384 Jnkralien und Südsee. (Okt. Anf.—Dez. 17.) — Ifriks. (Jan. 8.)
Anfang Oktober. (Melbourne.) Die Stadt Tumut wird
als Hauptstadt des australischen Bundes erklärt. 1000 Quadrat-
meilen sollen das föderierte Gebiet darstellen.
17. November. (Neuseeland.) Die Regierung bringt eine
Vorlage ein, wonach auf nicht in England verfertigte Waren vom
März 1904 ab ein Zollzuschlag von 20—50 Prozent gelegt werden
soll. — Am 19. wird das Gesetz mit 50 gegen 16 Stimmen an-
genommen.
17. Dezember. Bei den Wahlen zum Bundesparlament er-
hält im Unterhause die Regierungspartei 27, die Opposition 26,
die Arbeiterpartei 22 Mandate. Im Oberhause erhält die Regie-
rungspartei 8, die Opposition 13, die Arbeiterpartei 15 Sitze.
XXII.
Afrika.
8. Januar. (Pretoria.) Chamberlain und die Buren-
führer über die Rebellen und die Friedensbedingungen.
Die vornehmsten Burenführer wie Botha, Delarey, Cronje, Smuts
überreichen Chamberlain eine Adresse, worin sie um die allgemeine Am-
nestie und um die Erlaubnis für alle früheren Buren, in die Heimat zu-
rückkehren zu dürfen, bitten. — Der Kolonialminister Chamberlain er-
widert: Es würde ihn mehr gefreut haben, wenn die Adresse nicht bloß
Forderungen, sondern auch einige Anerkennung dessen enthalten hätte, was
die Regierung bereits für die Buren getan hat. Was die Bitte um Am-
nestie für die Rebellen angehe, so hätten die Führer der Buren die Friedens-
bedingungen von Vereeniging in loyaler Weise angenommen; diese erhielten
keine Erwähnung einer solchen Amnestie. Man verlange Amnestie für die
Rebellen; diese sollten aber doch zuerst ihren eigenen Landsleuten verzeihen,
die sich ergaben und den Engländern Hilfe leisteten. Den verbannten Burg-
hers werde er die Rückkehr nicht gestatten, außer wenn sie die Bedingungen
von Vereeniging annehmen. Was die in Europa befindlichen Buren be-
treffe, so sei es die Aufgabe der Regierung, den Frieden zu erhalten. Es
werde jeder einzelne Fall nach seinen Besonderheiten geprüft werden.
Jene Burghers sollten ihr loyales Vorgehen durch Rechenschaftsablage über
das nach Europa mitgenommene Geld beweisen. Die Einverleibung von Vrij-
heid und Utrecht in die Kolonie Natal sei unwiderruflich; doch erlangten die
Bewohner dieser Städte die unmittelbaren Bürgerrechte gleich den übrigen
Einwohnern Natals. Bezüglich der Sprachenfrage werde die Regierung
in loyaler Weise die Friedensbedingungen einhalten. Die Klagen, die in
dieser Sache vorgebracht worden seien, würden eine sorgfältige Berücksich-
tigung erfahren. Die Eingeborenen sollen angehalten werden, ihren Ver-
pflichtungen nachzukommen.