Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Jgollwesen.  Bertrag  mit  Baiern  über  einen  Joll-Verein.  69.
K.  Verordnung  vom  12.  Februar  1828  zu  Verkündigung  eines  neuen  Tarifs  der
Eingangszölle.  89.  beschränkte  Anwendbarkeit  dieses  Tarifs  gegenüber  von  Baiern.  go.
C.  .  gegenüber  von  der  Schweiz.  9'.  §C.  II.  gegenüber  von  Baden.  93.  J.  V.
Organisation  der  Joll-Behörden.  131.  427.  506.
Bezeichnung  der  Jollstätten,  über  welche  gewisse  Produkte  aus  Rhein-Baiern  gollsrei
eingehen  können.  150.  ·
Provisorifche  Zoll-Orduung  vom  22.  Juni  1828,  samt  Zoll-Tarif.  457.  K.
Verordnung  vom  24.  Juni  1826,  die  Vollziehung  des  Jollvereins  mit  Baiern  betr.  416.
Deßgl.  die  Handels-Verhältnisse  mit  den  Nachbar-Ländern  betr.  477.  Erleichterungen  im
Durchgangs-Joll.  460.  Nähere  Besiimmungen  über  die  Amts  Befugnisse  der  Zoll-Stationen
  und  die  Verification  der  auf  ungewissen  Verkauf  ausgehenden  Meß=  und  Markt-Waaren,
  567.  "
Controle  Vorschriften  für  den  begünstigten  Derkehr  mit  Ahein-Baiern.  636.
K.  Verordnung  vom  26.  September  1323,  die  Verkündigung  einer  Vereins-Zoll-Ordnung
  betreffend;  samt  dem  Jolltarif.  727.  K.  Verordnung,  de  eod.  die  Handels-Verhältnisse
  mit  Baden  und  der  Schweiz  betr.  757.  K.  Verordnungen,  die  Vollzichung
der  Vereins-Zoll-Ordnung,  namentlich  a)  die  Competenz  der  Zoll-Erhebungs=  Behörden
an  der  Grenze  für  den  Ein=  und  Austritt  der  Waaren;  —  D)  den  Grenz-Verkehr  in
Beziehung  aufedas  Jollwesen,  und  c)  die  Erleichterung  der  Durchfuhr  im  Jollvereine  betr.
759.  Versügung,  die  Jollbehandlung  der  auf  ausländische  Märkte  aus=  und  unverkauft
zurückgehenden  inländischen  Exzeugnisse  betr.  760.  Ergänzungen  und  Berichtigung  der
Vereins=  Joll=  Ordnung  und  des  Jolltariss.  363.  ·
Zubringens-Inventare.  s.  Beibringens-Inventare.
Juchthauc,  Gefälle.  Aufnahme  einiger  derselben  in  den  neuen  Sportel-Tarif.  407.  Art.  47.
Zunftweseu.  Verzeichniß  der  zünftigen  Gewerbe.  210.  Art.  10—28).  Besiimmung,  in  wie  weit
das  Zunstwesen  Gegensiand  der  Gesetzgebung  sey.  341.  Art.  11.  Bedingungen  des  Betriebs
eines  zünftigen  Gewerbs.  2411.  Art.  17.  Von  den  Zunftgenossen.  241  ff.  Art.  13—69.
Zunftzwang.  256  ff.  Art.  70—y5.  Junere  Organisation  der  Zünfte.  858  ff.  Art.  6—i06.
Unzünftige  Gewerbe.  271  ff.  Art.  122—130.  —  Aufhebung  einzelner  Zünste  in  Folge  der
allgemeinen  Gewerbe-Ordnung.  288.  Art.  1.  Besiimmungen  über  das  Vermögen  aufgeldster
  Zünfte.  286  f.  Art.  a  u.  3.  Aufnahme  bisher  unzünftiger  Genossen  in  die  Zunftvercinc.
289.  Art.  4.  Entlaßbarkeit  der  bisherigen  Obmänner  und  Zunftvorsteher.  290.  Art.  5.
Aufnahme  der  Juden  in  Zünste.  310.  Art.  30.