Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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Staͤdte  wechselsweis  Briefe  unter  einander  sich  ausstellten,
worin  sie  sich  wechselsweise  Vertheidigung  dieser  Privilegien
versprachen,  daß  der  Fuͤrst  niemanden  sollte  ein  Schloß  verkaufen
  oder  verpfänden  dürfen,  bis  er  diese  Satzung  beschworen,
  daß  jeder  Rathsmann  und  jeder  Bürger  feierlich
auf  dieselbe  verpflichtet  werden  sollte,  und  jeder  Rathsmann
noch  einen  besondern  Eid  schwören  mußte,  keinen  Bürger
eher  annehmen  zu  wollen,  er  habe  denn  diese  Satzung  vorher
  beschworen,  sondern  es  wurden  noch  eigene  Veranstaltungen
  gemacht,  und  ein  eigencr  Ausschuß  aus  Rirterschaften
  und  Städten  niedergesetzt,  der  mit  einer  Gewalt,  wie
Landstände  schwerlich  in  irgend  einer  Deutschen  Provinz,
selbst  in  der  Periode  des  Mittelalters,  genossen  haben,  und
in  der  That  auch  wenn  der  Staat  ruhig  seyn  soll,  unmöglich
  genießen  können,  gegen  jede  Verletzung  dieses  Vergleichs
wachen  und  die  Erstattung  eines  jeden  zugefügten  Schadens
sogleich  betreiben  sollre.

Aus  der  Ritterschaft  zwischen  Deister  und  Leine  und
an  der  Aller  wurden  fünf  Ritter  gewählt,  drei  kamen  aus
der  Lüneburgischen  hinzu,  und  aus  den  Gegenden  an  der
Jeze,  der  Stadtrath  von  Lüneburg  schickte  vier  Rathsleute
dazu,  und  eben  so  viele  Hannover  und  Uelzen  zusammengenommen.
  Dieser  Ausschuß,  dem  vorgeschrieben  war,  wo
und  wie  oft  er  sich  versammeln  sollte,  dessen  Versammlungen
  auch  nach  gleicher  Vorschrift  sich  theilen  mußten,  deun
einige  kamen  zu  Lüneburg,  andere  in  Hannover  zusammen,
damit  desio  leichter  bei  einer  getheilten  Versammlung  aus
allen  Gegenden  des  Landes  Klagen  eingebracht  werden  könnten,
  dieser  Ausschuß  war  der  unerbittliche  gewaffnete  Garaut
  aller  Punkte  dieses  Vertrags,  der  Richter  zwischen  Fürsten
  und  klagenden  Parthicen  von  Unterthanen,  und  wenn