Das Denisqhe Reith und seine einzelnen Slieder. (Olt. 15. / Nov. 4.) 145
diesem furchtbaren Schaden kein fester Damm entgegengesetzt wird, und
daß hierzu vor allem in der öffentlichen Meinung, die nicht bloß eine
sträfliche und verführerische Gleichgültigkeit gegen die Fleischessünden auf-
weist, sondern diese sogar entschuldigt, ja zu rechtfertigen sucht, eine ent-
schiedene Umkehr zu heiliger Scheu vor dem göttlichen Gebote stattfinden
muß, welches den Männern ebenso wie den Frauen jedes Standes einen
reinen Wandel zur Pflicht macht. — Die Generalsynode spricht allen, die
an der Hebung des religiös-sittlichen Volksbewußtseins und an der Be-
kämpfung der Leib und Seele verderbenden Erscheinungen der Prostitution,
der geheim und öffentlich betriebenen Verbreitung anstößiger Literatur
sowie des Unwesens auf dem Gebiete öffentlicher Schaustellungen arbeiten,
ihren wärmsten Dank aus. Die Generalsynode vertraut, daß es der kgl.
Staatsregierung trotz der vorliegenden Schwierigkeiten in immer höherem
Maße gelingen werde, die gegen die Unzucht gerichteten gesetzlichen und
sonstigen Bestimmungen nachdrücklich zur Geltung zu bringen, und daß
sie auch nötigenfalls zu neuen Maßnahmen schreiten werde, um das schamlos
ans Licht tretende Laster wirksam zu bekämpfen. — Die Generalsynode
ersucht den evangelischen Oberkirchenrat, auch fernerhin geeignete Maß-
regeln dafür zu treffen, daß alle Diener der Kirche und der Schule, alle
kirchlichen Gemeinde-Organe, alle Eltern, Erzieher und Pfleger der Jugend
gegenüber jeder Form der Unzucht zu erneutem Ernst der Wachsamkeit,
des Zeugnisses und des Vorbildes aufgerufen werden.
Am 28. Oktober nimmt die Synode folgendermaßen Stellung zum
„Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß": 1. Die Generalsynode dankt
dem Evangelischen Oberkirchenrat, daß er in Verfolg ihres Antrags vom
3. Dezember 1891 den föderativen Zusammenschluß der deutschen evange-
lischen Landeskirchen verständnisvoll im Auge behalten und erfolgreich zum
Zustandekommen des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses mitgewirkt
hat. 2. Die Generalsynode erkennt an, daß die in dem Statut vom 13. Juni
1903 dem Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß zugewiesenen Aufgaben
im Grundsatz richtig bestimmt und nach dem Maße des gegenwärtig Er-
reichbaren den nächstliegenden Bedürfnissen entsprechend abgegeben sind.
Sie wiederholt insbesondere ihr Einverständnis damit, daß auf den Be-
kenntnisstand und die Verfassung der einzelnen Landeskirchen die Tätig-
keit des Ausschusses sich nicht erstreckt, und daß ebenso die kirchenregiment-
lichen Rechte der Landesherrn unberührt bleiben. 3. Dagegen spricht die
Generalsynode auch jetzt ihre Ueberzeugung dahin aus, daß eine wahrhaft
evangelisch volkstümliche Wirksamkeit dieses Ausschusses nur von der nach-
folgend hinzutretenden Beteiligung synodaler Elemente erwartet werden
kann. Sie vertraut, daß der Evangelische Oberkirchenrat auch diese Er-
weiterung fortgesetzt im Auge behalten werde.
Am 30. Oktober beantragt die Kommission folgenden Beschluß über
die Professorenfrage: Generalsynode bekennt sich einmütig zu der Offen-
barung Gottes in Christo Jesu, dem Gekreuzigten und Auferstandenen,
als dem Lebensgrunde der Kirche. Sie erkennt die für die Theologie der
Gegenwart vorhandenen Schwierigkeiten in der Behauptung und Ver-
teidigung des biblischen Christentums an und hält die Freiheit der For-
schung für eine unerläßliche Bedingung zu ihrer Ueberwindung. Sie spricht
allen Theologen, die durch ihre Arbeit den evangelischen Glauben bekräf-
tigen und verteidigen helfen, ihren Dank aus. Aber sie erklärt, daß die
Kirche es nicht ertragen kann, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung
der Richtungen auf den Gegensatz der naturalistischen und der christlichen
Weltanschauung ausgedehnt wird. Indem sie die vorgekommenen Aerger-
nisse beklagt, welche die gläubige Gemeinde verwirren, gibt sie der Gewiß-
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