XIV.
Nußland.
Anfang Januar. (Finnland.) Strafe für Entziehung von
der Wehrpflicht.
Ein kaiserliches Reskript an den Generalgouverneur von Finnland
befiehlt, alle im Staats- oder Kommunaldienst stehenden Finnländer, welche
im Jahre 1903 sich der Leistung ihrer Wehrpflicht im dritten finnländi-
schen Schützenbataillon entzogen haben, zu verabschieden und denselben
während fünf Jahren keine Auslandspässe zu erteilen.
13. Januar. Ein Gesetz über Arbeiterunfälle in Fabriken,
Hüttenwerken und Bergwerksbetrieben tritt in Kraft.
5. Februar. (Petersburg.) Der japanische Gesandte über-
reicht der russischen Regierung seine Abberufungsnote.
6. Februar. Der Unterrichtsminister Sänger wird seines
Amtes enthoben und zum Senator ernannt.
6. Februar. Beginn des Krieges mit Japan. Der „Regie-
rungsbote“ veröffentlicht (am 7.) folgende Zirkulardepesche des Mi-
nisters des Aeußern an die russischen Vertreter im Auslande.
„Im Auftrage seiner Regierung übergab der japanische Gesandte
am Allerhöchsten Hofe eine Note, welche die kaiserliche Regierung von der
Entscheidung Japans in Kenntnis setzt, weitere Verhandlungen einzustellen
und den Gesandten und das ganze Gesandtschaftspersonal aus St. Peters-
burg abzuberufen. Infolgedessen beliebte es Sr. Majestät dem Kaiser
Allerhöchst zu befehlen, daß der russische Gesandte in Tokio mit dem ge-
samten Personal der kaiserlichen Mission unverzüglich die Hauptstadt Japans
verlasse. Eine derartige Handlungsweise der Tokioer Regierung, welche
nicht einmal das Eintreffen der dieser Tage abgesandten Antwort der
kaiserlichen Regierung abwartete, wälzt Japan die ganze Verantwortung
für die Folgen zu, welche durch den Abbruch der diplomatischen Be-
ziehungen zwischen beiden Reichen entstehen können."“
9. Februar. Der „Regierungsbote“ macht folgende Mittei-
lung über die Verhandlungen mit Japan:
„Im vorigen Jahre wandte sich das Kabinett in Tokio unter dem