250 Schweden und Norwegen. (Juli 13.—August 22.)
13. Juli. (Schweden.) Der König und der Kronprinz
haben eine Zusammenkunft mit dem Deutschen Kaiser in Gefle.
15. Juli. (Schweden.) Auf eine Interpellation stellt der
Justizminister fest, daß das Storthing, die Erklärung des Königs
vom 27. Mai unrichtig wiedergegeben habe. Der König habe er-
klärt, „jetzt" keine neue Regierung bilden zu können, das Storthing
habe „jetzt“ ausgelassen (S. 247).
27. Juli. (Schweden.) Beide Kammern des Reichstags
genehmigen den Bericht des Ausschusses über die Voxlage zur
Unionsfrage.
Darin wird die Regierungsvorlage wesentlich modifiziert. Der
Ausschuß schlägt vor, der Reichstag solle erklären, daß er nichts dagegen
einzuwenden habe, die Verhandlungen über die Auflösung der Union auf-
zunehmen, wenn ein neugewähltes Storthing den Antrag auf Aufhebung
er Reichsakte und Auflösung der Union stelle, oder wenn ein solches Ver-
langen seitens Norwegens eingehe nachdem sich das norwegische Volk durch
die Volksabstimmung für die Auflösung der Union ausgesprochen habe.
Der Ausschuß schlägt folgende besonderen Forderungen bei einer etwaigen
Auflösung der Union vor: 1. Auf jeder Seite der Grenze zwischen den
beiden Reichen wird ein Gebiet festgesetzt, innerhalb dessen die Befestigungen
geschleift werden sollen und neue Befestigungen nicht errichtet werden dürfen;
2. die Weidegerechtigkeit auf Renntiere für die schwedischen Lappländer im
nördlichen Norwegen wird festgelegt; 3. der Transithandel durch beide
Länder wird gegen Behinderungen oder unbillige Erschwerungen gesichert;
4. die vertragsmäßige Rechtsstellung Schwedens gegenüber fremden Mächten
muß klargestellt werden, so daß namentlich die vollständige Freiheit Schwe-
dens von der Verantwortlichkeit für Norwegen gegenüber anderen Staaten
unzweifelhaft wird. Der Ausschuß hält ein Schiedsgerichtsabkommen mit
Norwegen für wünschenswert, aber hinsichtlich der Frage der Auflösung
der Union nicht für notwendig. Der Ausschuß schlägt vor, das Reichs-
schuldenkontor zu ermächtigen, durch Inanspruchnahme des Kredits oder
durch Aufnahme einer Anleihe 100 Millionen Kronen aufzubringen, die
durch Reichstagsbeschluß für Veranstaltungen verfügbar gemacht werden
können, die durch die Verhältnisse etwa erforderlich werden und die Zu-
sammenberufung eines außerordentlichen Reichstages veranlaßten.
2. August. (Schweden.) Es wird ein neues Ministerium
Lundeberg gebildet. Es besteht aus konservativen und liberalen
Politikern.
3. August. (Schweden.) Ein deutsches Geschwader besucht
Stockholm. #
7. August. (Schweden.) Der König überträgt dem Kron-
prinzen für unbestimmte Zeit die Regierung.
13. August. (Norwegen.) In der Volksabstimmung werden
368200 für und 184 Stimmen gegen die Trennung von Schweden
abgegeben. Es stimmen etwa 80 Prozent der Berechtigten.
22. August. (Norwegen.) Das Storthing ermächtigt die