276 Niederlande. (Mai 4.—Juli Mitte.)
Bezahlung aller Unkosten und sachkundiger Aufsicht durch den Staat: kon-
statiert, daß ein großer Teil der arbeitenden Klasse in Niederland für seine
Kinder religiösen Unterricht verlangt, und erachtet es für nicht wünschens-
wert, ihm darin entgegenzuwirken, da die Sozialdemokratie die Einigkeit
der Arbeiterklasse gegenüber gläubigen und ungläubigen Kapitalisten auf
wirtschaftlichem Gebiete nicht wegen theologischer Streitigkeiten beeinträch-
tigen darf; stellt an die besondere Schule dieselben materiellen Forderungen
wie an die öffentliche, auch hinsichtlich der Position der Lehrer, deren Selb-
ständigkeit durch den Staat garantiert werden muß, ebenso wie die Frei-
heit der Eltern in der Wahl der Schule, und erklärt sich nur bei voll-
ständiger Erfüllung dieser Bedingungen für Maßregeln, die die Gleich-
stellung der besonderen Schulen mit der öffentlichen im Auge haben.
4. Mai. (Schloß Loo.) Die Königin erleidet eine Früh-
geburt.
8. Mai. Bericht über die deutsch-holländische Kabelkonvention.
Der Kommissionsbericht der zweiten Kammer sagt: Einige Mit-
glieder haben die Ansicht geäußert, daß die Regierung das Interesse Hol-
lands an der neuen Verbindung zu hoch einschätze. Bei einer Unter-
brechung der Verbindung über die Straits Settlements wäre Holland
allerdings ohne Verbindung mit seinen indischen Kolonien, doch sei nach
den mit der Eastern-Extension-Company gemachten Erfahrungen diese Ge-
fahr ausgeschlossen. Im Gegensatz hierzu ist die große Mehrheit der Mit-
glieder von der Wichtigkeit einer neuen Verbindung, namentlich in Zeiten
des Kriegs oder der Kriegsgefahr, überzeugt. Nur sprachen sich einige
Mitglieder gegen das zur Erreichung des Zieles vorgeschlagene Verfahren
aus. Sie bekämpfen das Zusammengehen mit Deutschland, das eine auf
20 Jahre zu leistende beträchtliche Subvention erfordere, Holland gefähr-
liche Verpflichtungen auferlege und ein Ueberwiegen des deutschen Einflusses
bei der subventionierten Gesellschaft befürchten lasse. Ein Kabel von Me-
nodo nach den Philippinen, oder noch besser ein Kabel von Batavia nach
den Philippinen verdiene den Vorzug. Andererseits wird hervorgehoben,
daß das Interesse Deutschlands und Amerikas an dem Kabel die Sicherheit
einer telegraphischen Verbindung in Kriegszeiten gewährleiste, und daß aus
politischen Gründen die Berührung mit den Vereinigten Staaten allein
nicht der vorgeschlagenen Konvention vorzuziehen sei. Das Kapital könne
sehr gut zum großen Teil in Holland aufgebracht werden, von der Höhe
des angelegten Betrages aber hänge der Einfluß ab. Die Linie Menado-
Philippinen sei durch das spanische Monopol der Eastern-Extension-Com-
pany ausgeschlossen und die Linie Batavia-Manila werde viel teuerer zu
stehen kommen.
6. Juni. Die Zweite Kammer genehmigt eine Vorlage,
wonach die Regierung zur Subventionierung eines niederländischen
Unternehmens ermächtigt ist, behufs Unterhaltung eines monatlichen
Dampferdienstes unter niederländischer Flagge zwischen Java, China
und Japan. (Annahme in der Ersten Kammer 1. Juli.)
12. Juni. (Haag.) Vertreter der meisten europäischen
Staaten unterzeichnen eine Konvention zur internationalen Regelung
des Eherechts.
Mitte Juli. (Utrecht.) Vertreter niederländischer und