244 Schmeden und Norwezen. (März 1.— April 5.)
1.2. März. (Norwegen.) Das Ministerium tritt zurück.
Außerung des Kronprinzen.
Staatsminister Hagerup erklärt in seinem Abschiedsgesuche, daß
eine vollständige Klarstellung des Unionsverhältnisses auf der Grundlage
und Voraussetzung notwendig sei, daß, wenn Norwegens berechtigte natio-
nale Forderungen nicht im Rahmen der bestehenden Staatsverbin dung er-
füllt werden könnten, freiere Formen für das Zusammenarbeiten der beiden
Völker gesucht werden müßten. Einseitige norwegische Beschlüsse, die sich
auf die Konsulatssache beschränkten, seien nicht geeignet, zum Ziele zu
führen. — Am folgenden Tage erklärt der Kronprinz in einem offenen
Briefe seine Ueberzeugung, daß mit Rücksicht auf die europäische Lage
eine Vereinigung beider Reiche das beste sei. Die unerläßliche Bedingung
für die Erfüllung des von Norwegen gehegten Wunsches nach einem eigenen
Konsulatswesen müsse sein, daß das Verhältnis zum gemeinsamen Mini-
sterium des Auswärtigen in einer die Union sichernden Weise hergestellt
werde, und daß die Angelegenheit nur in Uebereinstimmung mit dem § 5
der Reichsakte entschieden werden könne.
10. März. (Norwegen.) Neubildung des Ministeriums.
Es setzt sich folgendermaßen zusammen: Michelsen: Staatsminister
in Christiania, Chef des Justizdepartements, Loerland, Staatsminister in
Stockholm; Arcander, Departement für Handel, Industrie und auswärtige
Angelegenheiten; Gunnar Knudsen, Finanzdepartement; Propst Christian
Knudsen, Kirchendepartement; Winje, Landwirtschaftliches Departement;
Olssoen, Landesverteidigungsdepartement; Lehmkuhl, Departement für öffent-
liche Arbeiten; Hagerup und Bothner werden der Staatsratsabteilung in
Christiania zugeteilt.
15. März. (Norwegen.) Ministerpräsident Michelsen erklärt
im Storthing über das Programm des Ministeriums:
Die jetzige Regierung sei gebildet, um das verfassungsmäßige Recht
Norwegens auf ein eigenes norwegisches Konsulatswesen durchzuführen.
Das norwegische Volk habe keinen höheren Wunsch, als mit allen Völkern
und nicht zum wenigsten mit dem schwedischen Nachbarvolke in Frieden
und gutem Einvernehmen zu leben; es wünsche, seine ganze Nationalkraft
einsetzen zu können zur Entwickelung seiner materiellen Hilfsquellen. Die
Regierung sei überzeugt, daß der einige und unbeugsame Wille des nor-
wegischen Volkes sein Recht in Uebereinstimmung mit der Verfassung zur
Geltung bringen werde.
5. April. (Stockholm.) Erklärung des Kronprinzen-Regenten
im gemeinsamen Staatsrat über die Unionsfrage.
Er fordert die Staatsräte der beiden Königreiche auf, unverzüglich
und ohne an den früheren Gesichtspunkten festzuhalten, freie und freund-
schaftliche Verhandlungen über eine neue Ordnung aller gemeinsamen An-
gelegenheiten wieder aufzunehmen und zwar auf der Grundlage, daß eine
vollständige Gleichstellung für beide Länder zu suchen und zu verwirklichen
sei. Der Weg, auf dem man mit gutem Willen von beiden Seiten zu
einer alle Parteien befriedigenden Lösung gelangen könne, sei folgender:
Ein gemeinsamer Minister des Aeußeren, sei es ein Schwede oder ein Nor-
weger, der den beiden Königreichen oder den gemeinsamen Institutionen
verantwortlich ist; besondere Konsuln für jedes Königreich mit der Maß-
gabe, daß die Konsuln bezüglich aller Angelegenheiten, welche die Be-