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noch weitere zwei Jahre andauert, ist nicht daran zu zweifeln, daß bis
dahin alles durchaus geordnet und die Ausführung der Reformen vollendet
sein wird. Was die Reorganisation der Gendarmerie anbetrifft, so ist eine
Kommission gebildet worden, die aus Edib Pascha, Auler Pascha, Ruschdi
Pascha und zwei anderen Offiziern besteht und alle Weisungen und Voll-
machten erhalten hat, die Reorganisation durchzuführen und die norwegi-
schen, schwedischen und belgischen Offiziere anzustellen, die als Instruktoren
angeworben wurden. Se. Majestät der Sultan hat in seiner üblichen
Großmut ferner angeordnet, Gelder zur Unterstützung derjenigen anzu-
weisen, die heimatlos wurden und verarmten, ebenso Gelder zum Wieder-
aufbau von zerstörten Häusern, Moscheen, Kirchen und Schulen. Hussein
Hilmi Pascha wird die Verteilung der Summen leiten, deren Kontrolle
einer vom Sultan eingesetzten Kommission untersteht, der Vertreter der ver-
schiedenen Nationalitäten angehören. Zu gleichem Zwecke werden in den
verschiedenen Ortschaften auch Notable bestimmt werden. Die Bewohner
der zerstörten Dörfer, aber nur diese, werden auf ein Jahr von der Steuer-
zahlung entbunden sein. Den Einwohnern, die von Furcht erfüllt oder
wegen der Drohungen der revolutionären Komitees über die Grenze nach
Bulgarien oder in die Berge flüchteten, werden amnestiert werden. Man
wird sie in ihre Heimstätten wieder einsetzen. Natürlich gilt dies nur für
Einheimische, nicht aber für die Untertanen des Fürstentums Bulgarien.
Die Lage wird denn auch mit jedem Tage eine ruhigere. — Das Reform-
programm vom Februar sei fast durchgeführt. Der einzige Punkt, dessen
Durchführung sich verzögerte, betrifft die Zulassung von Christen zur Gen-
darmerie. Die Schuld hierfür liegt aber nicht bei der Regierung. Die
mazedonischen Christen fürchteten sich wegen der Drohungen der Komitees,
in die Reihen der Gendarmerie einzutreten. Der Generalinspektor hat je-
doch sehr genaue Instruktionen erhalten und diese Frage wird ebenfalls in
Kürze gelöst sein. Was die Baschi-Bozuks betrifft, so bedarf dieser Punkt
keiner weiteren Erwähnung, da die Regierung von ihnen niemals Gebrauch
machte. Die Regierung hat bereits Ilawebataillone aufgelöst, und zwar
in demselben Maße, in dem die bulgarische Regierung die von ihr einbe-
rufenen Reservisten demobilisierte. Was die Einrichtung kommunaler,
nach Nationalitäten geordneter Verbände anbetrifft, so ist die Regierung
der Ansicht, daß die in dieser Beziehung bereits ausgeführten Reformen
reichlich genügen. Auch in Bezug auf die Reorganisation des gericht-
lichen Verfahrens glaubt die Regierung durch die geltenden Gesetze allen
berechtigten Anforderungen entsprochen zu haben. Während die Regierung
sich mit der Ausführung dieser Maßnahmen beschäftigte, brachten die revo-
lutionären Agitatoren Dum-Dum-Geschosse, wie man sie sonst nur gegen
wilde Tiere gebraucht, zur Anwendung. Sie begingen Dynamitattentate
und bemühten sich Unruhe zu verbreiten. Trotzdem beharrte die Regierung
bei der Ausführung der Reformen.
Die Botschafter sämtlicher Großmächte fordern am 10. November
von neuem Annahme des Programms vom 22. Oktober. Hierauf erwidert
die Pforte: Die hohe Pforte empfing das Memorandum der Botschafter
v. Calice und Sinowjew vom 10. November und hat von ihm Kenntnis
genommen. Sie nimmt Akt von der Versicherung, die ihr über die voll-
ständige Wahrung der Souveränitätsrechte, die Aufrechterhaltung des status
duo und die Achtung der Behörden und das Prestige des Reiches gegeben
worden sind, ebenso wie von den Erklärungen über den provisorischen
Charakter und die auf zwei Jahre beschränkte Geltungsdauer der Ergän-
zungsbestimmungen, die zur Sicherstellung der Ausführung der auf den
Vorschlag der beiden Regierungen angenommenen Reformen getroffen wur-