Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 30. — Febr. 1.) 29
der Bewilligung ihre Probefahrten beendigt haben und dienstbereit sind.
Bei Aufstellung des Indiensthaltungsplanes ersuche ich im besonderen fol-
gendes zu erwägen: A. Auslandsschiffe. Wir werden bis zum Jahre 1910,
also für acht Jahre, mit einer erheblichen Steigerung der Auslands- In-
diensthaltungen rechnen müssen. (Folgt ein Tableau und unter B. ein
Verzeichnis der heimischen Schlachtflotte.) Der Staatssekretär des Reichs-
marineamts, gez. v. Tirpitz.
Die sozialdemokratischen Zeitungen und die agrarische „Deutsche
Tageszeitung“ behaupten auf Grund dieses Erlasses, daß der Reichstag
im Jahre 1900 vom Staatssekretär getäuscht worden sei, weil nach dem
Erlaß eine neue Marinevorlage früher als damals angenommen zu er-
warten sei. Auch die „Kölnische Volkszeitung“ spricht von „Hinterhaltig-
keit, die stark nach absichtlicher Täuschung des Reichstags aussieht".
30. Januar. Das Preußische Abgeordnetenhaus verweist
einen Antrag der Konservativen auf Umgestaltung der General--
kommissionen an eine Kommission. Landwirtschaftsminister v. Pod-
bielski spricht sich entgegenkommend aus.
30. Januar. Der Reichstag verweist die Novelle zum
Branntweinsteuergesetz an eine Kommission.
31. Januar. Der Reichstag genehmigt einen Antrag Pach-
nicke (fr. Vg.) auf Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der
Frage der Arbeitslosenversicherung.
1. Februar. Das Preußische Abgeordnetenhaus verweist
den Gesetzentwurf gegen die Verunstaltung landschaftlich her-
vorragender Gegenden durch Reklame an eine Kommission.
1. Februar. (Preußen.) Die Minister der Justiz und des
Unterrichts erlassen folgende Bestimmungen über die Zulassung zum
juristischen Studium (vgl. S. 22):
1. Die geeignetste Anstalt zur Vorbildung für den juristischen Beruf
ist das humanistische Gymnasium. 2. Zu dem Rechtsstudium werden außer
den Studierenden, welche das Zeugnis der Reife von einem deutschen
humanistischen Gymnasium besitzen, auch solche Studierende zugelassen,
welche das Zeugnis der Reife von einem deutschen Realgymnasium oder
von einer preußischen Ober-Realschule besitzen. 3. Den Studierenden der
beiden letzteren Kategorien sowie denjenigen Gymnasialabiturienten, deren
Reifezeugnis im Lateinischen nicht mindestens das Prädikat „genügend“
aufweist, bleibt es bei eigener Verantwortung überlassen, sich die für ein
gründliches Verständnis der Quellen des römischen Rechts erforderlichen
sprachlichen und sachlichen Vorkenntnisse anderweit anzuzeigen. 4. Bei der
Einrichtung des juristischen Studiums und der ersten juristischen Prüfung
wird Vorkehrung getroffen werden, daß die zu 3 bezeichneten Studierenden
sich über die dort gedachten Vorkenntnisse auszuweisen haben.
1. Februar. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Debatte
über Viehseuchen. Einschleppung aus Osterreich durch Bayern.
Abg. Ring (kons.): Der Berliner Viehhof werde mit Vieh aus Süd-
deutschland überflutet, das aus Oesterreich stamme und die deutsche Vieh-
zucht durch Seuchen bedrohe. Landwirtschaftsminister v. Podbielski: