154 Das Deische Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 18.)
Koalitionsrecht für alle Staatsangehörigen, insbesondere auch für die Ar-
beiter in den Staatsbetrieben und die ländlichen Arbeiter; Aufhebung des
Gesetzes über die kriminelle Bestrafung des Kontraktbruchs der ländlichen
Arbeiter; Beseitigung der Dienstbotenordnungen. Einführung des achtstün-
digen Normalarbeitstages in den Staatsbetrieben und Staatswerkstätten;
auskömmliche Löhne nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse: Ver-
allgemeinerung der Gewerbe-Aufsicht und Wahl von Vertretern der Ar-
beiter und Arbeiterinnen als Hilfspersonen für die Gewerbe-Aufsicht; aus-
kömmlicher Arbeiterschutz. Volle Gleichberechtigung der im preußischen
Staate lebenden Nationalitäten, insbesondere in Bezug auf den Gebrauch
ihrer Muttersprache. Trennung der Kirche vom Staat und der Schule
von der Kirche. Volle Freiheit der Religionsübung und volle Selbst-
verwaltung der religiösen Gemeinschaften. Verbot öffentliche Mittel für
irgend welche religiösen Zwecke zu verwenden. Hebung des Volksschul-
wesens durch möglichste Erhöhung der Leistungen für die körperliche und
geistige Ausbildung; Vermehrung und materielle Besserstellung der Lehrer;
Einheitsschule für alle schulpflichtigen Kinder; Unentgeltlichkeit des Unter-
richts und der Lehrmittel; Einführung des obligatorischen Fortbildungs-
schulunterrichts für Stadt und Land; Uebernahme der Kosten für die
Volksbildung durch den Staat. Förderung der öffentlichen Gesundheits-
pflege nach den Anforderungen der Hygiene; Bau von Hospitälern, Heil-
und Rekonvaleszentenanstalten durch den Staat; Verstaatlichung oder Kom-
munalisierung der Apotheken. Beseitigung des Wohnungselends und der
Wohnungsnot durch staatliche Maßnahmen; Wohnungsgesetzgebung; Bau
von Wohnungen in staatlicher Regie; Vermehrung des staatlichen Eigen-
tums an Grund und Boden. Förderung von Kunst und Wissenschaft und
Zugängigmachung ihrer Erzeugnisse und Ergebnisse für die Gesamtheit;
Errichtung von Museen und wissenschaftlichen Sammlungen; öffentliche
Bibliotheken 2c. Förderung von Industrie und Landwirtschaft durch Er-
richtung höherer Fach-Lehranstalten, Lehrwerkstätten, Musterwirtschaften,
Musterbetriebe; Unterstützung des Genossenschaftswesens; Kanal-, Eisenbahn-
und Straßenbau durch den Staat; Regulierung der Wasserstraßen und
Schaffung von Schutzeinrichtungen gegen Ueberschwemmungsgefahren; Ent-
schädigungspflicht des Staats, soweit durch sein Verschulden dem einzelnen
Schaden zugefügt wird. Verstaatlichung der Gruben und Bergwerke. Er-
mäßigung und Vereinfachung der Personen-= und Frachttarife; Einführung
der Reichsverwaltung für das gesamte Eisenbahnwesen. Verbesserung der
Rechtspflege durch erhebliche Vermehrung der Richterstellen; Verbilligung
und Vereinfachung der Rechtspflege. Bekämpfung aller Vorrechte, die ein-
zelnen Ständen und Klassen auf Kosten der Gesamtheit eingeräumt wurden.
Beseitigung der eximierten Gutsbezirke. Keine Liebesgabenpolitik. Volle
Gleichberechtigung bei der Besetzung öffentlicher Aemter und Stellen; Schutz
der Beamten gegen Uebergriffe von oben und finanzielle Besserstellung der
niederen Beamtenklassen. Schutz des Publikums gegen Uebergriffe von
Beamten, volle Verantwortlichkeit und Entschädigungspflicht des Staats
für die Uebergriffe seiner Beamten. Reform der Armen= und Waisenpflege
im Sinne größtmöglichster Humanität. Reform der Steuergesetzgebung;
Erhöhung der Progression für die Einkommen über 6000 Mark; Ein-
führung der Progression für die Vermögens= und Erbschaftssteuer. Volle
Selbstverwaltung der Gemeinden; Beseitigung des Bestätigungsrechts für
gewählte Gemeindebeamte. Wähler! Das sind die Mindestforderungen, die
wir zu stellen haben und welche der Staat erfüllen muß, will er dem
idealen Zweck, dem zu dienen er vorgibt, Schutzanstalt für die Armen,
Schwachen, Unterdrückten und Ausgebeuteten, ein Schirmer des Rechts und