Rußland. (August 1.—19.) 271
Besuche auf ihren VYachten „Polarstern“ und „Hohenzollern“ ab. —
Die Presse beschäftigt sich lebhaft mit der Zusammenkunft.
1. August. (Noworossisk.) Streikende Arbeiter versuchen
die Eisenbahn lahmzulegen; beim Einschreiten der Truppen gibt
es viele Tote und Verwundete.
13./14. August. Bei revolutionären Demonstrationen in Bia-
lystok und Riga werden über 100 Menschen getötet.
19. August. Veröffentlichungen über Einführung einer Ver-
fassung.
Der Zar erläßt folgendes Manifest:
Das russische Reich ist gebildet und gefestigt durch die unerschütter-
liche Solidarität des Kaisers mit dem Volke und des Volkes mit dem
Kaiser. Eintracht und Einigkeit des Kaisers und des Volkes sind die große
moralische Kraft, die Rußland im Lauf der Jahrhunderte geschaffen und
es in allen Unglücksfällen und gegen alle Angriffe beschützt hat und so bis
zum heutigen Tage ein Unterpfand der Einigkeit, der Unabhängigkeit, der
Integrität, des materiellen Wohlstandes und der geistigen Entwickelung für
Gegenwart und Zukunft bildet. Durch unser Manifest vom 26. Februar
1903 haben wir alle getreuen Söhne des Vaterlandes zu innigem Zusammen-
halten aufgerufen, um die Organisation des Staates dadurch zu vervoll-
ommnen, daß wir das innere Leben auf eine solide Grundlage stellten.
Sodann haben wir uns bemüht, die durch öffentliche Wahl geschaffenen
Einrichtungen mit den bestehenden Regierungsbehörden in Einklang zu
bringen und die zwischen ihnen bestehende Nichtübereinstimmung zu be-
seitigen, die auf den normalen Gang des Staatslebens in so verhängnis-
voller Weise zurückwirkte. Die selbstherrlichen Kaiser, unsere Vorfahren,
hatten beständig an dieses Ziel gedacht. Die Zeit ist nunmehr gekommen,
ihren guten Absichten nachzugehen und die Abgeordneten des ganzen russi-
schen Reiches einzuberufen, welche an der beständigen und tätigen Aus-
arbeitung der Gesetze teilnehmen sollen. Zu diesem Zwecke wird den höheren
staatlichen Behörden eine besondere beratende Körperschaft zur Seite gestellt
werden, welche die Aufgabe hat, die Gesetzesvorschläge vorläufig auszu-
arbeiten und zu beraten und das Staatsbudget zu prüfen. Aus diesem
Grunde haben wir für gut befunden, unter Wahrung des Grundgesetzes
betreffend die selbstherrliche Gewalt, eine Reichsduma einzusetzen und das
Reglement für die Wahlen zu dieser Duma zu genehmigen, indem wir die
Gültigkeit dieser Gesetze über das ganze Reich ausdehnten, mit einigen
Ausnahmen, welche für einzelne Gegenden, für die außergewöhnliche Ver-
hältnisse in Frage kommen, notwendig erschienen. Was die Teilnahme der
Abgeordneten des Großhetzogtums Finnland an den Arbeiten der Gossu-
darstwennaja Duma für die Fragen anbetrifft, die das Kaiserreich im all-
gemeinen und jenes Landes im besonderen betreffen, werden wir besondere
Maßnahmen anordnen. Zu gleicher Zeit haben wir dem Minister des
Innern befohlen, uns sofort das Wahlreglement zu den Wahlen für die
Gossudarstwennaja Duma vorzulegen, so daß die Abgeordneten der 50
Gouvernements und der Militärprovinz am Don sich spätestens Mitte
Januar 1906 versammeln. Wir halten uns vor, dafür zu sorgen, daß die
Organisation der Gossudarstwennaja Duma vervollkommnet werde, und
wenn im Laufe ihres Bestehens sich die Notwendigkeit zeigen sollte, Ab-
änderungen vorzunehmen, wie sie den Anforderungen der Zeit und dem