Isfrika. (Januar 17. 30.) 385
17. Januar. (Johannesburg.) Rede Chamberlains über
Buren und Engländer und über die finanziellen Unterstützungen.
Auf einem Bankett führt Kolonialminister Chamberlain aus, es
sei notwendig, daß die Bewohner des Landes Rücksicht nehmen auf die
Interessen ihrer Mitbürger, ebenso die Buren wie die Engländer, die Be-
wohner der Städte, wie die des Landes, denn im Grunde seien diese
Interessen gleichbedeutend. Ein richtiges Verständnis und ein Einvernehmen
zwischen Stadt und Land, zwischen Buren und Engländern seien die wesent-
lichsten Bedingungen für die Zukunft Südafrikas. Seine Unterredung mit
den Führern der Buren hätte ihm einen günstigen Eindruck gemacht. Er
glaube, wenn die Buren sehen, daß die Engländer bereit seien, sie gerecht
und großmütig zu behandeln, würden sie auch bereit sein, ihre bitteren
Empfindungen und selbst ihr Vorurteil aufzugeben, und man werde schließ-
lich dahin kommen, ihren Argwohn und ihre Erbitterung zu beseitigen,
welche sie so lange von den Engländern getrennt haben. Er hoffe, daß
die in ihnen vorwaltenden männlichen Tugenden Kraft und Stärke der
Nation verleihen werden, welche die Engländer mit ihrer Hilfe und ihrem
uten Willen in Südafrika schaffen wollen. Die Regierung habe die Ab-
icht, dem Reichsparlament einen Gesetzentwurf über eine garantierte An-
leihe von 35 Millionen Pfund Sterling zu unterbreiten, für welche die
Hilfsquellen Transvaals und der Oranje-Kolonie als Unterpfand dienen
sollen. Diese Anleihe solle unmittelbar nach ihrer Genehmigung durch das
Parlament zur Emission gelangen. Der Erlös werde verwendet werden
zur Rückzahlung der gegenwärtigen Schulden Transvaals, zur Erwerbung
der bestehenden Eisenbahnen und zum Bau neuer Linien in den beiden
neuen Kolonien. Die Verwendungen für die öffentlichen Arbeiten und für
Aufteilung des Grund und Bodens in Transvaal und der Oranje-Kolonie
würden unverzüglich in Angriff genommen werden. Etwaige Kapitalien
zur Erschließung des Landes während der ersten Jahre würden sobald als
möglich nach der Emission der ersten Anleihe bereitgestellt werden. Eine
andere Anleihe von 30 Millionen Pfund Sterling würde in Teilbeträgen
von jährlich 10 Millionen Pfund Sterling untergebracht werden. Diese
weite Anleihe werde als Kriegsschuld betrachtet werden; als Unterpfand
für dieselbe würden die Hilfsquellen Transvaals dienen.
30. Januar. (Britisch-Südafrika.) In der Kapkolonie
tritt ein neues Einwanderungsgesetz in Kraft.
Die Einwanderung gewisser Klassen von Personen ist verboten.
Personen, die im Widerspruche mit den Bestimmungen des Gesetzes ein-
wandern, werden aus der Kolonie zwangsweise entfernt und bis zur Ent-
fernung in Haft gehalten. Die Beihilfe zur unerlaubten Einwanderung
und betrügerische Angaben zum Zwecke des Nachweises über die Erfüllung
der für die Einwanderungserlaubnis aufgestellten Bedingungen sind straf-
bar. Verboten ist die Einwanderung: 1. von Personen, die nicht im stande
sind, in irgend einer europäischen Sprache ein Gesuch an den zuständigen
Minister zu schreiben und zu unterzeichnen; 2. von Personen, die nicht im
nachweisbaren Besitze von Unterhaltsmitteln sind oder die voraussichtlich
der Oeffentlichkeit zur Last fallen werden; 3. von Personen, die wegen
Mord, Notzucht, Diebstahl, Betrug, Meineid oder Urkundenfälschung be-
straft sind und die der Minister wegen der das Verbrechen begleitenden
Umstände als unerwünschte Einwanderer bezeichnet; 4. von Irrsinnigen;
5. von Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes, die von der Pro-
stitution leben oder daraus Gewinn ziehen; 6. von Personen, die auf
Europäischer Geschichtskalender. IIIV. 25