Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

Nord-Anerika. (Juli 7.—September.) 297 
Lincolns, 1897 Botschafter in London, 1898 Staatssekretär. — Sein 
Nachfolger wird der Advokat Elihu Root. 
7. Juli. (Kanada.) Zollpolitik. 
Bei der Vorlegung des Budgets erklärt Finanzminister Fielding es 
als Absicht der Regierung, bei der Revision der Zolltarife eine Vorzugs- 
behandlung Englands gegenüber allen anderen Staaten vorzunehmen, einen 
Minimaltarif den Staaten gegenüber zu schaffen, die den Handel mit 
Kanada begünstigen, und einen Maximaltarif für jene, deren Tarifgesetz- 
gebung geeignet sei, den Handel mit Kanada auszuschließen. 
21. Juli. Durch eine Explosion auf einem Kriegsschiff in 
San Diego (Kalifornien) kommen gegen 50 Menschen um. 
Juli. Über die Einwanderung in die Vereinigten Staaten 
vom 1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904 wird mitgeteilt: 
Die Gesamteinwanderung betrug 1026499 Köpfe, gegen 812870 
im Vorjahre. Davon lieferte Oesterreich im letzten Jahre 111990, Ungarn 
163703, das Deutsche Reich 40574, Italien 221479, Rußland und Finn- 
land 184897, England 64709, Irland 52945 und Schottland 16977. 
Im Vergleich zum Vorjahre hat die Einwanderung aus dem Deutschen Reich 
um 5806 Personen abgenommen, hingegen die Einwanderung aus Oester- 
reich-Ungarn um 98537 Personen zugenommen. Die Einwanderung aus 
Italien weist im letzten Fiskaljahre eine Zunahme von 28 183 Personen 
auf. Die Einwanderung aus Rußland hat um 39756 zugenommen, die 
von England um 26 083 und die von Irland um 16803 Personen. Die 
nächstgrößte Zunahme weist Schottland mit 5888 Personen auf. 
August. September. (Portsmouth.) Verhandlungen und 
Friedensschluß zwischen Rußland und Japan. 
Am 5. August beginnen die Bevollmächtigten — für Rußland Witte 
und Rosen, für Japan Komura und Takahira — die Verhandlungen, am 
29. einigen sie sich über die Bedingungen, am 5. September unterzeichnen 
sie den Friedensvertrag. « 
Art. 1 stellt die Wiederherstellung des Friedens und der Freund- 
schaft zwischen den Herrschern, Staaten, Untertanen und Ländern der bis- 
herigen Kriegführenden fest. 
Art. 2. Rußland anerkennt, daß von politischem, militärischem und 
verwaltungsrechtlichem Standpunkt aus die Interessen Japans in Korea 
vorherrschend sind und wird sich nicht den Maßnahmen der Leitung des 
Schutzes und der Aufsicht widersetzen, die Japan in Korea in Ueberein- 
stimmung mit der koreanischen Regierung anzuordnen für nötig erachtet. 
Die russischen Unternehmungen in Korea genießen die gleichen Rechte wie 
die Unternehmungen der Staatsangehörigen anderer Länder. „Es wird 
vereinbart, daß, um allen Anlaß zu Mißverständnissen zu vermeiden, die 
beiden vertragsschließenden Parteien an der russisch-koreanischen Grenze, sich 
jeder militärischen Maßnahme enthalten werden, die die Sicherheit des 
russischen oder koreanischen Territoriums bedrohen könnten.“ 
Art. 3. „Japan und Rußland verpflichten sich gegenseitig 1. die 
Mandschurei gleichzeitig zu räumen, ausgenommen das Pachtgebiet auf der 
Liautung-Halbinsel, gemäß den Bestimmungen des ersten Zusatzartikels des 
Friedensvertrages; 2. vollständig wieder an China zur ausschließlichen 
Verwaltung alle Teile der Mandschurei zurückzugeben, die jetzt besetzt oder 
im Machtbereich der japanischen oder russischen Truppen sind, mit Aus-
	        
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