Wettenberg, Bekl., Aten, nud dem
Herrn Fürsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen,
Kl., Anten, Gartenzehenten
betreffend, das unterm 1#3.
Mai 182; erdffnete unterrichterliche
Erkenntniß aufgehoben und die Sache
zur rechtlichen Entscheidung über den
Rechtsstand an das Oberamtsgericht
zurückgewiesen und
in der Ationssache von demselben
O.A. Gerichte zwischen dem Fürsilich
Metternichschen Ober-Rentamt Ochsenhausen,
Kl., Anten, und len zehent-Pflichtigen
Bauren zu Verg und Wettenberg,
Bekl., Aten, das unter dem
12. Mai :: erbffnete unterrichterliche
Erkenntniß aufgehoben und die Sache
zu nochmaliger ordnungsmäßiger Verhandlung
und Entscheidung an das
Oberamtegericht zurückgewiesen.
In der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Münsingen zwischen Anton Rotenbacher,
von Justingen, Kl., Antev,
und der ledigen Marie Anne Storr
von da, Bekl., Atin, Kindes-Ernährung
2c. berreffend, wurde vermöge
Beschlusses vom 20., publicirt den 30.
April, die eingelegte Berufung wegen
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O
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Versäumung der Rothfrist zu Einreichung
der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung
des Anten in die Kosten
der zweiten Instanz für verlassen erklärt.
(d. 15. Mai.)
Den 18. Mai wurde:
. in der Ationssache von dem O. A. Gericht
Ehingen, als Remissionsgericht
zwischen Andreas Maiser, von Riedlingen,
Kl., Wiederbekl., Anten, und
dem Oberamtmann Beurlin und dem
Stadtpfleger Stoß daselbst, Bekl.,
Wiederkl., Aten, Genugthuung und
Entschaͤdigung in der Vor= und Genugthuung
in der Wiederklage betreffend,
die Berufung wegen Mangels
an einer gegründeten Beschwerde unter
Verurtheilung des Anten in die Kosten
dieser Instanz verworfen, und
in der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Wangen zwischen dem Siistungsrath
zu Wangen, Namens der St. Rikolauspflege
zu Sattel, Lutin, Antin,
und verschiedenen Gldubigern des Alois
Reich zu Wangen, Mit-Luten, Aten,
Vorzug im Gante betreffend, das am
1. September 1821 eröffnete Lokations=