Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

Schweden und Norwegen. (Februar 8.) 243 
gerichtsverträge mit Frankreich, England, Belgien, Rußland und der Schweiz 
abgeschlossen worden und die Verhandlungen über Einführung je eines be- 
sonderen Konsulatswesens für Schweden und Norwegen soweit vorgeschritten, 
daß man erwartet, man könne das Ergebnis dem Reichstag in nächster 
Zeit vorlegen. Ein Entwurf über die Ausdehnung des Stimmrechtes zu 
den Wahlen zur Zweiten Kammer, der mit dem im vergangenen Jahre 
vorgelegten Entwurfe nahezu übereinstimmt, wird auch in diesem Jahre 
vorgelegt. 
8. Februar. (Schweden.) Dem Reichstag wird ein Ent- 
wurf über Erweiterung des Wahlrechts vorgelegt, der im wesent- 
lichen dieselben Bestimmungen wie der vorjährige enthält. 
8. Februar. Die Verhandlungen über das schwedisch-norwe- 
gische Konsularwesen scheitern. 
Im Schwedischen Amtsblatte werden die Protokolle über die 
Verhandlungen veröffentlicht, welche zwischen dem schwedischen und dem 
norwegischen Minister bezüglich der Trennung des gemeinsamen Konsulats 
stattgefunden haben. Daraus ergibt sich, daß der norwegische Minister den 
von dem schwedischen Minister gemachten Vorschlag, betreffend gleiche Gesetze 
für die Regelung der Beziehungen zwischen den Ministern des Auswärtigen 
und den Gesandtschaften einerseits und zwischen den Konsulardirektionen 
und den Konsuln anderseits, nicht annehmen wollte. Infolgedessen hat 
der König auf Vorschlag des Ministers des Aeußeren entschieden, daß die 
Verhandlungen abzubrechen seien. Dieser Beschluß war gleichzeitig im 
schwedischen und norwegischen Staatsrat gefaßt worden, und der König 
traf folgende Verfügung: Ich finde, daß ich unter den gegenwärtigen Um- 
ständen keine andere Entscheidung treffen kann, als dem Vorschlage des 
Ministers des Aeußeren beizustimmen. Ich kann mich aber nicht enthalten, 
meinen beiden Völkern den warmen Wunsch auszusprechen, daß die beiden, 
seit einem Jahrhundert vereinigten Königreiche niemals zulassen, daß irgend- 
welche Meinungsverschiedenheiten der Union selbst schaden; denn diese ist 
der sicherste Schutz der Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlfahrt der skan- 
dinavischen gPaghingel — Die norwegische Abteilung des Staatsrates hat 
dem hinzugefügt, sie habe sich erlaubt, dem König von dieser Verfügung 
abzuraten. 
Im norwegischen Storthing erklärt Staatsminister Hagerup: 
Unsere Aufgabe muß es sein, zu erreichen, daß die Bedingungen dafür, 
daß Norwegen die staats= und völkerrechtliche Stellung einnimmt, die ihm 
als souveränes Reich zukommt, ganz und ohne Einschränkung durchgeführt 
werden. Kann diese Aufgabe nicht innerhalb des Rahmens der bestehen- 
den Staatsverbindung zwischen Norwegen und Schweden gelöst werden, so 
muß in Erwägung gezogen werden, daß eine neue und freiere Form für 
ein solches Zusammenwirken zwischen beiden Völkern festgesetzt werde zur 
Förderung der Gesamtheit der Interessen, von der alle wünschen müssen, 
daß sie erhalten bleibe und die in höherem Grade als Institutionen eine 
dauernde und wertvolle Grundlage für den Zusammenschluß zwischen freien 
Nationen bildet. 
8. Februar. Der König überträgt dem Kronprinzen für 
unbestimmte Zeit die Regierung, da er sich zur Beilegung der durch 
den Konsulatsstreit hervorgerufenen Friktionen nicht kräftig genug 
fühlt. 
  
  
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