Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

70 Das Dentsche Reithh und seine einzelnen Slieder. (Mai 1.) 
und nicht in den groben Fehler und die Gewissenlofigkeit verfallen 
werde, einen einzelnen Produktionszweig über die Maßen zu bevor- 
zugen. 
1. Mai. (Düsseldorf.) Eröffnung der rheinisch-westfälischen 
Gewerbeausstellung in Gegenwart des Kronprinzen und des Reichs- 
kanzlers. 
1.|5. Mai. (Reichstag.) Zweite Beratung des Toleranz- 
antrages. (Vgl. 1901 S. 94.) 
Zu § 1 des Kommissionsbeschlusses beantragt Abg. Dr. Hieber 
enl.) folgenden Zusatz: Der Erlaß von Gesetzen zur Ausführung des vor- 
stehenden Grundsatzes ist bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes über Vereins- 
und Versammlungsrecht Sache der Einzelstaaten. 
Abg. Sattler (nl.): Der Antrag wolle bestimmen, daß die Kon- 
sequenzen des im § 1 ausgesprochenen Grundsatzes auf dem Gebiete des 
Vereins= und Versammlungsrechtes besonders gesetzlich geregelt werden. 
Abg. v. Stockmann (N.) ist gegen den § 1, weil er einen Ein- 
griff in die Landesgesetzgebungen bedeute. Die Toleranz stehe überdies in 
striktem Widerspruch zum Wesen der katholischen Kirche, wie aus Aeuße- 
rungen päpstlicher Bullen und katholischer Schriftsteller hervorgehe. Abg. 
Bachem (3.): Der Vorredner verwechsle staatsbürgerliche und dogmatisch- 
religiöse Toleranz. Abg. Richter (fr. Vp.): Seine Partei sei für den § 1, 
der eine alte liberale Forderung verwirkliche. Der Antrag Hieber ver- 
nichte den Kern des § 1 und sei deshalb schädlich. Abg. Oertel (kons.): 
Die Konservativen würden in der Mehrzahl für § 1 stimmen. — Hierauf 
wird § 1 mit folgendem Zusatzantrag Gröber-(Z.) -Oertel angenommen: 
Unberührt bleiben die allgemeinen polizeilichen Vorschriften der Landes- 
gesetze über das Vereins= und Versammlungswesen. 
Am 3. Mai wird lebhaft über die religiöse Erziehung der Kinder 
(§ 2) debattiert. Ein Antrag Oertel (kons.) will in erster Linie die Ver- 
einbarung der Eltern, in zweiter die landesrechtlichen Vorschriften für die 
religiöse Erziehung eines Kindes in einem bestimmten Bekenntnis maß- 
gebend sein lassen. Abg. Schrader (fr. Vg.) beantragt, daß die Rechts- 
einheit zu wahren und die Vereinbarung der Eltern auszuschalten sei. 
Abg. Graf Bernstorff (RP.) wünscht für die religiöse Erziehung der 
Kinder aus gemischten Ehen ein besonderes Gesetz. — Die Anträge werden 
abgelehnt und die Kommissionsbeschlüsse angenommen. — Am 5. Mai wird 
der Rest der Kommissionsbeschlüsse angenommen. 
1. Mai. (Preußen.) Eine königliche Kabinettsordre ge- 
stattet den Abiturienten der Oberrealschulen die Offizierslaufbahn. 
1. Mai. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Debatte über 
die Bekämpfung der Trunksucht. 
Abg. Graf Douglas (fr.kons.) stellt folgenden Antrag: Das Haus 
der Abgeordneten wolle beschließen, die königliche Staatsregierung aufzu- 
fordern, 1. nach dem Vorgange der Gesetzgebung der süddeutschen Bundes- 
staaten und in Verallgemeinerung bestehender Polizeiverordnungen den 
Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung der schädlichen Folgen des Brannt- 
weingenusses vorzulegen, durch welches insbesondere Gast= und Schenkwirten, 
sowie Kleinhändlern untersagt wird, Branntwein zu verabreichen a) in 
anderem als reinem, von Fuselöl und sonstigen gesundheitsschädlichen Stoffen
	        
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