Schweden und Norwegen. (März 24.—Mai 16.) 325
24. März. (Stockholm.) Der Minister des Auswärtigen
veröffentlicht folgende Mitteilung über das Konsulatswesen:
Die schwedischen und norwegischen Unterhändler vereinbarten fol-
gende Grundlage zur Regelung des Konsulatswesens. Beide Länder er-
halten ein besonderes Konsulatswesen. Die Konsuln unterstehen den Be-
hörden ihrer Heimat, welche jedes Land bestimmt. Schweden und Norwegen
regeln durch gleichlautende Gesetze das Verhältnis zwischen dem Minister
des Aeußern und dem diplomatischen Korps einerseits und den Konsuln
der einzelnen Reiche andererseits mit Bürgschaften dafür, daß die Konsuln
die Grenzen ihrer Rechte einhalten und das notwendige Zusammenarbeiten
mit dem Minister des Aeußern gesichert bleibt. Ueber den schwedischen
Vorschlag, den König durch gleichlautende Gesetze zu ermächtigen, einen
Schweden oder Norweger zum Minister des Aeußern zu ernennen, welcher
m beiden Parlamenten verantwortlich ist, wurde vorläufig eine Einigung
nicht erzielt.
März. (Norwegen.) Die Zollkommission des Storthings
schlägt bedeutende Erhöhung der industriellen Zölle vor.
16. Mai. (Schweden.) Beide Kammern des Reichstags
genehmigen die Vorlage, wodurch die Regierung ermächtigt wird,
von dem Recht abzusehen, Wismar mit Umgebung durch Erlegung
der Pfandsumme wieder einzulösen.
Der Präsident der Zweiten Kammer hält nach der Annahme fol-
gende Rede: Durch den soeben gefaßten Beschluß, dem wahrscheinlich auch
die Erste Kammer zustimmt, ist das bisher uns mit Wismar verbindende
Band endgültig gelöst. Da kann es nicht wundernehmen, wenn wir bei
dem Gedanken an die Trennung von der Stadt, die so treu und tapfer
Schweden zur Seite gestanden hat, von wehmütigem Gefühle ergriffen
werden. Wir senden Grüße an die alte Stadt, die jetzt vollständig dem
deutschen Vaterlande einverleibt wird, und wünschen ihr Wohlstand und
Gedeihen.
Der Präsident der Ersten Kammer: Mit dem nun gefaßten Be-
schlusse hat die Erste Kammer ihre Zustimmung zu dem Antrag der Regie-
rung, betreffend Wismars definitive Abtretung an das Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin, gegeben. Da die Zweite Kammer bereits einen
ähnlichen Beschluß gefaßt hat, hat der schwedische Reichstag die Abtretung
gutgeheißen, damit ist das letzte Band, das die alte Hansestadt, das Dün-
kirchen des Nordens, mit Schwedens Krone verknüpft, für immer gelöst,
aber zwischen uns Schweden und Wismars Bürgerschaft bilden sich andere
Bande, die niemals gelöst werden können, die Bande der Erinnerung und
der Dankbarkeit. Unauslöschlich steht der Name der Stadt Wismar ge-
schrieben auf einem der schönsten Blätter unserer Geschichte, den Blättern,
die unserer Väter herrliche Kämpfe für unseren evangelisch-lutherischen
Glauben schildern. Als Siegesfrüchte fielen uns die deutschen Besitzungen
zu, deren Besitz wichtig, deren Verteidigung schwer war. Einer nach dem
anderen ging verloren, aber nur nach ehrenvollen Kämpfen. Von diesen
Kämpfen kann viel erzählt werden von Wismars Bürgern, wie sie mit
uns teilten der Kriegsjahre Last, wie sie treu unter unseren Fahnen
kämpften hinter ihren zusammengeschossenen Mauern gegen Schwedens
Feinde. Das wird stets in dankbarer Erinnerung von uns bewahrt werden.
Wenn Wismar jetzt staatsrechtlich voll in sein deutsches Vaterland eintritt,