Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

Kußland. (September 3.—Oktober 2.) 291 
stellt sind, veröffentlicht. Danach sollen diese Gerichtshöfe aus Professoren 
zusammengesetzt werden. Ihrer Kompetenz unterliegen die in den Hoch- 
schulen begangenen Ruhestörungen und Streitigkeiten zwischen den Stu- 
denten und Professoren oder Beamten der betreffenden Hochschule, sowie 
gewisse Vergehen der Studenten. 
3. September. (Petersburg.) Die Zarin erleidet eine 
Frühgeburt. 
15. September. (Kursk.) Der Zar nimmt an den Manö- 
vern teil und empfängt einige Dorfälteste, denen er folgende Rede 
über die Bauernunruhen hält: 
Im Frühling plünderten in einigen Gegenden der Gouvernements 
Poltawa und Charkow Bauern die benachbarten Wirtschaften aus. Die 
Schuldigen werden die verdiente Strafe erhalten. Die Obrigkeit wird, 
dessen bin Ich sicher, in Zukunft derartige Unruhen nicht zulassen. Ich 
erinnere Euch an die Worte Meines seligen Vaters, die er in den Tagen 
der Krönung an die Wolost-Aeltesten richtete: „Hört auf Eure Adelsmar- 
schälle, glaubt keinen törichten Gerüchten!“ Denkt daran, daß man nicht 
durch das Besitzergreifen von fremdem Gut reich wird, sondern durch ehr- 
liche Arbeit, Sparsamkeit und ein Leben nach den Geboten Gottes. Teilt 
alles, was Ich Euch gesagt habe, den anderen Leuten in Euren Dörfern 
mit, sowie auch das, daß Ich ihre wirklichen Bedürfnisse nicht ohne Meine 
Fürsorge lassen werde. 
26. September. Finanzminister v. Witte unternimmt eine 
Inspektionsreise in die Mandschurei. Am 7. November kehrt er 
an den kaiserlichen Hof nach Livadia zurück. 
2. Oktober. (Finnland.) Neue Verfügungen über die Ver- 
waltung Finnlands. Stellung der Beamten und des Senats. 
1. Allerhöchste Verfügung über die Abänderung einiger auf den 
Dienst im Zivilressort bezüglichen Regeln, nach denen künftig auch Personen 
russischer Herkunft im Lande zum Dienst zugelassen werden. Danach er- 
halten die Kandidaten und graduierten Studenten aller russischen Universi- 
täten die gleichen Rechte wie die Kandidaten und graduierten Studenten 
der Universität Helsingfors. — 2. Verfügung über die Amtsentsetzung. Die 
Entfernung vom Dienst von Personen der Administrativ-Ressorts wird da- 
nach der vorgesetzten Behörde anheimgestellt, von der die Anstellung der 
betreffenden Beamten abhängt. Die Beamten können mit Ausschluß der 
Polizeibeamten und der Beamten der Kanzlei des Generalgouverneurs von 
dem Oekonomie-Departement des Senates im Einverständnis mit dem 
Generalgouverneur vom Dienst entfernt werden. — 3. Verfügung über die 
gerichtliche Belangung von Beamten, die Dienstverbrechen begangen haben, 
und über deren Uebergabe an das Gericht die direkten oder die höchsten 
Vorgesetzten entscheiden. Die gerichtliche Verfolgung von Personen der 
dritten Rangklasse erfolgt mit Allerhöchster Genehmigung, die von Personen 
der fünften bis nennten Rangklasse erfolgt seitens des Oekonomie-Departe- 
ments des Senats im Einverständnis mit dem Generalgouverneur. Die 
Verfügung erstreckt sich auf alle schwebenden Sachen, die noch nicht durch 
Urteile, die gesetzliche Kraft erhalten haben, entschieden sind. — 4. Eine 
Verfügung über Abänderungen in einigen Abteilungen und Institutionen 
des Senates, derzufolge die allgemeine Versammlung beider Departements 
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