Schweden und Nerwetzen. (April 13. 25.) 245
iehungen zu den auswärtigen Mächten betreffen, dem Ministerium des
eußern unterstehen. Sollte im Laufe der Verhandlungen eine andere
Form für die Organisation der gemeinsamen Angelegenheiten gefunden
werden, selbstverständlich unter Beibehaltung der Gemeinsamkeit in der
Behandlung der auswärtigen Angelegenheiten, die eine unumgängliche Be-
dingung für das Bestehen der Union sei, so erklärt der Kronpinz-Regent,
auch diese Vorschläge in ernste Erwägung ziehen zu wollen.
13. April. (Schweden.) Ministerpräsident Bostroem tritt
zurück. Sein vorläufiger Nachfolger wird Staatsrat Ramstedt.
25. April. Offiziöse Kundgebungen beider Regierungen zu
den Verhandlungen über das Konsulatswesen.
Das „Schwedische Telegraphenbureau“ erklärt: Auf die von dem
Kronprinz-Regenten im gemeinsamen Staatsrate am 5. April an die
Staatsräte beider Königreiche gerichtete Aufforderung, die Unionsverhand-
lungen wieder aufzunehmen, hat die norwegische Regierung geantwortet,
daß sie der Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht zustimmen könne,
falls nicht zuvor die Errichtung eines getrennten Konsulatswesens für Nor-
wegen angenommen sei. Außerdem verlangt die norwegische Regierung
für die nach Annahme dieses Punktes eventuell erfolgende Wiederaufnahme
der “Pm]35J3 daß die bestehenden Einrichtungen keinem der beiden
Länder für die Erreichung seiner Absichten ein Hindernis bereiten dürfen.
Infolgedessen hat der Kronprinz-Regent in der heutigen Sitzung des ge-
mischten Staatsrates in Uebereinstimmung mit dem schwedischen Staatsrat
und der norwegischen Staatsratsabteilung in Stockholm folgende Ent-
scheidung getroffen: „Da die norwegische Regierung leider einem Vorschlag
auf Einleitung neuer, die Unionsfrage betreffender Unterhandlungen nicht
beitreten will, muß ich zu meinem aufrichtigen Bedauern es bei den im
gemischten Staatsrat abgegebenen Erklärungen bewenden lassen.“
Das „Norwegische Telegraphenbureau“ erklärt: Die norwegische Re-
gierung äußert sich in ihrem, den Vorschlag des Kronprinz-Regenten be-
treffenden Gutachten dahin, daß das norwegische Volk einstimmigen An-
spruch auf die Errichtung eines eigenen norwegischen Konsulatswesens er-
hoben und mit eben dieser Einstimmigkeit auch behauptet habe, daß die
Entscheidung dieser Sache, weil sie außerhalb der durch die Reichsakte er-
richteten Gemeinschaft zwischen beiden Reichen liegt, der ausschließlichen
Entscheidung durch die norwegischen Staatsbehörden vorbehalten sei. Das
norwegische Storthing habe zur Behandlung der Sache ein spezielles
Komitee eingesetzt, welches in der nächsten Zukunft einen Vorschlag zum
Zweck der Errichtung eines norwegischen Konsulatswesens unterbreiten
werde. Falls der in der gemeinschaftlichen Sitzung des norwegischen und
des schwedichen Ministerkomitees gemachte Vorschlag auf der Voraussetzung
basiert sein sollte, daß die weitere Förderung der Sache vorläufig eingestellt
werden müsse, würde der Anschluß Norwegens an eine derartige Voraus-
setung gleichbedeutend sein mit dem Aufgeben des einstimmigen Anspruchs
es norwegischen Volkes und dem Verzicht auf die Durchführung eines
Rechtes, das Norwegen als souveränem Reiche zukommt und welches über-
dies durch das Grundgesetz gewährleistet wird. Es würde den Verzicht
auf eine Reform involvieren, welche die Entwickelung und die Lage des
wirtschaftlichen Lebens mit immer wachsendem Nachdruck erheischen, um
statt dessen Verhandlungen zwischen den beiden Reichen bezüglich dieser
Reform einzuleiten, von welchen man nach wiederholten Erfahrungen leider
befürchten muß, daß sie entweder erfolglos bleiben oder im günstigsten