330 RKußland. (Januar 16.—29.)
führten Sie zu Meiner vollständigen Befriedigung die Ihnen anvertraute
Aufgabe, meinen Thronfolger, Meinen lieben Bruder, Großfürsten Michael
Alexandrowitsch in die Staatsökonomie einzuführen, aus. In der Hoffnung
auf Ihre fernere dem Staate und Mir nützliche Tätigkeit an der Spitze
des Ihnen anvertrauten Ministeriums, verbleibe ich unveränderlich Ihr
wohlwollender und dankbarer Nikolaus.“
16./24. Januar. Besuch des deutschen Kronprinzen in Peters-
burg.
W. Januar. (Petersburg.) Die Gesetzsammlung veröffent-
licht den neuen Zolltarif für die europäischen Grenzen, ohne einen
Termin für den Beginn der Geltung anzugeben. Die wichtigsten
Sätze für den Verkehr mit Deutschland sind folgende:
Es zahlen: Roheisen in allen Gattungen mit Ausnahme der beson-
ders genannten: über See 45, über die westliche Landgrenze 52¼ Kopeken
(bisher 30 Kopeken), Band= und Sortiereisen 0.90, bezw. 1.80 Rubel (bis-
her 0.50), eiserne Schienen 0.90, bezw. 1.08 (bisher 0.50), Eisen in Blät-
tern bis ½ Millimeter 1.27½, bezw. 1.53 (bisher 0.65), Eisen in Blät-
tern über ½ Millimeter 1.50, bezw. 1.80 (bisher 0.80), Blech 2.65, bezw.
3.18 (bisher 1.55), Band- unb Sortier-Stahl mit Ausnahme der besonders
enannten, ferner Stahlschienen 0.90, bezw. 1.08 (bisher 0.50), Stahl nach
lättern jeder Art bis Nr. 25 einschließlich nach Birmingham-Kaliber, in
Tafeln über 18 Zoll breit u. s. w. 1.27½⅛, bezw. 1.53 (bisher 0.65), Stahl
in Blättern über Nr. 25 nach Birmingham-Kaliber 1.50, bezw. 1.80 (bisher
0.80), gußeiserne Gußstücke ohne Bearbeitung 1.12½, bezw. 1.35 (bisher 0.60),
Gußeisenfabrikate 4.65, bezw. 5.58 (bisher 1.40), Maschinen-- und Apparaten-
Teile, welche besonders eingeführt werden, zahlen, wenn aus Kupfer-- und
Kupferlegierungen bestehend, 9, bezw. 10.80 (bisher 4.32) Rubel, wenn aus
Gußeisen, Eisen und Stahl, 4.65, bezw. 5.58 (bisher 1.40); Eisenbahn-
waggons zahlen pro Achse, und zwar: Kohlenwagen und Loren 240, Ci-
sternenwagen und Güterwagen 36, Personenwagen dritter Klasse 450,
zweiter 532.50 und erster 697.50; Straßenbahnwagen: kleine 375, große
510 Rubel. Eisen= und Stahlfabrikate außer besonders genannten, ferner
geschmiedete, gestanzte, gepreßte, gegossene, unbefeilte u. s. w. 2.55, bezw. 3.06
(bisher 1.40); Eisen= und Stahl--Kesselarbeiten, als Kessel, Reservoirs u. s. w.
2.55, bezw. 3.06 (bisher 1.40); Eisen= und Stahlfabrikate — mit Aus-
nahme der besonders genannten — bearbeitete, abgedrehte, polierte, ge-
schliffene u. s. w. 4.65, bezw. 5.48 (bisher 1.40); Stücke schwerer als 5 Pfund
3.55, bezw. 3.06 (bisher 1.40); Stücke unter 5 Pfund 4.05, bezw. 4.86
(bisher 2.20); Messerwaren 24, bezw. 28.80 (bisher 13.60); Sensen und
Sicheln 3, bezw. 3.60 (bisher 1.10); Spaten, Schaufeln, Hacken, Heugabeln
2.10, bezw. 2.52 (bisher 1.10). Maschinen, Apparate, Konstruktionsmodelle
dazu, vollständig oder unvollständig, zusammengestellt oder auseinander-
genommen, jeder Art, aus Kupfer und Kupferlegierungen, oder solche, in
denen Kupfer dem Gewichte nach das Hauptmaterial ausmacht, über die
Seegrenze 9 Rubel, über die westliche Landgrenze 10.80 Rubel (bisher
4.82 Rubel); Lokomobilen, eingeführt mit komplizierten Dreschmaschinen,
0.75, bezw. 0.90 (bisher 1.20); nicht besonders genannte landwirtschaftliche
Maschinen und Geräte ohne Dampfmotore, deren Modelle 1.05, bezw. 1.26
(bisher 1.20); nicht besonders genannte landwirtschaftliche Maschinen und
Geräte ohne Dampfmotore, deren Modelle 1.05, bezw. 1.26 (bisher 0.50);
Dynamo= und elekrische Maschinen jeder Art, elektrische Transformatoren