Schweden und Norwegen. (Februar 8.) 243
gerichtsverträge mit Frankreich, England, Belgien, Rußland und der Schweiz
abgeschlossen worden und die Verhandlungen über Einführung je eines be-
sonderen Konsulatswesens für Schweden und Norwegen soweit vorgeschritten,
daß man erwartet, man könne das Ergebnis dem Reichstag in nächster
Zeit vorlegen. Ein Entwurf über die Ausdehnung des Stimmrechtes zu
den Wahlen zur Zweiten Kammer, der mit dem im vergangenen Jahre
vorgelegten Entwurfe nahezu übereinstimmt, wird auch in diesem Jahre
vorgelegt.
8. Februar. (Schweden.) Dem Reichstag wird ein Ent-
wurf über Erweiterung des Wahlrechts vorgelegt, der im wesent-
lichen dieselben Bestimmungen wie der vorjährige enthält.
8. Februar. Die Verhandlungen über das schwedisch-norwe-
gische Konsularwesen scheitern.
Im Schwedischen Amtsblatte werden die Protokolle über die
Verhandlungen veröffentlicht, welche zwischen dem schwedischen und dem
norwegischen Minister bezüglich der Trennung des gemeinsamen Konsulats
stattgefunden haben. Daraus ergibt sich, daß der norwegische Minister den
von dem schwedischen Minister gemachten Vorschlag, betreffend gleiche Gesetze
für die Regelung der Beziehungen zwischen den Ministern des Auswärtigen
und den Gesandtschaften einerseits und zwischen den Konsulardirektionen
und den Konsuln anderseits, nicht annehmen wollte. Infolgedessen hat
der König auf Vorschlag des Ministers des Aeußeren entschieden, daß die
Verhandlungen abzubrechen seien. Dieser Beschluß war gleichzeitig im
schwedischen und norwegischen Staatsrat gefaßt worden, und der König
traf folgende Verfügung: Ich finde, daß ich unter den gegenwärtigen Um-
ständen keine andere Entscheidung treffen kann, als dem Vorschlage des
Ministers des Aeußeren beizustimmen. Ich kann mich aber nicht enthalten,
meinen beiden Völkern den warmen Wunsch auszusprechen, daß die beiden,
seit einem Jahrhundert vereinigten Königreiche niemals zulassen, daß irgend-
welche Meinungsverschiedenheiten der Union selbst schaden; denn diese ist
der sicherste Schutz der Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlfahrt der skan-
dinavischen gPaghingel — Die norwegische Abteilung des Staatsrates hat
dem hinzugefügt, sie habe sich erlaubt, dem König von dieser Verfügung
abzuraten.
Im norwegischen Storthing erklärt Staatsminister Hagerup:
Unsere Aufgabe muß es sein, zu erreichen, daß die Bedingungen dafür,
daß Norwegen die staats= und völkerrechtliche Stellung einnimmt, die ihm
als souveränes Reich zukommt, ganz und ohne Einschränkung durchgeführt
werden. Kann diese Aufgabe nicht innerhalb des Rahmens der bestehen-
den Staatsverbindung zwischen Norwegen und Schweden gelöst werden, so
muß in Erwägung gezogen werden, daß eine neue und freiere Form für
ein solches Zusammenwirken zwischen beiden Völkern festgesetzt werde zur
Förderung der Gesamtheit der Interessen, von der alle wünschen müssen,
daß sie erhalten bleibe und die in höherem Grade als Institutionen eine
dauernde und wertvolle Grundlage für den Zusammenschluß zwischen freien
Nationen bildet.
8. Februar. Der König überträgt dem Kronprinzen für
unbestimmte Zeit die Regierung, da er sich zur Beilegung der durch
den Konsulatsstreit hervorgerufenen Friktionen nicht kräftig genug
fühlt.
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