Das Denisqhe Reich und seine einzelnen Glieder. (März 21.—25.) 75
A. März. Der Reichstag bewilligt die Forderung für den
Truppenübungsplatz bei Neuhammer mit einer Resolution, wonach
die Wertabschätzung von Grundstücken, die für das Reichsheer er-
worben werden sollen, künftig unter Mitwirkung des Reichsschatz-
amtes stattfinden soll. — Ferner setzt der Reichstag die Forderung
von 2 Millionen für Reparaturen an Kriegsschiffen auf eine herab.
23. März. Der Reichstag genehmigt den Gesetzentwurf
über die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben in dritter Lesung.
23. März. Dem Reichstage wird die Bekanntmachung über
die Abänderung des Wahlreglements vorgelegt. (Vgl. S. 20, 26.)
Darin wird bestimmt, daß die Stimmzettel aus weißem Papier
bestehen und mit keinerlei Kennzeichen versehen sein dürfen. Sie sollen
9 bis 12 cm groß und von mittelstarkem Schreibpapier sein und müssen
von dem Wähler in einem mit dem amtlichen Stempel versehenen Um-
schlage, der sonst keine Kennzeichen haben darf, abgegeben werden. Die
Umschläge sollen 12 bis 15 cm groß und undurchsichtig sein. Es ist ent-
weder durch Bereitstellung eines oder mehrerer Nebenräume, die nur durch
das Wahllokal zu betreten und unmittelbar mit ihm verbunden sind, oder
durch Vorrichtungen an einem oder mehreren vom Vorstandstische ge-
trennten Nebentischen Vorsorge zu treffen, daß der Wähler den Stimm-
E unbeachtet in den Umschlag zu legen vermag. Der Wähler nimmt
ei der Wahl seinen Umschlag entgegen, tritt an den Nebentisch, steckt den
Wahlzettel unbeobachtet hinein und übergibt dann den Unschlag unter
Nennung seines Namens an den Vorstand, der den Umschlag uneröffnet
in die Urne legt. Diejenigen Stimmzettel, die nicht entsprechend den obigen
Vorschrifteu abgegeben werden, sind ungültig.
23. März. (Bremen.) Die Kohlenladungsarbeiter des
Norddeutschen Lloyd treten auf Veranlassung des Lloyd aus dem
Hafenarbeiterverbande aus und bilden einen besonderen Verband
mit eigener Penfion kasse.
23. März. (Berlin.) Abg. Frhr. Heeremann v. Zuydwyk,
Vizepräsident des Preußischen Abgeordnetenhauses, 69 Jahre alt, k.
24. März. Der Reichstag genehmigt den Etat gegen die
Stimmen der Sozialdemokraten.
Der Etat balanziert mit 2417028912 Mark. Von den Ausgaben
entfallen 1997229523 Mark auf die fortdauernden, 214950 565 Mark auf
die einmaligen ordentlichen, und 199 848 824 Mark auf die einmaligen außer-
ordentlichen Ausgaben. Der Reichskanzler ist ermächtigt, zur Bestreitung
einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 159888325 Mark
im Wege des Kredits flüssig zu machen.
24. März. Das Preußische Abgeordnetenhaus geneh-
migt das Etatsgesetz. (Annahme im Herrenhause 1. April.) Der
Etat balanciert mit 2674 281 030 Mark, davon find 157 920 797
Mark einmalige Ausgaben.
25. März. (Berlin.) Ein von über 400 Teilnehmern be-