238 Kranbreich. (Januar 24.—Februar 20.)
24. Januar. Die Kammer genehmigt mit 272 gegen 260
Stimmen die Verstaatlichung der West-= und Südbahn. Die Ver-
staatlichung der Nord-Ost-Orleans= und Mittelmeer-Bahn wird
abgelehnt.
28. Januar. Die Kammer genehmigt einen Gesetzentwurf
über die Verbesserung von Wasserstraßen und Häfen.
Die Vorlage bezweckt hauptsächlich den Ausbau der Häfen von Dün-
kirchen, Boulogne, Dieppe, Havre, Saint Nazaire, Nantes, Bordeaux,
Bayonne, Cette und Marseille, sowie den Bau eines Nordostkanals.
4. Februar. Die Kammer genehmigt einen Gesetzentwurf,
nach dem Gewerbe-= und Kunstschüler zum einjährigen Dienst be-
rechtigt find. — In der Debatte wird die Aufhebung aller Dispense
und die Einführung der allgemeinen zweijährigen Dienstzeit ge-
fordert.
5. Februar. Die Kammer genehmigt mit 338 gegen 219
Stimmen einen Gesetzentwurf, wonach die Arbeitszeit in den Berg-
werken 9 Stunden betragen soll; nach zwei Jahren soll sie auf 8½
und nach weiteren zwei Jahren auf 8 Stunden herabgesetzt werden.
14. Februar. (Kammer.) Beschlüsse über die Reform des
Unterrichts.
Die Kammer genehmigt eine Vorlage über die Reform des Mittel-
schulunterrichts.
Ferner genehmigt die Kammer eine Resolntion Brisson, ein Gesetz
zur Abschaffung der Unterrichtsfreiheit einzubringen. Die Resolution richtet
sich gegen die Klerikalen.
Mitte Februar. Die Presse feiert die Besetzung der Oase
Figig (südlich Marokko) durch Frankreich als ein hochwichtiges
Ereignis.
Mitte Februar. Die Presse bespricht die Veröffentlichungen
über die Vorgeschichte des spanisch-amerikanischen Krieges (S. 38)
und führt aus, daß England ein Doppelspiel gespielt und jetzt not-
gedrungen Pauncefote verleugnet habe.
19. Februgar. (Paris.) Die diplomatischen Beziehungen
werden mit Venezuela wieder hergestellt.
20. Februar. (Paris.) Die „Agence Havas“ veröffentlicht
folgende offiziöse Note über die Stellung Rußlands und Frankreichs
zu dem englisch-japanischen Vertrag (S. 218):
Die diplomatischen Vertreter Frankreichs und Rußlands teilten am
Mittwoch den Ministern des Aeußern derjenigen Mächte, die das Protofkoll
von Peking vom 7. September v. J. unterzeichnet haben, folgende Erklä-
rung mit: „Die verbündeten Regierungen Frankreichs und Rußlands,
denen der englisch-japanische Vertrag vom 30. Januar 1902 zur Kenntnis