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notwendig erscheint, die Zuteilung einer gewissen Anzahl von Offizieren
und Unteroffizieren fremder Nationalität verlangen. III. Sobald eine Be-
ruhigung des Landes festgestellt wird, ist von der ottomanischen Regierung
eine Aenderung in der territorialen Begrenzung der Verwaltungsbezirke
im Sinne einer regelmäßigeren Begrüßung der verschiedenen Nationalitäten
zu verlangen. IV. Gleichzeitig ist die Reorganisation der administrativen
und gerichtlichen Einrichtungen zu verlangen, bei welchen es wünschens-
wert erscheint, den eingeborenen Christen den Zugang zu eröffnen und die
Entwickelung der lokalen Autonomien zu begünstigen. V. In den Haupt-
orten der Wilajets sind zur Untersuchung der während der Unruhen be-
gangenen politischen und anderen Vergehen unverzüglich gemischte Kom-
missionen einzusetzen, welche aus einer gleichen Zahl von christlichen und
mohammedanischen Delegierten bestehen werden. An diesen Kommissionen
werden die Konsularvertreter Oesterreich-Ungarns und Rußlands teilnehmen.
VI. Von der türkischen Regierung ist die Anweisung besonderer Beträge
zu verlangen: a) für die Wiedereinsetzung der nach Bulgarien und ander-
wärts geflüchteten Bewohner in ihre Heimatsorte; b) für die Unterstützung
der Christen, welche ihre Habe und ihr Heim verloren haben; c) für die
Wiederherstellung der von den Türken während des Aufstandes zerstörten
Häuser, Kirchen und Schulen. Die Kommissionen, welchen christliche No-
tabeln angehören werden, werden über die Verteilung dieser Summen
entscheiden. Die Konsuln Oesterreich-Ungarns und Rußlands werden die
Verwendung derselben überwachen. VII. Die repatriierten christlichen Be-
wohner der von den türkischen Truppen und Baschibozuks durch Feuer
zerstörten christlichen Dörfer werden durch ein Jahr von der Zahlung jeder
Steuer befreit sein. VIII. Die ottomanische Regierung wird sich neuerdings
verpflichten, die in dem im Februar laufenden Jahres ausgearbeiteten
Entwurf angegebenen, sowie alle jene Reformen, deren Notwendigkeit später-
hin sich erweisen würde, ohne den geringsten Verzug durchzuführen. IX. Da
die meisten Ausschreitungen und Grausamkeiten von den Ilawe (früher
Redif 2. Klasse) und den Baschibozuks verübt wurden, ist es dringend ge-
boten, daß die ersteren entlassen werden und die Bildung von Baschibozuk-
banden unbedingt verhindert werde.
November. Verhandlungen mit den Botschaftern über die
makedonischen Reformen.
Am 3. November erwidert die Pforte auf die Vorschläge vom
22. Oktober: Die ottomanische Regierung bekennt sich zum Empfange der
freundlichen Vorschläge der Botschafter von Oesterreich-Ungarn und Ruß-
land. Trotz der Schwierigkeiten. welche das aufrührerische Werk der Agi-
tatoren schuf, trotz der Unruhen, die durch die revolutionären Banden ver-
anlaßt wurden, und trotz der ausgedehnten militärischen Maßnahmen, zu
denen sich die Regierung rerpflichtet fühlte, ist ein großer Fortschritt in
der Durchführung der Reformen zu verzeichnen, die die Regierung in Ueber-
einstimmung mit dem freundlichen Ratschlage der beiden Mächte ins Werk
zu setzen unternahm. Die Regierung hat bei Anwendung dieser Reformen
die äußerste Wachsamkeit an den Tag gelegt, da sie von dem festen Ent-
schlusse beseelt ist, die Ruhe im türkischen Reiche aufrecht zu erhalten und
ihre Unabhängigkeit zu wahren. Die Konsuln Rußlands und Oesterreichs
haben die Gewohnheit angenommen, ihre Eindrücke und Informationen
dem Generalinspektor Hussein Hilmi Pascha mitzuteilen, und der letztere
hat seinerseits die Konsuln von dem Fortschreiten des Reformwerkes in
Kenntnis gesetzt. Es erscheint wünschenswert, daß diese freundlichen Be-
ziehungen erhalten bleiben. Da das Kommando des Generalinspektors