300 NRerd·-Amerika. (November 9. — Dezember 4.)
9./20. November. (New-Nork.) Besuch eines britischen Ge-
schwaders unter dem Prinzen von Battenberg. Ein Teil der Preffe
und des Publikums zeigt Abneigung gegen den Besuch.
29. November. Der deutsche Botschafter kündigt das deutsch-
amerikanische Handelsabkommen vom 10. Juli 1900 zum 1. März
1906.
4. Dezember. (Washington.) Der Kongreß wird eröffnet.
Botschaft des Präsidenten Roosevelt über die Wirtschaftspolitik,
Trusts, Versicherungswesen, Finanzen, Monroedoktrin.
Die wirtschaftliche Lage sei sehr günstig. Hinsichtlich der wirtschaft-
lichen Korporationen müsse durchaus anerkannt werden, daß sie in einem
Lande wie Amerika ungeheuer viel Gutes geleistet. Jede sollte deshalb
begünstigt werden, solange sie Gutes wirkt, aber scharf angefaßt werden,
sobald sie gegen Gesetz und Gerechtigkeit handelt. Die die Korporationen
betreffende Gesetzgebung dürfe nicht von den einzelnen Staaten, sondern
müsse von der nationalen Regierung ausgehen. Er — der Präsident —
glaube, daß eine Regelung ihrer Verhältnisse und die Aufsicht über dieselben
durch einen Gesetzgebungsakt des Kongresses erreicht werden könne. Wenn
das sich aber als unmöglich erweisen sollte, so würde es nötig sein, daß der
nationalen Regierung weitestgehende Vollmacht durch eine entsprechende
Aenderung der Verfassung erteilt werde. Von den Mißbräuchen, die bei
den Korporationen vorkämen, sei vielleicht der hauptsächlichste, wenn auch
sicherlich nicht der einzige, die Ueberkapitalisierung, die gewöhnlich das
Resultat unredlichen Vorgehens ist. Das erste, was geschehen müsse, sei,
wie schon in der Botschaft vom letzten 6. Dezember ausgeführt, eine gesetz-
liche Regelung einer wirksamen Aufsicht der Zentralregierung über die
Transportgesellschaften, welche ihren Betrieb über mehrere Einzelstaaten
erstrecken. Am besten würde der Kongreß diese Aufsicht einer administrativen
Behörde übertragen, welche über die Höhe der Raten zu entscheiden und
einen Minimal= und einen Maximaltarif festzusetzen hätte. Schwere Strafen
müßten auf die Umgehung dieser Vorschriften gesetzt werden. Ferner sei
eine Beaufsichtigung der Rechnungsführung der Eisenbahnen ins Leben zu
rufen, ähnlich der bestehenden Aufsicht über die Nationalbanken. Nach
einigen Andeutungen über wünschenswerte soziale Maßregeln zum Schutze
von Arbeitern sowie Frauen und Kindern in der Industrie geht die Bot-
schaft auf das Versicherungswesen über. Hier hätten die neuesten Ereignisse
gezeigt, daß unter manchen führenden Personen sehr fragliche Ehrbegriffe
herrschten und daß gegen deren Gebaren das Publikum durch eine ange-
messene Aufsicht seitens der Nationalregierung in Schutz zu nehmen sei;
denn der Einzelstaat sei unfähig, diese Aufsicht über eine Gesellschaft zu
führen, die nach den Gesetzen eines anderen Staates gegründet sei und den
größeren Teil ihrer Geschäfte in anderen Staaten betreibe. Uebergehend
auf die Finanzlage des Landes sagt der Präsident: Wenn unsere Ausgaben
nicht innerhalb der Grenzen unserer Einnahmen gehalten werden können,
müssen die Gesetze, welche die Einnahmen festsetzen, geändert werden. Doch
ist diese Angelegenheit noch nicht spruchreif. Es sollte in Erwägung gezogen
werden, ob es nicht wünschenswert wäre, daß die Zollgesetzgebung die An-
wendung von Maximal-- und Minimaltarifen gegen oder zugunsten von
anderen Nationen gestattet, um eine gewisse Gegenseitigkeit der Behandlung
zwischen anderen Nationen und uns zu ermöglichen. In Hinsicht auf weitere
als rein wirtschaftliche Rücksichten würde es wünschenswert sein, engere