Die sstterreichisch-ungearische Mosarcie. (November 18. 28.) 177
14 Deutsche, die allgemeine Wählerklasse 14 Tschechen und 6 Deutsche. In
nationalen Fragen ist Zweidrittelmehrheit erforderlich.
18. November. (Ungarn.) Da viele Komitatsbehörden der
Regierung die Unterstützung verweigern, entzieht die Regierung
ihnen die staatliche Subvention, die dis autonome Verwaltung
erhält.
28. November. (Wien.) Ein Massenumzug, dessen Teil-
nehmer bis auf 100 000 Personen geschätzt werden, demonstriert für
das allgemeine Wahlrecht. Abordnungen tragen dem Minnister-
präsidenten, den Präsidenten des Abgeordnetenhauses und Herren-
hauses die Volkswünsche vor.
28. November. (Wien.) Der Reichsrat tritt zusammen.
Debatte im Abgeordnetenhause über das Verhältnis zu Ungarn und
das allgemeine Wahlrecht. "
Ministerpräsident v. Gautsch weist zunächst auf die Notwendigkeit
der Sicherung der verfassungsmäßigen Gebarung des Staatshaushaltsetats
hin, zu welchem Zwecke die Regierung dem Hause ein sechsmonatiges
Budgetprovisorium unterbreite. Ueber das Verhältnis zu Ungarn erklärt
er: der wiederholt dargelegte Standpunkt sei der gleiche geblieben, daß die
gemeinsamen Einrichtungen, insbesondere die Gemeinsamkeit des Heeres,
im Sinne des Ausgleichsgesetzes unversehrt erhalten bleiben müßten und
daß auch das Programm des neuen ungarischen Ministerpräsidenten die
Ausführung der bekanntgegebenen Entschließungen des gemeinsamen Kriegs-
ministers enthalte, die die Einheit der Armee nicht zu lockern versuchten.
Die Verfügungen bezüglich der Regimentssprache seien keine Leuerung, und
könnten kein Hindernis bilden für die Armee, die sich neuerlich mit Ruhm
bedecken werde, wenn einmal der Ruf an sie erginge. (Zustimmung.) Be-
züglich der wirtschaftlichen Verhältnise zu Ungarn stehe die Regierung
unverändert auf dem Standpunkte, daß die Gemeinsamkeit nur dann wie
bisher erhalten werden könne, wenn Ungarn ohne weitere Zugeständnisse
seitens Oesterreichs die von der früheren Regierung getroffenen Abmachungen
übernähme. Was den gemeinsamen Haushalt der Monarchie betreffe, hoffe
die Regierung, daß das Parlament die Ermächtigung zu der Vorlage er-
teile, die die Regierung zur Regelung der Haushaltsangelegenheiten recht-
zeitig dem Haus unterbreiten werde. Ueber die Mahlechtäage sagt
er: Die Regierung glaubt, daß bei den verschiedenartigsten Wirkungkreisen
der Landtage und der Reichsvertretung das allgemeine Stimmrecht keines-
wegs berufen ist, den Grundsatz der Interessenvertretung aus den Land-
tagen zu verdrängen, da die besonderen wirtschaftlichen Interessen, die die
Landtage wahrzunehmen berufen sind, in der Interessenvertretung einen
wirksameren Schutz finden als bei dem allgemeinen Stimmrecht. Das Haus
habe durch seinen Beschluß vom 6. Oktober formell der Frage der Ein-
führung des allgemeinen Wahlrechts die Dringlichkeit nicht zuerkannt, durch
die damals erzielte Mehrheit aber die Unerlässigkeit einer Wahlreform an-
erkannt. (Lebhafte Zustimmung.) Der Grundsatz müsse aufrecht erhalten
werden, daß die früher erworbenen öffentlichen Rechte weiter gelten müssen.
Weitere sorgfältigste Beachtung erfordert die Frage voller Sicherung der
Freiheit der Wahlen und der Verhinderung jedes Terrorismus. Die wich-
tigste Frage aber ist der Schutz der nationalen Minderheiten gegen die
Europäischer Geschichtskalender. XLVI. 12