer