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Staͤdte wechselsweis Briefe unter einander sich ausstellten,
worin sie sich wechselsweise Vertheidigung dieser Privilegien
versprachen, daß der Fuͤrst niemanden sollte ein Schloß verkaufen
oder verpfänden dürfen, bis er diese Satzung beschworen,
daß jeder Rathsmann und jeder Bürger feierlich
auf dieselbe verpflichtet werden sollte, und jeder Rathsmann
noch einen besondern Eid schwören mußte, keinen Bürger
eher annehmen zu wollen, er habe denn diese Satzung vorher
beschworen, sondern es wurden noch eigene Veranstaltungen
gemacht, und ein eigencr Ausschuß aus Rirterschaften
und Städten niedergesetzt, der mit einer Gewalt, wie
Landstände schwerlich in irgend einer Deutschen Provinz,
selbst in der Periode des Mittelalters, genossen haben, und
in der That auch wenn der Staat ruhig seyn soll, unmöglich
genießen können, gegen jede Verletzung dieses Vergleichs
wachen und die Erstattung eines jeden zugefügten Schadens
sogleich betreiben sollre.
Aus der Ritterschaft zwischen Deister und Leine und
an der Aller wurden fünf Ritter gewählt, drei kamen aus
der Lüneburgischen hinzu, und aus den Gegenden an der
Jeze, der Stadtrath von Lüneburg schickte vier Rathsleute
dazu, und eben so viele Hannover und Uelzen zusammengenommen.
Dieser Ausschuß, dem vorgeschrieben war, wo
und wie oft er sich versammeln sollte, dessen Versammlungen
auch nach gleicher Vorschrift sich theilen mußten, deun
einige kamen zu Lüneburg, andere in Hannover zusammen,
damit desio leichter bei einer getheilten Versammlung aus
allen Gegenden des Landes Klagen eingebracht werden könnten,
dieser Ausschuß war der unerbittliche gewaffnete Garaut
aller Punkte dieses Vertrags, der Richter zwischen Fürsten
und klagenden Parthicen von Unterthanen, und wenn